Mehr Wettbewerb. Mehr Transparenz. Mehr Kompetenz.

Mehr Wettbewerb.

Mehr Transparenz.

Mehr Kompetenz.

Akutsomatik stationär

SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das seit 2012 geltende Tarifsystem für stationäre akutsomatische Spitalleistungen, welches die Vergütung mit Fallpauschalen schweizweit einheitlich regelt.

Dank dieser einheitlichen Tarifstruktur lässt sich ein Richtwert (Benchmarkwert) ermitteln, welcher die Grundlage für die datenbasierten Tarifverhandlungen bildet. Die Einkaufsgemeinschaft HSK AG setzt bereits seit mehreren Jahren ihren eigenen Benchmark, der als Grundlage für Tarifverhandlungen dient. Der HSK-Benchmarkwert für das Tarifjahr 2026 beträgt 9‘754 Franken (25. Perzentil).

Preisfindungsmodell

Die Einkaufsgemeinschaft HSK führt jährlich ein eigenes Benchmarkverfahren mit einem Clustering durch. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) wendet HSK ein zweistufiges Modell zur Preisfindung an. 

  • 1. Stufe: Durchführung eines schweizweiten Benchmarkings, bzw. Ermittlung eines SwissDRG-Benchmarkwerts.
  • 2. Stufe: Individuelle Preisverhandlungen unter Berücksichtigung von datenbasierten Besonderheiten der Klinik.

Die Methodik des HSK-Benchmarkingverfahrens wird ausführlich im Dokument «HSK-Benchmark SwissDRG Tarifjahr 2026» ausgeführt. Das Dokument steht ab 14. November 2025 auf dieser Website zur Verfügung.

Ablauf des zweistufigen Preisfindungsmodells der Einkaufsgemeinschaft HSKAblauf des zweistufigen Preisfindungsmodells der Einkaufsgemeinschaft HSK

1. Stufe Benchmarking

Im Folgenden sind die einzelnen Schritte des Benchmarkings zusammengefasst beschrieben:

Schritt 1: Einforderung der Kosten- und Leistungsdaten

In einem ersten Schritt werden jährlich die vollständig, detailliert und transparent ausgewiesenen Kosten- und Leistungsdaten aller Spitäler eingefordert. HSK erwartet dafür von allen Leistungserbringern die Kostenvollversion der ITAR_K®. Hierbei handelt es sich um einen nationalen Standard, mit dem die Spitäler, strukturiert nach Kostenträgern, ihre Leistungs- und Betriebskostendaten an die Einkaufsgemeinschaften liefern.

Schritt 2: Plausibilitätsprüfung der Daten

Die ITAR_K® Daten des Geschäftsjahres 2024 (SwissDRG-Abrechnungsversion 13.0) und die Zusatzdaten wurden von der Einkaufsgemeinschaft HSK AG in Bezug auf Vollständigkeit, Korrektheit und Nachvollziehbarkeit umfassend geprüft, bevor sie in das Benchmarking aufgenommen wurden.

Schritt 3: Berechnung der benchmarkrelevanten Betriebskosten

Von den Betriebskosten der Spitäler werden alle KVG-Fremdkosten, wie zum Beispiel Mehrleistungen aus dem Zusatzversicherungsbereich und Kosten der universitären Lehre und Forschung (uLuF), abgegrenzt bzw. abgezogen.

Schritt 4: Bestimmung des Benchmarkwerts

Nach der Ermittlung der benchmarkrelevanten Betriebskosten und der Wahl des Verfahrens erfolgt das effektive Benchmarking, welches den Richtwert der Spitäler festlegt, die ihre Leistungen in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen (Artikel 49 Abs. 1 KVG).

Wird der Wert zu tief angesetzt, bedeutet das einerseits, dass die Mehrheit der Spitäler «unwirtschaftlich» ist. Wird der Wert andererseits zu hoch angesetzt, haben weniger Spitäler den Anreiz für eine effizientere Leistungserbringer. Ein solcher Benchmark würde höhere Kosten bewirken.

