Physiotherapie
Definition und gesetzliche Grundlagen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung «übernimmt die Kosten der Leistungen, die auf ärztliche Anordnung hin von (…) zugelassenen Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen im Rahmen der Behandlung von Krankheiten des muskuloskelettalen oder neurologischen Systems erbracht werden.» Darunter fallen z.B. aktive und passive Bewegungstherapie, Bewegungstherapie im Wasser oder physikalische Massnahmen wie z.B. Elektrotherapie. (Details siehe Art. 5 KLV (Leistungen), Art. 35 Abs. 2 lit. e) KVG (Leistungserbringer) sowie Art. 47 und 52 KVV (Zulassung).
Preismodell
Um den gesetzlichen Vorgaben nach einer betriebswirtschaftlichen Bemessung (Art. 43 Abs 4 KVG) der Tarife nachzukommen, sind vom Verband und seinen Mitgliedern Daten zu erheben. Diese werden plausibilisiert in ein Kostenmodell übernommen und stellen die Grundlage der Tarifverhandlung dar.
Tarifverträge und Vertragsbeitritt
physioswiss und SVFP | ASPI
Die Vertragsparteien, Einkaufsgemeinschaft HSK, CSS-Krankenversicherung Schweizerischer Physiotherapeutenverband physioswiss und Schweizerischer Verband freiberuflicher Physiotherapeuten (SVFG|ASPI) schlossen Tarifverträge ab, welche die kantonalen Taxpunktwerte für freischaffende Physiotherapeutinnen und -therapeuten regeln. Durch diese Vereinbarung können physiotherapeutische Leistungen mit den Krankenversicherern Helsana, Sanitas und KPT direkt abgerechnet werden. Aufgrund der Kündigung der Taxpunktwert-Vereinbarungen durch physioswiss laufen derzeit Verhandlungen zwischen den Tarifparteien.
Vertragsbeitritt
Die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten müssen sich, unabhängig ihrer Verbandsmitgliedschaft, bei einem der beiden Verbände zum Vertragsbeitritt melden, damit sie berechtigt sind, mit den ange-schlossenen Versicherern, gemäss den entsprechenden vertraglichen Bestimmungen, abzurechnen.
Physiotherapie im Spital
Zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK und den Spitälern bestehen separate Taxpunktwert-Vereinbarungen, welche die Rechnungsstellung und Vergütung der physiotherapeutischen Leistungen regeln.
Tarifstruktur
Die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur stellt die Basis für die Abrechnung von ambulant erbrachten physiotherapeutischen Leistungen dar. Die Tarifpartner physioswiss, SVFP | ASPI, H+ Die Spitäler der Schweiz und prio.swiss sind sich seit jeher einig, dass diese überarbeitet und aktualisiert werden muss.
Da bislang keine Einigung gefunden werden konnte, verabschiedete der Bundesrat die Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung per 1. Januar 2018. Mit der Verordnungsänderung wurde die einheitliche Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen festgelegt, um einen tarifstrukturlosen Zustand zu verhindern. Diese Tarifstruktur befindet sich in Anhang 3 der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung. (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2014/337/de#annex_3)
In der Zwischenzeit sind die Arbeiten zu einer Neubewertung der Tarifstruktur, mit Datenerhebung und Erstellung eines Kostenmodells, fortgeführt worden. Sobald die neue Tarifstruktur vorliegt, wird das entsprechende Genehmigungsgesuch dem Bundesrat vorgelegt.
Die Vertragsparteien prio.swiss (für die Versicherer) sowie physioswiss und SVFP | ASPI (für die Leistungserbringer) sind sich einig, dass eine Reform der nicht mehr zeitgemässen Tarifstruktur nötig ist, und visieren eine Einigung bis Anfang 2026 an.
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Links
https://physioswiss.ch/
https://aspi-svfp.ch/
https://www.hplus.ch/
https://prio.swiss/
Downloads
Gesetzliche Grundlagen
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4964_4964_4964/de#art_5
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/de#art_35
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/3867_3867_3867/de#art_47
https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/oce/2017/3/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-oce-2017-3-de-pdf-a.pdf
https://www.bag.admin.ch/de/leistungen-physiotherapie
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Claudia Ludwig
Verhandlungsleiterin | Tarifmanagerin
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