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Psychologische Psychotherapie

Seit dem 1. Juli 2022 gilt für die psychologische Psychotherapie das Anordnungsmodell. Die Psychotherapeutinnen und -therapeuten sind seither als selbstständige Leistungserbringer gemäss KVG anerkannt. Ihre Leistungen sollen auf Basis eines Tarifvertrags zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK und den Leistungserbringerverbänden vergütet werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Gesetzesänderung vom Delegations- zum Anordnungsmodell trat am 1. Juli 2022 in Kraft.

Seither dürfen psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten selbstständig und auf eigene Rechnung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) tätig sein, sofern die zu behandelnde Patientin bzw. der zu behandelnde Patient über eine ärztliche Anordnung für Psychotherapie verfügt.

Art. 11b KLV regelt die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung in diesem neuen Modell (bspw. ärztliche Anordnungen von 15 Sitzungen, besondere Bestimmungen bei Krisenintervention), und Art. 50b sowie 52e KVV definieren die Zulassungsbedingungen an die Leistungserbringer für eine Tätigkeit zulasten der OKP.

Zweck dieser Neuregelung war ein erleichterter Zugang zu Psychotherapien, eine Steigerung der Anzahl Leistungserbringenden in der Grundversorgung, eine bessere Versorgung in Krisensituationen und eine höhere Qualität der Leistungserbringung.

Das zuvor geltende Delegationsmodell, welches eine Anstellung der psychologischen Psycho-therapeutinnen und -therapeuten bei einer beaufsichtigenden Arztperson und die Tätigkeit in deren Räumlichkeiten voraussetzte, wurde nach einer Übergangszeit per 31.12.2022 ausser Kraft gesetzt.

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Tarifvertrag & provisorische Tarife

Die Einkaufsgemeinschaft HSK hatte sich im Jahr 2022 als einzige Organisation seitens Krankenversicherer mit den Leistungserbringerverbänden geeinigt, wie die Leistungen der psychologischen Psychotherapie im neuen Anordnungsmodell zu vergüten seien.

Der vereinbarte Tarifvertrag wurde bis 31.12.2024 befristet in Kraft gesetzt, da die für die Verhandlung massgebenden Kostendaten der Leistungserbringer auf Grund des Modellwechsels noch nicht vorhanden waren.  Der Tarifvertrag wurde bei sämtlichen Kantonen zur Genehmigung eingereicht. Während einige Kantone den Tarifvertrag genehmigt hatten, wurde von den übrigen Kantonen der vereinbarte Tarif als provisorischer Tarif festgelegt. Dies mangels genehmigter Tarifstruktur für diesen Leistungsbereich. Zwecks Neuverhandlung des Tarifs ab 1.1.2025 waren die Leistungserbringerverbände angehalten, bei ihren Mitgliedern neue und vollständige Kostendaten zu erheben.

Weil sich auf der Basis dieser neuen Daten die bisher vereinbarte Tarifhöhe aus Sicht HSK nicht rechtfertigen liess, beantragte die Einkaufsgemeinschaft HSK bei den Kantonen eine Festlegung der provisorischen Tarife ab 1.1.2025 auf einem niedrigeren Niveau. Diese Massnahme zielte darauf ab, das Risiko zu mindern, dass mittelfristig erhebliche Fehlbeträge entstehen, deren zwingende Rückabwicklung für beide Seiten Rechtsunsicherheit erzeugen würde. Abgesehen von einer Ausnahme haben die Kantone jedoch darauf verzichtet, die provisorischen Tarif per 1.1.2025 nach unten zu korrigieren.

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Vertragsbeitritt

Mangels gültigen Tarifvertrags sind Vertragsbeitritte für Leistungserbringer hinfällig.

Aktuelle Themen

Datenerhebung für Tariflösung des Nachfolgevertrags

Der Tarifvertrag zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK und den Leistungserbringerverbänden galt befristet bis 31.12.2024.

Um die gesetzlichen Anforderungen der Billigkeit und Wirtschaftlichkeit (siehe Art. 46 Abs. 4 KVG) im neuen Tarifvertrag ab 1.1.2025 zu erfüllen und eine effiziente, günstige Leistungserbringung gemäss Art. 43 Abs. 4bis KVG zu bestimmen, hatten die Leistungserbringer den Auftrag, ihre Kostendaten zu erheben.

Gegenüber den Leistungserbringerverbänden setzen wir uns für eine sachgerechte und transparente Erhebung dieser Daten ein, um nach deren Überprüfung eine datenbasierte Preisfindung zu ermöglichen und eine Grundlage zu schaffen, welche den Anforderungen der Genehmigungsbehörden genügt. Aus Einschätzung HSK weist die bisherige Datenerhebung in einigen Bereichen Ergänzungs- und Optimierungsbedarf auf, weshalb sie einer vertieften Bearbeitung bedürfen.

Tarifstruktur

Auf Ebene der Tarifstruktur verhandelt der Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss zusammen mit H+ die Spitäler der Schweiz und den drei Psy-Berufsverbänden (FSP, ASP und SBAP) weiterhin über einen gesamtschweizerisch gültigen Tarifstrukturvertrag für ambulanten Leistungen der psychologischen Psychotherapie. Link zur Medienmitteilung prio.swiss (prio.swiss/tarifstruktur-fuer-psychologische-psychotherapie-nimmt-form-an/)

Das Vorliegen einer genehmigten Tarifstruktur ist notwendig, um die Genehmigung eines dazugehörigen neuen Tarifvertrags zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK und den involvierten Leistungserbringer-Verbänden zu erhalten.

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Verbände

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Gesetzliche Grundlagen


Ihr direkter Kontakt

Adrian Scheuber

Adrian Scheuber
Verhandlungsleiter | Tarifmanager
T +41 58 340 41 29
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