Nationaler Weitergabevertrag von Vergünstigungen mit H+
Sämtliche zugelassene Spitäler können ab sofort beitreten
Zusammen mit der CSS Kranken-Versicherungen AG und der tarifsuisse AG hat die Einkaufsgemeinschaft HSK mit dem Verband H+ die Spitäler Schweiz einen nationalen Vertrag über die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG unterzeichnet. Sämtliche in der Schweiz zugelassene Spitäler können der Vereinbarung ab sofort beitreten, unabhängig davon, ob sie Mitglied des Verbands H+ sind.
Im Rahmen der Beschaffung von Heilmitteln sind alle Leistungserbringer laut Art. 56 Abs. 3 KVG dazu verpflichtet, ausgehandelte Vergünstigungen den Patientinnen und Patienten bzw. deren Versicherern weiterzugeben. Gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG darf ein Anteil von den Leistungserbringern behalten werden, sofern dieser Anteil zugunsten der Verbesserung der Behandlungsqualität im Interesse der Patientinnen und Patienten verwendet wird. Dieses Vorhaben muss in einer Vereinbarung zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern geregelt sein.
Andere Vereinbarungen mit Ärzteschaft und Apothekern
Basierend auf der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) sowie der Konkretisierung der Pflicht zur Weitergabe von Vergünstigungen im Krankenversicherungsgesetz KVG, ist am 1. Januar 2020 der nationale Rahmenvertrag zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK und CSS mit dem Ärzteverband FMH in Kraft getreten. Niedergelassene Ärzte dürfen diesem Vertrag jederzeit beitreten. Über Pharmasuisse laufen zurzeit Bedarfsabklärungen hinsichtlich einer möglichen nationalen Vereinbarung über die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen für Apotheken. Interessierte Mitglieder von Pharmasuisse können sich an den Verband wenden.
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Weiterführende Informationen
https://www.hplus.ch/de/ HSK Artikel vom 10.12.2019: «Nationaler Rahmenvertrag im Heilmittelbereich» HSK Artikel vom 08.07.2020: «Gemeinsame Einigungen zur Verbesserung der Behandlungsqualität» https://www.hplus.ch/de/tarife/standard-titel-1 https://www.helsana.ch/de/helsana-gruppe/fuer-leistungserbringer/vith.htmlPublikationsdatum
15. Juli 2021