Erfolgreiche Verhandlung über die COVID-19-Impfung
Hinweis: Zur Redaktionszeit dieses Artikels, Mitte Februar 2021, sind noch Gespräche über den Tarif bei Impfungen gegen COVID-19 in Arztpraxen im Gange.
Die Verhandlungen: eine kurze Chronologie
Chronologie Verhandlung über die COVID-19-Impfung
Im Auftrag vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), hat die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) eine erste Sitzung mit den Krankenversicherern am 25. November 2020 einberufen. Dabei begab sich die Diskussion noch auf Höhe der Branchenverbände, curafutura und santésuisse. Erst in einer zweiten Sitzung wurden die Einkaufsgemeinschaften HSK und tarifsuisse sowie der Krankenversicherer CSS einbezogen.
Der Auftrag sah vor, bis spätestens den 15. Dezember 2020 eine vertragliche Lösung über die Regelung der Finanzierung und Abrechnungsmodalitäten von COVID-19-Impfungen mit den Krankenversicherern abzuschliessen. Vorgabe des Bundes war es, eine franchisebefreite und selbstbehaltsbefreite Lösung für die Bevölkerung zu finden. Dies gelang den involvierten Parteien: Der Tarifvertrag wurde am 17. Dezember 2020 beim Bundesrat eingereicht. Ziel war es, ab dem 1. Januar 2021 bereit für den Start der Impfkampagne zu sein. Zwei Tage später, am 19. Dezember 2020, wurde der erste Impfstoff (Pfizer-BioNTech) gegen das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) von Swissmedic zugelassen. Zu Beginn der Verhandlungen hatte man mit einer so raschen Zulassung des ersten Impfstoffes noch vor Weihnachten nicht gerechnet; umso erfreulicher war es, dass die Einigung so zügig gefunden wurde.
Die Verhandlungsparteien, darunter die Krankenversicherer, wollten ihren Beitrag zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie mit einer pragmatischen und solidarischen Lösung leisten. Der Tarifvertrag regelt die Vergütung von Leistungen, welche von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden und ist in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Es handelt sich um einen befristeten Vertrag bis zum 30. Juni 2021, welcher von der Einkaufsgemeinschaft HSK, der CSS-Versicherung, der tarifsuisse, der Stiftung Gemeinsame Einrichtung KVG und der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) unterzeichnet wurde.
Grund für eine befristete Lösung bis Ende Juni 2021 ist, dass die Vertragsparteien in einem ersten Schritt die Impfung der «breiten Masse», vor allem in Impfzentren, möglichst unkompliziert regeln wollten. Für die Finanzierung von COVID-19-Impfungen ab dem 1. Juli 2021 benötigt es eine weitere Tarifeinigung, entweder mit einer zeitlichen Verlängerung des bestehenden Vertrages oder mit dem Abschluss eines neuen Vertrages.
Am 13. Januar 2021 hatte der Bundesrat den Tarifvertrag genehmigt. Nur einen Tag zuvor, am 12. Januar, wurde der mRNA-Impfstoff von Moderna von Swissmedic zugelassen.
Der Tarifvertrag: Beitrag der Krankenversicherer bei der Bekämpfung der Pandemie
Der Vertrag sieht vor, dass die Impfleistung, welche mit einer Pauschale von 14.50 Franken vergütet wird, sowie eine Pauschalgebühr von 5 Franken pro Impfstoffdosis von der OKP übernommen wird. Die Pauschale von 14.50 Franken basiert auf dem Kalkulationsmodell anderer Pandemieverträge, dennoch konnten für bestimmte Positionen nur Annahmen gemacht werden. Die verhandelte Impfpauschale beinhaltet die eigentliche Impfleistung, die Überprüfung des Impfstatus und Impfanamnese sowie die Überprüfung von Kontraindikationen und Dokumentationen. Der gesetzlich zu leistende Selbstbehalt wird mit den Kosten der Kantone wie z.B. für Personal, Mieten und Organisation verrechnet, wodurch die Kostenfreiheit der Impfung für den Bürger gewährleistet ist. Die Pauschalgebühr von 5 Franken umfasst nicht nur einen Anteil des Impfstoffes, welcher hauptsächlich vom Bund finanziert wird, sondern ebenfalls das Impfmaterial. Laut einer Prognose dürften Ausgaben für die Krankenversicherung von 200 bis 250 Millionen Franken anfallen.
Die Verrechnung der Impfungen erfolgt mittels Sammelabrechnungen: Alle zwei Monate sind die Leistungserbringer dazu verpflichtet, die Anzahl der durchgeführten Impfungen dem Kanton zu übermitteln. Der Kanton prüft die Rechnungen und stellt sicher, dass diese mit der Anzahl verteilter Impfdosen übereinstimmen und leitet die Informationen an die Stiftung Gemeinsame Einrichtung KVG weiter. Letztere kümmert sich um die Bündelung der Rechnungen und um die Weiterverrechnung an die Krankenversicherer. Die Aufteilung des resultierenden Gesamtbetrages erfolgt nach dem entsprechenden OKP-Marktanteil der Versicherer in der Schweiz.
Es handelt sich dabei um eine pragmatische und unkomplizierte Lösung, um die Abrechnung der COVID-19-Impfungen zu regeln. Die Verhandlungen folgten einem gemeinsamen Ziel und waren konsensorientiert. Mit dem Abschluss des Tarifvertrages haben alle Krankenversicherer gemeinsam und solidarisch mit den Kantonen einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in der Schweiz geleistet. Wir blicken stolz auf diesen Erfolg zurück!
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Weiterführende Informationen
https://ecc-hsk.info/de/aktuelles/2021/covid-19-impfung-impfvertrag-vom-bundesrat-genehmigt https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81941.html https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/coronavirus-covid-19/zulassung-covid-19-impfstoff-moderna.html https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/coronavirus-covid-19/covid-19-impfstoff_erstzulassung.html https://ecc-hsk.info/de/aktuelles/2020/covid-19-impfung-krankenversicherer-bieten-handPublikationsdatum
18. Februar 2021