Rehabilitation
ST Reha
In der stationären Rehabilitation wird seit dem 1.1.2022 die nationale Tarifstruktur ST Reha angewendet. Sie bildet die Grundlage zur Abrechnung mit dem ST Reha Basispreis (leistungsbezogene Tagespauschalen).
Die in rehabilitative Kostengruppen (RCG) aufgeteilten Kostengewichte werden anhand von CHOP Codes klassifiziert. Das Tarifsystem ST Reha erlaubt somit einerseits eine Differenzierung der Schweregrade der Fälle. Andererseits ermöglicht es die Basis für ein schweizweit einheitliches Benchmarking mit den Rehabilitationskliniken.
Die Methodik von ST Reha ist mit jener von TARPSY vergleichbar, bei der ebenfalls Tagespauschalen zur Anwendung kommen. Während TARPSY hauptsächlich auf degressiven leistungsbezogenen Tagespauschalen basiert, kommt bei ST Reha eine solche Degression nur bei wenigen Kostengruppen zum Zuge.
Wie jede schweizweit stationäre Tarifstruktur, ist auch ST Reha als lernendes System konzipiert, das jährlich anhand aktualisierter Kosten- und Leistungsdaten der Kliniken weiterentwickelt wird. Die Datenqualität steigert sich auf diese Weise stetig, so dass die Tarifstruktur mit der Zeit immer besser die Realität abbildet. ST Reha schafft damit die Grundlage für eine sachgerechtere Finanzierung und eine effizientere Organisation der Rehabilitation.
Preisfindungsmodell
Die Einkaufsgemeinschaft HSK führt jährlich ein eigenes Benchmarkverfahren mit einem Clustering durch. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) wendet HSK ein zweistufiges Modell zur Preisfindung an.
- 1. Stufe: Durchführung eines schweizweiten Benchmarkings, bzw. Ermittlung eines ST Reha-Benchmarkwerts.
- 2. Stufe: Individuelle Preisverhandlungen unter Berücksichtigung von datenbasierten, klinikspezifisischen Besonderheiten.
Die Methodik des HSK-Benchmarkingverfahrens wird ausführlich im Dokument «HSK-Benchmark ST Reha Tarifjahr 2025» ausgeführt.

1. Stufe: Benchmarking
Im folgenden sind die einzelnen Schritt des Benchmarkings zusammengefasst beschrieben:
Schritt 1: Einforderung der Kosten- und Leistungsdaten
In einem ersten Schritt werden jährlich die vollständig, detailliert und transparent ausgewiesenen Kosten- und Leistungsdaten aller Kliniken eingefordert. HSK erwartet dafür jeweils die aktuelle Version der ITAR_K®-Daten. Hierbei handelt es sich um eine Ermittlungsmethode, mit der sich die tarifrelevanten Betriebskosten national einheitlich, gesetzeskonform und nachvollziehbar herleiten lassen.
Bei den Rehabilitationskliniken ist die Aufteilung der Kosten im ITAR_K® gemäss den tarifierten Kostenträgern wichtig, z.B.:
- ST Reha
- Frührehabilitation (ab 1.1.2024 unter SwissDRG vergütet)
- Paraplegiologie (ab 1.1.2024 unter SwissDRG vergütet)
Schritt 2: Plausibilitätsprüfung der Daten
Die Einkaufsgemeinschaft HSK hat dabei, die ITAR_K®-Daten des Geschäftsjahres 2023 (ST Reha-Abrechnungsversion 1.0 und die Planungsversionen) sowie die Zusatzdaten ST Reha, gemeinsam mit den übrigen Einkaufsgemeinschaften der Branche, bis Ende Mai 2024 eingefordert. Das Datenjahr 2023 ist bereits das zweite Jahr nach der Einführung der nationalen Tarifstruktur ST Reha, in welchem die Rehabilitationskliniken tatsächlich abgerechnete Leistungsdaten (Pflegetage, DMI und Daymix) anhand des Abrechnungsgroupers V1.0 ausweisen können.
Mit den Zusatzdaten zum ITAR-K® fordern wir die Leistungserbringer auf, uns die Kosten- und Leistungsdaten so transparent wie möglich auszuweisen. Damit die Verhandlungen auf einer datenbasierten Ebene und mit der notwendigen Transparenz möglich sind. Im Weiteren werden die Daten der Kliniken plausibilisiert und für das Benchmark-Verfahren und die nationalen Tarifvergleiche verwendet.
Dieses Jahr konnten nach der Plausibilisierung der Leistungs- und Kostendaten und dem Ausschluss von Kliniken mit verspäteten bzw. nicht gelieferten Daten insgesamt 75 Kliniken in das Benchmarking einbezogen werden. Es umfasste somit über 93 Prozent aller Rehabilitationskliniken.
Schritt 3: Berechnung der benchmarkrelevanten Betriebskosten
Von den Betriebskosten der Kliniken werden jeweils alle KVG-Fremdkosten, wie zum Beispiel Mehrleistungen aus dem Zusatzversicherungsbereich und Kosten der universitären Lehre und Forschung (uLuF), abgezogen.
Schritt 4: Bestimmung des Benchmarkwerts
Nach der Ermittlung der benchmarkrelevanten Betriebskosten erfolgt das effektive Benchmarking, welches den Richtwert der Kliniken festlegt, die ihre Leistungen in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen (Artikel 49 Abs. 1 KVG). Der Benchmarkwert wird durch das ausgewählte Perzentil festgelegt. Der Benchmarkwert wird durch das ausgewählte Perzentil festgelegt. Im Rahmen der Einführungsphase von ST Reha verwendet die Einkaufsgemeinschaft HSK zunächst noch das 35. Perzentil. Der Benchmarkwert für das Tarifjahr 2025 beträgt 712 Franken. Währenddem die 30. und 35. Perzentilewerte gegenüber dem Vorjahr überdurchschnittlich angestiegen sind, sind die Perzentilewerte des 25. und 40. Perzentiles unterdurchschnittlich angestiegen.

2. Stufe: Preisverhandlung
In der zweiten Stufe führt die Einkaufsgemeinschaft HSK individuelle Preisverhandlungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Klinik. Dafür wurden die Kliniken aufgrund von bestimmten Parametern in Gruppen, sogenannte Cluster, eingeteilt.
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Frührehabilitation und Paraplegiologie
Die Fälle der Paraplegiologie (gemäss CHOP 93.87.*) und der Frührehabilitation (gemäss CHOP 93.86.* und 93.8C.1*) wurden per 1.1.2024 dem Anwendungsbereich der SwissDRG zugeordnet.
Die Einkaufsgemeinschaft HSK hat mit den betroffenen Kliniken, bei denen die Mindestbedingungen gemäss Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung von SwissDRG AG erfüllt sind (z.B. expliziter Leistungsauftrag vorhanden, transparente Kostenausscheidung in separatem ITAR_K Kostenträger, Erfüllung der Mindestmerkmale gemäss der schweizerischen Operationsklassifikation (CHOP) für die Frührehabilitation und | oder Paraplegiologie) und die noch über keinen SwissDRG-Vertrag verfügten, tarifarische Lösungen gefunden.
Überwachungsrehabilitation
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat aufgrund der neuen CHOP-Codes BB.3X und BB.4X die Zuordnung der Überwachungsrehabilitation in der Tarifstrukturversion ST Reha V2.0 ab 01.01.2024 vorgenommen. Mit dieser Änderung zur Tarifstruktur ST Reha gibt es seit 01.01.2024 keine separate Verrechnungsmöglichkeit der bisherigen Tagespauschalen ausserhalb von ST Reha mehr.
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