Datenbasiert verhandeln – Was heisst das?
Für die Preisbildung braucht es in einem ersten Schritt eine vollständig, detailliert und transparent ausgewiesene Kosten- und Leistungsrechnung. Die Einkaufsgemeinschaft HSK erkennt seit Jahren ITAR_K für die Datenbereitstellung an.
In der Praxis stellt HSK leider fest, dass viele Leistungserbringer nur eine verdichtete Version zur Verfügung stellen. Viele Spitäler folgen den, aus unserer Sicht nicht verständlichen, Empfehlungen ihres Verbandes und weisen keine detaillierten Daten aus.
Nach der Ermittlung der Benchmarking-relevanten Betriebskosten erfolgt bekanntlich das Benchmarking, welches den Richtwert des Spitals festlegt, das seine Leistungen gemäss Artikel 49 Abs. 1 KVG in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringt. Dank der einheitlichen Tarifstruktur lässt sich nun im 6. SwissDRG-Verhandlungsjahr, trotz bestehender Mängel, ein Benchmarkwert ermitteln, welcher massgebend für die Tarifverhandlungen ist.
Die Einkaufsgemeinschaft HSK hat sich 2015 entschlossen, für die Bemessung des Benchmarkwerts das 30. Perzentil festzulegen. Für die Preisverhandlung wurde 2015 erstmals die Vergleichbarkeit der Spitäler mit der Anwendung der Hauptkomponentenanalyse (Principal Component Analysis) verbessert.
Folgende Kriterien wurden dabei berücksichtigt:
- Anzahl der vom Spital angesteuerten DRG's
- Anzahl der Fälle
- Case Mix Index (CMI)
- Verweildauer-Quotient (effektive Verweildauer im Vergleich zum Katalog)
- Anzahl der Assistenzarztstellen
- Ist das Spital ein Endversorger?
Mit der Anwendung dieser Methodik ergeben sich 3 Cluster:
- Zentrumsversorgung bzw. Spitäler mit Endversorger-Status
- Grundversorger
- Spezialkliniken
Die verhandelten Baserates (BR) spiegeln diese Cluster wider: Bei den Zentrumsspitälern bzw. Endversorgern lag die verhandelte BR bei 9'690 Franken (Median); in der Grundversorgung lag sie unter dem HSK-Benchmark (BR 9'620 Franken) und bei den Spezialkliniken mit mehrheitlich elektiven Behandlungen bei 9'480 Franken. Damit ist gewissermassen der Tatbeweis erbracht, dass mit dieser Methodik ein valider Benchmark möglich ist und andererseits wichtige Argumente für die Preisfindung vorhanden sind.
Nun kommt ein weiterer wichtiger Punkt ins Spiel: Die Analyse der DRG-Struktur eines Spitals. Das nachfolgende Beispiel ist eine hochspezialisierte Klinik mit einem stark eingeschränkten Leistungsspektrum; aussschliesslich elektivem Tätigkeitsfeld und 1-Tages-DRGs bzw. einer gegenüber dem Katalog erheblich tieferen Aufenthaltsdauer. Mit dieser Klinik resultierte schliesslich eine Baserate von unter 9'000 Franken.
Die Analyse der Spezialkliniken zeigt, dass hochspezialisierte Kliniken in einem Segment einen sehr hohen Anteil an DRG's mit einer Aufenthaltsdauer von 1-2 Tagen haben – der extremste Fall liegt bei einer Klinik mit einem Anteil von 95 Kurzstationärer-Fällen. Bei den DRGs, die in der Grauzone zwischen ambulanter und stationärer Behandlung liegen, ist das ein weiteres wichtiges Argumentarium für die Preisverhandlung in der DRG-Struktur.
Leider sind wir im Bereich Psychiatrie und Rehabilitation im Moment noch weit von solchen Vergleichsmöglichkeiten entfernt. Insbesondere bei der Rehabilitation, wo HSK eine starke Mengenausweitung feststellt. Aufgrund dieser fehlenden Benchmarkmöglichkeiten ist unserer Sicht nach das Preisniveau in vielen Fällen zu hoch – bzw. lässt das Bundesverwaltungsgericht im Moment noch Toleranzbandbreiten zu Richtwerten im 2-stelligen Bereich zu.
Publikationsdatum
8. Juli 2016