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Podologie

Seit 2022 übernimmt die OKP podologische Behandlungen bei Diabetikern mit Risikofaktoren. Eine Übergangslösung der Branche sicherte den Patientinnen und Patienten raschen Behandlungszugang. Leistungserbringende können über die Organisation Podologie Schweiz (OPS) beitreten. Nachdem die Daten für das Preismodell vorgelegt worden sind, laufen die Tarifverhandlungen derzeit weiter.

Gesetzliche Grundlagen

Seit 2022 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten für podologische Behandlungen bei Diabetikern, die bestimmte Risikofaktoren für ein diabetisches Fuss-Syndrom aufweisen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (KLV Art. 11c Abs. 1). Die Anzahl der vergüteten Sitzungen ist limitiert und beträgt je nach Krankheitsbild und pro Kalenderjahr zwischen vier und sechs Sitzungen (KLV Art. 11c Abs. 2).

Preismodell

Wie in allen anderen Tarifbereichen, ist die Einkaufsgemeinschaft HSK nach Art. 43 Abs. 4 und 4bis KVG auch bei der Podologie dazu verpflichtet, die Tarife betriebswirtschaftlich zu bemessen. Zudem müssen sich die Tarife an der Vergütung derjenigen Leistungserbringenden orientieren, welche die obligatorisch versicherte Leistung in der erforderlichen Qualität effizient und kostengünstig erbringen. Um den gesetzlichen Anspruch nachzukommen, benötigt HSK repräsentative und plausible Daten, die in ein Kostenmodell zur Tarifberechnung einfliessen können.

Verträge und Vertragsbeitritt

Tarifstruktur und Übergangslösung

Gemäss Art 43 Abs. 5 KVG müssen Tarife auf einer nationalen Tarifstruktur basieren. Diese nationale Tarifstruktur wurde dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Die konkrete Ausgestaltung der Preise wird in Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern festgelegt. Sobald die Tarifstruktur genehmigt ist, kann ein Tarifvertrag vereinbart werden. Bis zum Abschluss der Tarifverhandlung wurde von der Branche eine Zwischenlösung gefunden, die eine Abrechnung der erbrachten podologischen Leistung (gemäss KLV, Abschnitt 7, Art 11c) ermöglicht.

Für die Abrechnung ist der Beitritt zur Tarif-Übergangsvereinbarung erforderlich. Zugelassene Podologinnen und Podologen treten dieser Vereinbarung über die Organisation Podologie Schweiz (OPS) bei.

Die OPS ist der Dachverband der drei schweizerischen Berufsverbände:

  • Schweizerischer Podologen-Verband (SPV, https://www.ops.swiss/beitrittserklaerung)
  • Société Suisse des Podologues (SSP, https://www.ops.swiss/fr/beitrittserklaerung)
  • Unione Podologi della Svizzera Italiana (UPSI,  https://www.ops.swiss/it/beitrittserklaerung) 

Tarifvertrag

Nachdem die erforderlichen Daten zur Preisermittlung erhoben wurden, laufen aktuell die Preisverhand-lungen zwischen den Tarifpartnern. Nur auf der Basis von aussagekräftigen und repräsentativen Daten lässt sich eine belastbare Tarifentscheidung treffen und eine faire, nachvollziehbare Preisgestaltung erzielen.

Gesetzliche Grundlagen

Verband und Vertragsbeitritt


Ihr direkter Kontakt

Claudia Ludwig

Claudia Ludwig
Verhandlungsleiterin | Tarifmanagerin
T +41 58 340 71 51
claudia.ludwig