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Datenbasierte Preisfindung für ein zukunftsfähiges Schweizer Gesundheitswesen

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Mindestfallzahlen als Kostendämpfer?

Grundversorgungsspitäler der Schweiz weisen teilweise sehr tiefe Fallzahlen aus und wirken preistreibend auf die Verhandlungen. Die Einkaufsgemeinschaft HSK führte eine schweizweite Analyse durch, um festzustellen ob ein Zusammenhang zwischen Kosten und Fallzahlen besteht.

Keine Spezialisierung in der Schweizer Spitallandschaft

Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 hat sich in der Spitallandschaft wenig verändert: Viele Spitäler machen von allem etwas, sodass immer noch keine Tendenz zur Spezialisierung erkennbar ist. Im Gegenteil: Das Behandlungsspektrum hat sich bei vielen Kliniken sogar leicht erweitert.

Kleine Spitäler als Preistreiber

Spitäler mit tiefen Fallzahlen und kleiner Bettenanzahl weisen überdurchschnittlich hohe Fallkosten aus und sind daher ineffizient in der Leistungserbringung. Da gemäss Bundesverwaltungsgericht (BVGer) aber sämtliche, auch nicht wirtschaftlich arbeitende Spitäler in einen Benchmark zu integrieren sind, treiben diese Spitäler das Preisniveau nach oben.

Für die Preisfindung ist diese Praxis insofern problematisch, weil unter diesen Hochkostenspitälern etliche Institutionen sind, deren Leistungsaufträge auf regionalpolitischen Gründen beruhen. Solche Kosten dürfen jedoch gemäss Artikel 49 Abs. 3 KVG nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziert werden. Diesen Aspekt wird HSK beim Benchmark und bei der Preisfindung für das Tarifjahr 2019 berücksichtigen.

Hohe Kosten korrelieren mit geringen Fallzahlen

Der Kanton Zürich legt bereits seit 2012 Mindestfallzahlen für einzelne spezialisierte Eingriffe fest. Es geht vor allem um die Behandlungsqualität, denn mehr Routine führe zu weniger Fehlern, argumentiert der Kanton. Anfang des Jahres wurde die Liste der Leistungsgruppen, für die Mindestfallzahlen vorgegeben werden, wieder erweitert. Ziel sei es, Gelegenheitsoperationen zu verhindern und eine Spezialisierung anzustossen.

Die Einkaufsgemeinschaft HSK führte eine Analyse bezüglich Mindestfallzahlen durch. Dabei wurden die Vorgaben der Gesundheitsdirektion Zürich auf die Spitäler der gesamten Schweiz ausgeweitet. Betrachtet man die Grundversorgungsspitäler, zeigt sich: Je niedriger die Mindestfallzahl-Erreichung, desto höher die kalkulatorischen Kosten.

Korrelation von Mindestfallzahlen und kalkulatorischen Kosten (SPLG-Grouper, Mindestfallzahl-Vorgaben 2018, Datenbasis 2016)

Korrelation von Mindestfallzahlen und kalkulatorischen Kosten (SPLG-Grouper, Mindestfallzahl-Vorgaben 2018, Datenbasis 2016)

Qualitätsoptimierung

Tiefe Fallzahlen lassen ausserdem ein Qualitätsproblem vermuten. In der Schweiz stehen aber noch zu wenig Daten zur Verfügung, um diese Aussage zu untermauern.

Eine Studie des Kantonsspitals St. Gallen zeigt erstmals, dass die Fallzahlen eines Spitals einen signifikanten Einfluss auf das Behandlungsresultat haben. Unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Güller wurden Hochrisiko-Krebsoperation (Speiseröhren-, Magen-, Bauchspeicheldrüsen- und Mastdarmkrebs) unter die Lupe genommen. Es konnte belegt werden, dass bei einer Behandlung des Patienten durch ein erfahrenes Team das Sterberisiko signifikant reduziert wird.

Mindestfallzahlen aus Sicht der Preisverhandlungen

Mindestfallzahlen beschäftigen zur Zeit die gesamte Schweiz. Die verschiedenen Parteien des Gesundheitswesens betrachten und bewerten sie aus unterschiedlichsten Blickwinkeln. Gemäss der Analyse der Einkaufsgemeinschaft HSK arbeiten etliche kleine Spitäler mit geringen Fallzahlen unwirtschaftlich und ineffizient. So wäre es im Sinne der Preisverhandlungen, Mindestfallzahlen gesamtschweizerisch einzuführen oder zumindest diesen Aspekt bei der Preisfindung zu berücksichtigen.

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Weiterführende Informationen

Medienmitteilung vom 13. März 2018 Studie Kantonsspital St. Gallen (Prof. Dr. Ulrich Güller) Save the Date 7. Tagung der Einkaufsgemeinschaft HSK

Ihr direkter Kontakt

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Riadh Zeramdini

Stv. Geschäftsführer| Leiter Region Ost und West | Tarifmanager SwissDRG
T +41 58 340 41 88
riadh.zeramdini