Das Bundesverwaltungsgericht gab in einem Urteil vom 17. August 2022 zur Bestimmung des Perzentilwerts bekannt, dass es primär Aufgabe des Verordnungsgebers sei, die entsprechenden Vorgaben zu erlassen. In einem älteren Urteil heisst es aber, dass der Massstab streng anzusetzen sei. Diese Rechtsprechung sowie eigene Analysen zum Kostenniveau und die Entwicklung der Systemgüte  brachten die Einkaufsgemeinschaft HSK dazu, den Effizienzmassstab zum wiederholten Mal streng anzusetzen. Für den Benchmarkwert des Tarifjahres 2026 verwendet HSK daher das 25. Perzentil.

Mit einem tiefen Perzentilwert in der ersten Stufe der Preisfindung kommt der nachgelagerten spital-individuellen Tarifverhandlung als zweite Stufe eine noch grössere Bedeutung zu. Aus diesem Grund entwickelt HSK auf Grundlage der Hauptkomponentenanalyse die Vergleichbarkeit der Spitäler permanent weiter.

Daraus ergibt sich für das Tarifjahr 2026 ein Benchmarkwert exklusive Teuerung von 9‘754 Franken (25. Perzentil).

HSK-Benchmark SwissDRG Tarifjahr 2026HSK-Benchmark SwissDRG Tarifjahr 2026

2. Stufe: Individuelle Preisverhandlungen

Die zweite Stufe der Preisfindung erfolgt nach der Ermittlung des Benchmarkwertes. Es geht um die Gestaltung einer Preisdifferenzierung, d.h. um die individuelle Verhandlung von leistungsgerechten Baserates durch eine verbesserte Vergleichbarkeit der Spitäler.

Für die Preisdifferenzierung verwendet HSK die nachfolgenden Cluster als Basis für die Abweichung vom Benchmarkwert. Die Daten der medizinischen Statistik für das Jahr 2024 werden vom BFS erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht (Umstellung auf die Plattform SpiGes), sodass unsere Clusterbildung nicht aktualisiert werden konnte. Aus diesem Grund wird das Clustering des letzten Jahres (Datenbasis 2023) unverändert für die Verhandlungen des Tarifjahres 2026 übernommen.

Mit diesem differenzierten Vorgehen schafft die Einkaufsgemeinschaft HSK datengestützte Voraussetzungen für die Umsetzung der Tarifautonomie gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) und verhandelt lösungsorientiert.

Weiterführende Informationen zum Clustering-SwissDRG sind im Benchmark Dokument enthalten.

Mehr erfahren

Schliessen

 

Datenlieferung ITAR_K® V 15.0 Datenjahr 2024 für das Tarifjahr 2026

Die Einkaufsgemeinschaft HSK fordert die Zusatzdaten zur ITAR_K® Version 15.0 (Geschäftsjahr 2024) für das Tarifjahr 2026 wieder gemeinsam mit den übrigen Einkaufsgemeinschaften der Branche ein, damit wurde ein deutliches Zeichen gesetzt, um den Erhebungsaufwand für die Kliniken zu verringern und für die Einkaufsgemeinschaften eine einheitliche Datengrundlage zu schaffen.

Jeweils Anfang April wird jeder Leistungserbringer direkt per Mail durch die zuständige Verhandlungsleiterin | den zuständigen Verhandlungsleiter aufgefordert, die Daten bis spätestens Ende Mai an die Einkaufsgemeinschaft HSK zu liefern.

Mit den Zusatzdaten zum ITAR_K® fordern wir die Leistungserbringer auf uns die Kosten- und Leistungsdaten so transparent wie möglich auszuweisen. Damit die Verhandlungen auf einer datenbasierten Ebene und mit der notwendigen Transparenz möglich sind.

Im Weiteren werden die Daten der Kliniken plausibilisiert und für das Benchmark-Verfahren und die nationalen Tarifvergleiche verwendet.

Mehr erfahren

Schliessen