25. Perzentil
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2020 Ergänzungen der Grundsätze zur Tarifermittlung in der KVV zur Vernehmlassung entworfen. Die Anpassung des Artikels 59c KVV sieht vor, dass das Benchmarking-Verfahren ohne Gewichtung nach Fallzahl oder Casemix durchgeführt werden soll und der Benchmarktwert höchstens dem 25. Perzentil entsprechen soll.