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Stillberatung

Die Grundversicherung übernimmt für die Stillberatung durch Hebammen oder speziell ausgebildete Pflegefachpersonen maximal drei Sitzungen. Die Rahmenbedingungen und Zahlungsmodalitäten sind in den Tarifstrukturverträgen, die Vergütung in den Taxpunktwert-vereinbarungen geregelt - jeweils in Abstimmung mit den Verbänden. Mit dem SBK sind Neuverhandlungen der Tarifverträge im Gange.

Definition und gesetzliche Grundlagen

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt zusätzlich zu den üblichen Krankheitsleistungen auch die Kosten der besonderen Leistungen bei Mutterschaft. Dazu zählt auch die Stillberatung (Art. 29 KVG Abs. 1 und Abs 2c), sofern diese «durch Hebammen, Organisationen der Hebammen oder speziell in der Stillberatung ausgebildete Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner erfolgt» (Art, 15 Abs. 1 KLV). Die Kostenübernahme ist dabei auf drei Sitzungen limitiert (Art. 15 Abs. 1 KLV).

Preismodell

Gemäss Art. 43 Abs. 5 KVG basieren die Tarife auf einer nationalen Tarifstruktur. Während die Struktur für die Hebammen dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt wurde, ist die Struktur für die Pflegefachfrauen und -männer bereits genehmigt.

Für die Preisverhandlungen zwischen den Tarifpartnern sind jeweils entsprechende Datenerhebungen nötig.

Tarifverträge und Vertragsbeitritt

SBK | ASI und SHV

Die Einkaufsgemeinschaft HSK und der Schweizerische Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer (SBK | ASI) schlossen Tarifverträge zur Stillberatung ab. Aktuell sind die Vertragsparteien in Neuverhand-lungen. Mit dem Schweizerischen Hebammenverband (SHV) hat HSK kantonale Taxpunktwertverein-barungen getroffen, welche die Vergütung der Stillberatung regeln. Die Leistungserbringenden, die Stillberatung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen wollen, müssen sich an den jeweils für sie zuständigen Verband wenden, damit sie berechtigt sind gemäss den vertraglichen Regelungen und mit den angeschlossenen Versicherern abzurechnen.

Tarifstruktur

In national gültigen Tarifstrukturverträgen wurden die Rahmenbedingungen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Kostenübernahme der Stillberatung festgehalten. Neben Struktur sind Indikationen, Zulassungskriterien, Abrechnungsmodalitäten und die Beschränkung auf drei Sitzungen in diesen Verträgen geregelt. 

Gesetzliche Grundlagen

Vertragsbeitritt über Verbände


Ihr direkter Kontakt

Claudia Ludwig

Claudia Ludwig
Verhandlungsleiterin | Tarifmanagerin
T +41 58 340 71 51
claudia.ludwig