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Gemeinsame Einigungen zur Verbesserung der Behandlungsqualität

Das Heilmittelgesetz sieht seit 1. Januar 2020 vor, dass ein Teil der Einkaufsrabatte zugunsten der Behandlungsqualität verwendet werden darf. Ein erster nationaler Rahmenvertrag mit Ärzten sowie eine erste gemeinsame Einigung aller Versicherer mit Spitälern sind abgeschlossen.

Neue gesetzliche Ausgangslage bei geldwerten Vorteilen seit Januar 2020

Per 1. Januar 2020 traten strengere gesetzliche Regelungen in Zusammenhang mit der Gewährung von geldwerten Vorteilen bei Heilmitteln in Kraft. Bereits seit 1996 besteht nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine Pflicht der Leistungserbringer zur vollständigen Weitergabe von Vergünstigungen. Neu können die Leistungserbringer jedoch einen Teil hiervon einbehalten, wenn sie die zurückgehaltenen Vergünstigungen nachweislich zur Verbesserung der Behandlungsqualität einsetzen. Details sind zwingend in schriftlichen Verträgen zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern zu vereinbaren.
Die neue Regelung bringt die Chance, die überdurchschnittlich hohen Medikamentenpreise in der Schweiz zugunsten der Behandlungsqualität und der Prämienzahler zu reduzieren (siehe Newsletter vom Q. 4 | 2019).

Erste Vereinbarungen zwischen Verbänden von Ärzteschaft, Spitälern und Krankenversicherern

Zusammen mit der CSS hat sich die Einkaufsgemeinschaft HSK mit dem Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH bereits Anfang diesen Jahres auf eine nationale Vereinbarung zur Weitergabe von Vergünstigungen geeinigt (Link). Weiter hat HSK im April 2020, zusammen mit der CSS und der tarifsuisse ag, eine solche Vereinbarung mit der Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler (VNS) abgeschlossen. Damit bestehen sowohl eine erste nationale Lösung, wie auch eine erste Lösung zugunsten aller Schweizer Versicherten.
Die Verhandlungen mit den nationalen Verbänden der Spitäler und der Apotheken sind noch im Gange.

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Weiterführende Informationen

https://ecc-hsk.info/de/aktuelles/2019/nationaler-rahmenvertrag-im-heilmittelbereich https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesuche-bewilligungen/itw-geldwerte-anreize/faq-itw.html https://www.fmh.ch/dienstleistungen/recht/vith.cfm Schweizerische Ärztezeitung (SAEZ), 2019, 18432: Korrekter Umgang mit Rabatten Schweizerische Ärztezeitung (SAEZ), 2019, 18465: Korrekter Umgang mit Abgeltungen für gleichwertige Gegenleistungen, Schweizerische Ärztezeitung (SAEZ), 2020, 18677: Qualitätsvereinbarung zwischen Leistungserbringer und Versicherer

Ihr direkter Kontakt

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Dominik Wettstein

Leiter Analytik und Spezialverträge
T +41 58 340 65 41
dominik.wettstein