Ernährung | Diabetesberatung
Definitionen und gesetzliche Grundlagen
Ernährungs- und Diabetesberatung
Während die Ernährungsberatung darauf fokussiert ist, Personen mit Erkrankungen z.B. des Herz-Kreislaufsystems, der Nieren oder Verdauungsorgane oder bei Fehl- oder Mangelzuständen zu unter-stützen, zielt die Diabetesberatung nur auf den Personenkreis, der an der sogenannten Zuckerkrankheit (Diabetes Mellitus) leidet.
Die medizinische Indikationsstellung und entsprechend nötige Verordnung sind in der KLV Art. 9b sowie in Art. 9c geregelt und erfolgen über den behandelnden Arzt. Die Anzahl der Sitzungen und die Vorgaben zu einer möglichen Verlängerung der Beratungen sind dort ebenfalls festgehalten.
Verträge und Vertragsbeitritt
Schweizerischer Verband der Ernährungsberater | innen (SVDE)
Aufgrund der Kündigung des Vertragsanhangs zum Taxpunktwert durch den Verband, waren Neuverhandlungen mit der Einkaufsgemeinschaft HSK nötig.
Um die Leistung entsprechend abrechnen zu können, ist seitens Leistungserbringer der Beitritt zum Vertrag Voraussetzung. Die Aufnahme erfolgt über den Verband.
Schweizerische Diabetes-Gesellschaft (SDG)
Die Einkaufsgemeinschaft HSK hat mit der SDG einen Tarifvertrag vereinbart, der die pauschale Vergütung der Diabetesberatung regelt.
Diesem Tarifvertrag sind die regionalen Diabetes-Gesellschaften bzw. deren angestellte Diabetes-Fachberater|-innen angeschlossen. Selbständige Diabetes-Fachberater|-innen können über die SDG diesem Vertrag ebenfalls beitreten. Die Beitrittserklärung kann bei der SDG bezogen werden.
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Tarifstrukturvertrag
Zur Vergütung von Ernährungsberatung gehört die Einkaufsgemeinschaft HSK dem bestehenden Tarif-strukturvertrag der SDG über ihre damalige Branchenorganisation curafutura, heute prio.swiss an.
HSK vereinbarte mit der SDG einen kantonalen Taxpunktwert-Vertrag. Diesem Vertrag sind ebenfalls die regionalen Diabetes-Gesellschaften bzw. deren angestellte Ernährungsberater|-innen angeschlossen.
H+ Die Spitäler der Schweiz
Die Einkaufsgemeinschaft HSK hat sich dem bestehenden Tarifstrukturvertrag zur Ernährungsberatung des Verbands H+, welcher sowohl die Tarifstruktur der Ernährungs- als auch Diabetesberatung beinhaltet, angeschlossen. Die für die Vergütung massgebenden Taxpunktwerte sind in separaten Vereinbarungen zwischen den Spitälern und HSK geregelt.
Exkurs: Künstliche Ernährung
Die heutige Abgeltung der künstlichen Ernährung zwischen Home-care-Anbietern und Versicherern ist nach Ansicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nicht rechtskonform. Homecare Anbieter gehören gem. Art. 35 KVG nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern. Die Komponenten der künstlichen Ernährung zu Hause sind nach BAG-Auffassung Leistungen nach der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL, Anhang 2 KLV wie z.B. Sonden oder Ernährungspumpen) sowie nach der Spezialitätenliste (SL: parenterale Ernährung). Die Dienstleistungen der Homecare-Anbieter entsprechen nach Ansicht des BAG den Leistungen nicht-ärztlicher Leistungserbringer, weshalb sie ent-sprechende Zulassungen zu beantragen haben. Somit wären hier die Vergütungsregelungen, Tarife und die Zulassungsregeln anzuwenden, wie sie für den jeweiligen Leistungsbereich bereits bestehen. Beispielsweise Art. 4a der KLV für pharmazeutische Leistungen, Art. 7 Absatz 2 KLV für ambulante Kranken-pflege oder im Pflegeheim oder Art. 9b KLV für die Ernährungsberatung. Das BAG strebt daher einen Systemwechsel in der Umsetzungspraxis der Vergütung an. Die Arbeiten und Diskussionen mit allen Akteuren sind aktuell noch im Gang. Die Änderungen betreffend MiGeL und Spezialitätenliste sollen per 1. Januar 2027 in Kraft treten.
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Verbände
http://www.svde-asdd.ch/
http://www.diabetesgesellschaft.ch
https://www.hplus.ch/de/tarife/diabetesberatung/
https://geskes.ch/homecare/
Gesetzliche Grundlagen
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4964_4964_4964/de#art_9_b
Ihr direkter
Kontakt

Claudia Ludwig
Verhandlungsleiterin | Tarifmanagerin
T +41 58 340 71 51
claudia.ludwig