1. Stufe Benchmarking
Die Methodik des HSK-Benchmarkingverfahrens ist ausführlich im Dokument «HSK-Benchmark SwissDRG Tarifjahr 2021» ausgeführt. Dieses ist ausserdem am Ende der Seite unter «Weiterführende Informationen» zu finden.
Schritt 1: Einforderung der Kosten- und Leistungsdaten
In einem ersten Schritt werden jährlich die vollständig, detailliert und transparent ausgewiesenen Kosten- und Leistungsdaten aller Spitäler eingefordert. HSK erwartet dafür von allen Leistungserbringern die Kostenvollversion der ITAR_K® Daten. Hierbei handelt es sich um eine Ermittlungsmethode, mit der sich die tarifrelevanten Betriebskosten national einheitlich, gesetzeskonform und nachvollziehbar herleiten lassen.
Schritt 2: Plausibilitätsprüfung der Daten
Unter Berücksichtigung diverser Ausschlusskriterien (siehe Benchmark-Dokument 2.5) konnten insgesamt 135 Spitäler aus allen BFS-Spitalkategorien inkl. Universitätsspitäler einbezogen werden. Nach Überprüfung der 2019 eingereichten Daten auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit kann folgendes festgehalten werden:
- Alle Kantone sind enthalten. In 14 Kantonen liegt der Abdeckungsgrad (Anteil der Spitäler, die für den Benchmark berücksichtigt werden konnten) bei 100 Prozent
- Der Benchmarkwert enthält Daten von Spitälern aller BFS-Spitalkategorien
- 87 Prozent des gesamtschweizerischen Casemixvolumens sind abgedeckt
Somit ist die Grundlage für einen repräsentativen Benchmark gegeben.
Schritt 3: Berechnung der benchmarkrelevanten Betriebskosten
Von den Betriebskosten der Spitäler werden alle KVG-Fremdkosten, wie zum Beispiel Mehrleistungen aus dem Zusatzversicherungsbereich, abgezogen. Das detaillierte Berechnungsschema finden Sie ausführlich im Benchmark Dokument unter 2.8 beschrieben.
Schritt 4: Wahl des Verfahrens
Die Einkaufsgemeinschaft HSK ermittelt den Benchmark ungewichtet, da ein gewichtetes Verfahren -nach Fallzahlen oder Casemix- zu verzerrten Resultaten im Kostenvergleich der Spitäler führt.
Um die Fragestellung der Gewichtung innerhalb des Spitalbenchmarks zu klären, hat HSK im Dezember 2019 dem Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie (WIG an der ZHAW) eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben. Gemäss der Studie ist eine Gewichtung nach Fallzahl oder Casemix nicht angemessen, da die Verzerrung in der Fallnormkosten aufgrund mangelnder Abbildung bestimmter Leistungen in der Tarifstruktur nicht mit der Gewichtung korrigiert wird. Beim Benchmarking geht es um einen Effizienzvergleich aller Spitäler auf Ebene Betrieb, d.h. wie die Prozesse im Spital gestaltet sind und wie optimal die Ressourcenallokation ist. Ist ein Spital zu klein, um z.B. angemessen von Skaleneffekten zu profitieren, dann muss dies durch die Betriebsvergleiche zum Ausdruck kommen. Würde man kleine Spitäler tiefer gewichten, würden für diese mögliche Effizienzen hinunterskaliert bzw. «verwässert», so die Studie.
Ausserdem wird eine Gewichtung in einem Betriebsvergleich wichtiger, wenn die Anzahl einbezogener Kliniken im Benchmark klein ist. Auch die GDK erwähnt in ihren Empfehlungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung explizit: «Die Art der Gewichtung gewinnt umso mehr an Bedeutung, je weniger Spitäler in den Vergleich einbezogen werden» (27.06.2019). Wie unter dem obenerwähnten Schritt 2 erwähnt ist, ist das HSK-Benchmarking mit 135 Spitäler und 87 Prozent des gesamtschweizerischen Casemixvolumens repräsentativ (siehe Benchmark-Dokument 2.10).
Schritt 5: Bestimmung des Benchmarkwerts
Nach der Ermittlung der benchmarkrelevanten Betriebskosten und der Wahl des Verfahrens erfolgt das effektive Benchmarking, welches den Richtwert der Spitäler festlegt, die ihre Leistungen in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen (Artikel 49 Abs. 1 KVG).
Wird der Wert zu tief angesetzt, bedeutet das einerseits, dass die Mehrheit der Spitäler «unwirtschaftlich» ist. Wird der Wert andererseits zu hoch angesetzt, haben weniger Spitäler den Anreiz für eine effizientere Leistungserbringer. Ein solcher Benchmark würde höhere Kosten bewirken.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bisher nicht zum «richtigen» Perzentilwert geäussert. In einem Urteil heisst es aber, dass der Massstab streng anzusetzen sei. Diese Rechtsprechung sowie eigene Analysen zum Kostenniveau brachten die Einkaufsgemeinschaft HSK dazu, dem Urteil nachzugehen und den Effizienzmassstab zum wiederholten Mal streng anzusetzen. Für den Benchmarkwert des Tarifjahres 2021 verwendet HSK daher das 25. Perzentil.
Mit einem tiefen Perzentilwert in der ersten Stufe der Preisfindung kommt der nachgelagerten spitalindividuellen Tarifverhandlung als zweite Stufe eine noch grössere Bedeutung zu. Aus diesem Grund entwickelt HSK auf Grundlage der Hauptkomponentenanalyse die Vergleichbarkeit der Spitäler permanent weiter.
Daraus ergibt sich für das Tarifjahr 2021 ein Benchmarkwert von 9‘522 Franken: