Vertragliche Einigung zwischen den Ostschweizer Ärztegesellschaften und der Einkaufsgemeinschaft HSK AG
Die Einkaufsgemeinschaft HSK AG, stellvertretend für die Krankenversicherer Helsana, Sanitas und KPT, und die Konferenz der Ostschweizer Ärztegesellschaften suchten – unabhängig von anderen Versicherern – nach einer aussergerichtlichen und partnerschaftlichen Lösung, die zeitnah, einfach und unbürokratisch zu einer vertraglichen Einigung im Rahmen von TARMED führen könnte.
Höhere Taxpunktwerte, keine Rückvergütungen
Im Mai 2024 erzielten die Tarifpartner einen Durchbruch und einigten sich auf eine Anhebung der kantonalen Taxpunktwerte für freipraktizierende Ärztinnen und Ärzte von bisher 83 auf neu 86 Rappen per 1. Juli 2024 sowie auf einen Verzicht der Rückzahlungen für die Jahre 2021 bis heute. Zu dieser Einigung gehört auch ein Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die neuen, gleichlautenden Verträge sind von den jeweiligen Vorständen der Ärztegesellschaften der Kantone bereits genehmigt, bedürfen für ihr Inkrafttreten noch der formellen Zustimmung aller sieben Kantonsregierungen. Mit der Lösungsfindung am Verhandlungstisch nehmen die Vertragspartner ihre gesetzlich vorgesehene Verantwortung im Sinne des Verhandlungsprimats wahr und bekennen sich zu ihrer aktiven, gestalterischen Rolle im Sinne der Tarifautonomie.
Partnerschaftlicher Lösung ist ein jahrelanger, vertragsloser Zustand vorausgegangen
Der tarifpartnerschaftlichen Lösung ist ein jahrelanger, vertragsloser Zustand vorausgegangen. Die Ärztegesellschaften der Kantone Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau und des Appenzellerlands hatten 2018 ihre Verträge mit den Versicherern zum Ärztetarif TARMED gekündigt. Da zwischen den Versicherern und den Ärztegesellschaften in den anschliessenden Tarifverhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte, legten die Regierungen der sieben Ostschweizer Kantone, wie vom Gesetz vorgesehen, einen Arbeitstarif zur vorläufigen Abrechnung fest. Sie führten zudem ein aufwendiges und mehrjähriges Festsetzungsverfahren für einen neuen Taxpunktwert durch. Im vergangenen Herbst setzten die Kantonsregierungen diesen für die frei praktizierenden Ärzte, rückwirkend auf den 1. Januar 2021, auf 86 Rappen fest, und damit um 3 Rappen höher. Gegen den festgesetzten Taxpunktwert reichte die Einkaufsgemeinschaft HSK AG Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein.
Aussergerichtliche Lösung für Rechtssicherheit auf allen Seiten
Die Ostschweizer Ärztegesellschaften und die Einkaufsgemeinschaft HSK AG freuen sich über die partnerschaftliche Lösung. Beide Seiten wollen nach der Einigung weiterhin vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten sowie auf fortschrittliche Lösungen zugunsten der Patientinnen und Patienten respektive der Versicherten hinarbeiten.
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Publikationsdatum
17. Juni 2024