Neuer Vertrag mit der USGG: Endovenöse Behandlung von Stammvenen
Änderung der Krankenpflegeleistungsverordnung
Mit der Änderung der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) zum Jahreswechsel wurde die endovenöse thermische Ablation von Stammvenen bei Varikose mittels Laser oder Radiofrequenz zur Pflichtleistung der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Aufgrund fehlender Leistungspositionen für diese Behandlungsmethode bestand die zwingende Notwendigkeit eine vertragliche Basis zur Abrechnung dieser beiden Therapien zu schaffen.
Vertragsabschluss
Um bis zur Gültigkeit der neuen Tarmed-Tarifstruktur klare Verhältnisse und Rechtssicherheit zu schaffen, konnte HSK als erste Einkaufsgemeinschaft mit der Union Schweizerischer Gesellschaften für Gefässkrankheiten (USGG) einen Tarifvertrag rückwirkend per 1. Januar 2016 abschliessen. Der Pauschaltarif, basierend auf einer transparenten und nachvollziehbaren Kostenkalkulation, stellt eine faire und unbürokratische Leistungsabgeltung sicher. Alle Ärzte mit einem Fähigkeitsausweis "Endovenöse thermische Ablation von Stammvenen bei Varikose" können diesem Vertrag über die USGG beitreten.
Verbindlichkeit
Sofern eine der beiden Behandlungsmethoden medizinisch indiziert ist, werden die Kosten für eine ambulante Behandlung durch die HSK-Versicherer gutgesprochen.Weiterführende Informationen
http://www.uvs.ch/?lg=DE https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2015/5125.pdfPublikationsdatum
2. August 2016