Medienmitteilung: Verhandlungen um Abrechnung der Medikamente sind gescheitert
Seit dem 1. Januar 2018 sind sämtliche Pflegeheime der Schweiz gesetzlich verpflichtet, die Medikamentenverbräuche nicht mehr pauschal, sondern patientenspezifisch zu verrechnen und die Daten an die Krankenversicherer zu liefern. Die Daten dienen der Verfeinerung des Risikoausgleichs und werden von den Versicherern an die Gemeinsame Einrichtung KVG geschickt, die anschliessend den Risikoausgleich berechnet. Während der Systemwechsel in praktisch allen Kantonen problemlos vollzogen werden konnte, liegt für den Kanton Freiburg noch keine Lösung vor. Ein letzter Einigungsversuch zwischen Vertretern aus dem Kanton Freiburg und den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer (CSS, HSK und tarifsuisse) ist heute Montag, 30. April, gescheitert.
Vorgeschlagene Variante ist nicht gesetzeskonform
Bisher wurden die Medikamente der Heimbewohner im Kanton Freiburg mittels einer Tagespauschale von CHF 5.50 abgerechnet. Um das System der pauschalen Abgeltung beizubehalten, haben die Pflegeheime bereits vor einiger Zeit eine mögliche Variante für eine Datenlieferung vorgebracht. Allerdings haben die Einkaufsgemeinschaften mehrmals mündlich und schriftlich darauf hingewiesen, dass dieser Vorschlag keine gesetzeskonforme Datenlieferung an die Gemeinsame Einrichtung KVG erlaube. Gleichwohl hat die Freiburger Delegation heute an ihrer Variante festgehalten. Gleichzeitig hat sie zwei von den Einkaufsgemeinschaften vorgeschlagene Lösungsvorschläge, die bereits seit Monaten auf dem Tisch liegen, einmal mehr abgelehnt.
Für die Tarifverbände ist das Scheitern der Verhandlungen nicht nachvollziehbar, haben doch praktisch alle Kantone gezeigt, dass eine problemlose Systemumstellung möglich ist. Man könne nicht für Freiburg eine separate Lösung haben, die keine gesetzeskonforme Datenlieferung zulasse. Das Scheitern ist umso unverständlicher, als bereits seit gut einem Jahr bekannt ist, dass die Medikamentendaten aus den Pflegeheimen ab 1. Januar 2018 in neuer Form geliefert werden müssen. Zudem haben die Einkaufsgemeinschaften dem Kanton Freiburg eine zusätzliche Kulanzfrist bis Ende Juni 2018 gewährt, um eine Lösung zu finden.
Keine Konsequenzen für Heimbewohner
Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Freiburger Pflegeheime werden die gescheiterten Verhandlungen keine Konsequenzen haben. Sie werden auch weiterhin mit den notwendigen Medikamenten versorgt und diese werden weiterhin von den Krankenkassen vergütet. Offen ist hingegen die Frage, wie die Rechnungsstellung im Kanton Freiburg künftig erfolgen wird und wie hoch die Mehrkosten zulasten der obligatorischen Krankenversicherung ausfallen werden. Die Freiburger Vertreter führten aus, dass zusätzliche Kosten entstehen werden. Gemäss Berechnungen der Einkaufsgemeinschaften dürften sich die Mehrkosten höchstens auf 1,5 Millionen Franken belaufen, tiefer als vom Kanton Freiburg befürchtet. Zudem könnten diese durch eine Weiterführung der pharmazeutischen Betreuung in den Pflegeheimen weiter gesenkt werden.
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung vom 30.04.2018Publikationsdatum
30. April 2018