TARMED: Der Dampfkochtopf
Der Bundesrat hat entschieden
In den letzten Monaten ist einiges im TARMED-Bereich passiert. Zuerst ist der Entscheid vom Bundesrat getroffen worden, die Struktur anzupassen, weil sich die Tarifpartner in den letzten Jahren nicht auf eine einheitliche Revision einigen konnten.
Obwohl verschiedene Einwendungen gegen die vorgeschlagenen Massnahmen erläutert wurden, ist Bundesrat Berset seinem Weg gefolgt und hat die Anpassungen per 1. Januar 2018 bestätigt (TARMED 1.09). Im kommenden Jahr werden sich daher die Akteure des Gesundheitswesens mit den neuen Positionen, Regeln und Limitationen auseinander setzen müssen.
Die Leistungserbringer werden kreativ
Einige Leistungserbringer, wie zum Beispiel die Universitätsspitäler, versuchen den Entscheid des Bundesrates mit kreativen Vorschlägen zu umgehen. Der Einkaufsgemeinschaft HSK wurden vertragliche Lösungen unterbreitet, die es den Leistungserbringern erlauben würden, die vom Bundesrat definierten zeitlichen Limitationen der Grundkonsultation bei Patienten mit erhöhtem Behandlungsbedarf aufzuweichen. HSK lehnt solche Vorschläge vorläufig ab, da Verträge dieser Art mit Hilfe von Erfahrungswerten abgeschlossen werden müssen.
Bundesverwaltungsgerichtsentscheide unterstützen HSK-Forderungen
HSK musste feststellen, dass die Datenlieferung der Verhandlungspartner eher mangelhaft ist und dadurch die Wirtschaftlichkeit der Kosten kaum plausibilisiert werden kann. Diverse Urteile des Bundesverwaltungsgerichts machen erneut genau auf diese Themen, welche essentiell für eine transparente Verhandlungsbasis sind, aufmerksam:
- die Leistungserbringer sind verpflichtet, ihre Kostendaten zu liefern
- die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen soll bewiesen und überprüft werden
- die Transparenz der Kosten und Leistungen ist ein zentrales Kriterium für eine wirtschaftliche Tarifgestaltung
HSK hält an Verhandlungsstrategie fest
Trotz der neuen Ausgangslage in der Tarifstruktur will die Einkaufsgemeinschaft HSK ihre TARMED-Strategie weiter verfolgen und die Taxpunktwerte anpassen, wo es nötig ist. HSK ist mit diversen Leistungserbringern im Gespräch, bei welchen die Verhandlungen 2016 (für das Tarifjahr 2017) nicht zu einer Lösung geführt hatten und somit viele Taxpunktwerte durch den Kanton verlängert wurden. Die Leistungserbringer wehren sich jedoch in den Verhandlungen gegen die von HSK vorgesehenen Taxpunktwertänderungen.
Da die Umsetzung des Tarifeingriffs unmittelbar vor der Tür steht, ist es das Ziel der HSK, vernünftige Lösungen mit den Tarifpartnern zu finden. Denn wir sind überzeugt, dass der Tarifeingriff nötig ist und Ordnung in die TARMED-Situation gebracht werden muss.
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Publikationsdatum
18. Dezember 2017