Änderungen bei der Kostenübernahme während COVID-19
Aufhebung der ausserordentlichen Lage hat Auswirkungen auf Faktenblätter
Mit der Aufhebung der ausserordentlichen Lage durch den Bundesrat ersetzt die COVID-19 Verordnung 3 am 22. Juni 2020 die bisherige COVID-19 Verordnung 2. Die Folge: Die drei Faktenblätter «Kostenübernahme ambulante Leistungen», «Kostenübernahme stationäre Behandlungen» sowie «Coronavirus – Versorgung mittels Sauerstofftherapie» haben per 22. Juni 2020 ihre Gültigkeit verloren und die entsprechenden Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Kostenübernahme wurden aufgehoben. Massgebend ab dem 22. Juni 2020 sind somit wieder einzig die vertraglich vereinbarten oder behördlich festgelegten Tarife und Abrechnungsregeln.
Änderungen der Kostenübernahme bei Coronatests
Neu übernimmt der Bund per 25. Juni 2020 die Kosten für Tests auf eine Infektion mit SARS-CoV-2. Bislang wurden die Kosten in einigen Fällen von den Krankenversicherungen, in anderen Fällen von den Kantonen übernommen. Das System soll mit der neuen Regelung vereinfacht und das breite Testen in der Bevölkerung weiter gefördert werden. Die Regelung gilt für alle Personen, welche die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG erfüllen. Weitere Details, wie vergütete Pauschalen, Testkriterien, Bedingungen zur Kostenübernahme sowie technische Abwicklung, finden sich im aktualisierten Faktenblatt «Coronavirus – Kostenübernahme der Analyse und der medizinischen Leistungen».
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Weiterführende Informationen
Update Faktenblatt BAG: «Coronavirus - Vergütung der Analyse SARS-CoV-2 und medizinische Leistungen», Deutsch, Stand 24.06.2020 https://ecc-hsk.info/de/aktuelles/2020/aus-aktuellem-anlass-covid-19Publikationsdatum
25. Juni 2020