Logopädie
Definition und gesetzliche Grundlagen
Logopädinnen und Logopäden führen auf ärztliche Anordnung hin (höchstens 12 Sitzungen) Behandlungen von Patientinnen und Patienten «mit Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Redeflusses und des Schluckens durch», die auf neurologische oder phoniatrische Leiden zurückzuführen sind. Ursache können u.a. Infektionen oder Traumata, Missbildungen sowie Störungen der orofazialen Muskulatur oder der Larynxfunktion sein. (Art. 35 Abs. 2 e Bundesgesetz über die Krankenversicherung, KVG, Art 10 und 11 Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV und Art. 50, 52 b und 134 Verordnung über die Kranken-versicherung, KVV).
Datenbasiertes Verhandeln
Die Einkaufsgemeinschaft HSK hält sich bei ihren Verhandlungen an ihr Credo der datenbasierten Preisfindung. Sie folgt damit den gesetzlichen Vorgaben des Artikels 43 (Abs. 4 und 4bis) im KVG, der für die Tariffestlegung u.a. eine betriebswirtschaftliche Bemessungsgrundlage und eine Orientierung an einer effizienten und günstigen Leistungserbringung vorschreibt. Zur tariflichen Berechnung sind somit Daten erforderlich, die vom Verband und seinen Mitgliedern erhoben und plausibilisiert in ein Kostenmodell integriert werden. Diese Daten bilden die Basis für die Tarifverhandlungen.
Verträge und Vertragsbeitritt
Verbände der Logopädinnen und Logopäden
Zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK und den drei Logopädinnen und Logopäden-Verbänden - der Deutschschweiz - (DLV), der Westschweiz (ARLD) sowie des Tessins (ALOSI) - bestehen kantonale Taxpunktwert-Vereinbarungen. Damit Logopädinnen und Logopäden im Rahmen dieser Vereinbarung Rechnungen stellen können, müssen sie entweder Mitglied beim Verband sein oder als Nichtmitglied den Beitritt zum Vertrag beantragen. Das Formular für die Beitrittserklärung kann beim entsprechenden Verband bezogen werden.
Die Einkaufsgemeinschaft HSK ist über ihre Branchenorganisation (früher curafutura, heute prio.swiss) dem bestehenden Tarifstrukturvertrag angeschlossen.
Spitäler der Schweiz (H+)
Vertragsparteien des bestehenden Tarifstrukturvertrags ist der Branchenverband der Versicherer (früher curafutura bzw. santésuisse, heute prio.swiss) sowie H+ Die Schweizer Spitäler. Der für die Vergütung massgebende Taxpunktwert ist in den separaten Vereinbarungen zwischen den Spitälern und der Einkaufsgemeinschaft HSK geregelt.
Links
http://www.logopaedie.ch
https://www.fslo.ch/
https://arld.ch/
https://www.alosi.ch/
https://www.hplus.ch/
https://prio.swiss/
Gesetzliche Grundlagen
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/3867_3867_3867/de#art_50
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4964_4964_4964/de#art_10
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/de#art_35
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Kontakt

Claudia Ludwig
Verhandlungsleiterin | Tarifmanagerin
T +41 58 340 71 51
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