Ambulante Rehabilitation
Mit einem ambulanten Rehabilitationsprogramm soll die Qualität und der Erfolg der Behandlung durch eine einheitliche, koordinierte Versorgung sichergestellt und die rehabilitationsmedizinischen Behandlungen wie zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie, Sozialdienst und ärztliche Leistungen wohnortnah angeboten werden.
Verhandlungen
Für den ambulanten Rehabilitationsbereich verhandelt die Einkaufsgemeinschaft HSK unter folgenden Voraussetzungen Pauschalen, wenn für die Verhandlungspartner evidente Vorteile gegenüber den Einzelleistungstarifen bestehen und die Ambulantisierung gefördert werden kann:
- Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Grosses Volumen (Fallzahlen)
- Primär für Leistungserbringer, welche auf kantonalen Spitallisten aufgeführt sind
- Akkreditierung der Fachgesellschaft (z.B. Schweizerische Arbeitsgruppe für kardiale Rehabilitation)
- Gesamtschweizerisch anwendbar (einheitliche Struktur)
- Bereitschaft, die Vertragsstruktur |den Vertragsinhalt von HSK zu akzeptieren
- Vermeidung einer Umgehung vorhandener Strukturen und Tarifen
- Kostentransparenz basierend auf tatsächlich angefallenen Kostendaten
- Keine Gewinnmaximierung, sondern Kostenreduktion für alle (Verlagerung von stationär zu ambulant)
- Messbarkeit des Erfolgs und objektive Auswertung der Wirksamkeit
Links
Stationäre Rehabilitation
Ihr direkter
Kontakt

Alex Graf
Verhandlungsleiter | Tarifmanager
T +41 58 340 62 90
alex.graf