Entwicklung der Systemgüte
Der Perzentilwert soll sich an der Entwicklung des Tarifsystems SwissDRG orientieren. Die Systemgüte wird durch die Varianzreduktion (Kostenhomogenität R2) beurteilt, die den Anteil der erklärbaren Streuung der Fallkosten misst. Die prozentuale Verbesserung der Varianzreduktion muss bei der Festlegung des Perzentil-Wertes berücksichtigt werden. In der SwissDRG Version 1.0 für das Jahr 2012 betrug die Kostenhomogeni-tät aller Fälle 0.604 (und der Inlier 0.749), in der SwissDRG Version 12.0 für das Jahr 2023 betrug dieselbe Kennzahl 0.757 (und der Inlier 0.854). Dies entspricht einer Zunahme von 25 Prozent (für Inlier +14 Prozent). Mit der Erhöhung der R2 und somit der Verbesserung der Systemgüte ist eine Abstützung auf das 40. oder 35. Perzentil nicht mehr vertretbar.