Neuropsychologie
Definition und gesetzliche Grundlagen
Die Diagnostik der Neuropsychologie ist eine interdisziplinäre Wissenschaft. Untersucht werden mögliche Fehlfunktionen des Gehirns, die in Folge von Unfällen oder Krankheiten entstanden sein können. Darunter gehören zum Beispiel Störungen der Wahrnehmung, der Sprache, der Psychomotorik und des Gedächtnisses.
Seit 1. Juli 2017 übernimmt die OKP die Kosten für diagnostische Leistungen der Neuropsychologie. Die Vergütung wird in Tarifverträgen geregelt, die HSK einerseits mit der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und -psychologen (SVNP) und andererseits mit H+ die Spitäler Schweiz abgeschlossen hat. Ab 2027 sollen auch therapeutische Leistungen OKP-pflichtig werden. Sobald die Tarifstruktur konkrete Form annimmt, werden Tarifverhandlungen aufgenommen.
Preismodell
Für Tarifstruktur und Tarife erfolgte eine gemeinsame Datenerhebung nach den gesetzlichen Vorgaben von Art. 43 Abs. 4 und Abs. 4bis des KVG. Die Daten bildeten sowohl die Grundlage für eine sachgerechte Struktur als auch für das Kostenmodell zur Tarifberechnung. Mit diesem Vorgehen folgt HSK ihrem Credo der datenbasierten Preisfindung.
Vertrag und Vertragsbeitritt
Die Tarifverträge regeln die Vergütung der ambulant durchgeführten neuropsychologischen Diagnostik, die seit 01.07.2017 zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbracht werden kann. Auf der genehmigten, definitiven Struktur wurde zwischen der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und -psychologen (SVNP) und der Einkaufsgemeinschaft HSK eine seit 01.01.2021 geltende Taxpunktwertvereinbarung getroffen. Das partnerschaftliche Verhandlungsergebnis mit dem SVNP konnte auch mit dem Spitalverband H+ vereinbart werden. Der Vertragsbeitritt für selbstständig arbeitende Neuropsychologen erfolgt über den SVNP, derjenige von Spitälern erfolgt über H+.
Aktuelle Themen | Ausblick
Ab 01.01.2027 sieht der Gesetzgeber eine Erweiterung vor. So sollen ab diesem Zeitpunkt nicht nur die diagnostischen, sondern neu auch die therapeutischen Leistungen unter die OKP-Pflicht fallen (Art. 11a KLV). Sobald sich die Tarifstruktur konkretisiert, können die Tarifpartner die Tarifverhandlungen aufnehmen.
Verbände und Vertragsbeitritte
https://neuro.psychologie.ch/de/fur-zuweiser#DNCcriqXhx
https://www.hplus.ch/de/tarife/neuropsychologie-kvg
Links
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86225.html
Gesetzliche Grundlagen
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4964_4964_4964/de#art_11_a
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/3867_3867_3867/de#art_50_b
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/de#art_43
Ihr direkter
Kontakt

Claudia Ludwig
Verhandlungsleiterin | Tarifmanagerin
T +41 58 340 71 51
claudia.ludwig