Mehr Wettbewerb. Mehr Transparenz. Mehr Kompetenz.

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Psychiatrie

In der Psychiatrie wird seit dem 1.1.2018 die nationale Tarifstruktur TARPSY angewendet. Sie berücksichtigt die Leistung einer Klinik, indem sie Patientenfälle anhand von Hauptdiagnose, Alter, Schweregrad der Erkrankung und Nebendiagnosen in Kostengruppen (PCG) einteilt. Diese werden mit einem Basispreis abgegolten.

Die Tarifstruktur ist als ein lernendes System aufgebaut, sodass sie anhand erhobener Daten kontinuierlich weiterentwickelt werden kann. Sie ist damit die Grundlage für eine sachgerechte Finanzierung und wirt-schaftliche Organisation der Gesundheitsversorgung. Seit dem 1. Januar 2024 ist die TARPSY Version 5.0 in Kraft.

Preisfindungsmodell

Die Einkaufsgemeinschaft HSK führt jährlich ein eigenes Benchmarkverfahren mit einem Clustering durch. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) wendet HSK ein zweistufiges Modell zur Preisfindung an. 

  • 1. Stufe: Durchführung eines schweizweiten Benchmarkings, bzw. Ermittlung eines TARPSY-Benchmarkwerts. 
  • 2. Stufe: Individuelle Preisverhandlungen unter Berücksichtigung von datenbasierten Besonderheiten der Klinik.

Die Methodik des Benchmarkverfahrens TARPSY ist ausführlich im Dokument «HSK-Benchmark TARPSY - Tarifjahr 2025» beschrieben. Im Folgenden sind die einzelnen Schritte des Benchmarkings zusammengefasst beschrieben:

Ablauf des zweistufigen Preisfindungsmodells der Einkaufsgemeinschaft HSKAblauf des zweistufigen Preisfindungsmodells der Einkaufsgemeinschaft HSK

1. Stufe: Benchmarking

Schritt 1: Einforderung der Kosten- und Leistungsdaten

In einem ersten Schritt werden jährlich die vollständig, detailliert und transparent ausgewiesenen Kosten- und Leistungsrechnungen aller Kliniken eingefordert. Die Einkaufsgemeinschaft HSK erwartet dafür jeweils die aktuelle Version der ITAR_K®-Daten. Hierbei handelt es sich um eine Ermittlungsmethode, mit der sich die tarifrelevanten Betriebskosten national einheitlich, gesetzeskonform und nachvollziehbar herleiten lassen.

Schritt 2: Plausibilitätsprüfung der Daten

Die ITAR_K®-Daten des Geschäftsjahres 2023 (TARPSY-Abrechnungsversion 4.0) und die Zusatzdaten  wurden von der Einkaufsgemeinschaft HSK in Bezug auf Vollständigkeit, Korrektheit und Nachvollzieh-barkeit umfassend geprüft, bevor sie in das Benchmarking aufgenommen wurden.

Schritt 3: Berechnung der benchmarkrelevanten Betriebskosten

Von den Betriebskosten der Kliniken werden jeweils alle KVG-Fremdkosten, wie zum Beispiel Mehr-leistungen aus dem Zusatzversicherungsbereich und Kosten der universitären Lehre und Forschung (uLuF) abgezogen.

Schritt 4: Bestimmung des Benchmarkwerts

Nach der Ermittlung der benchmarkrelevanten Betriebskosten erfolgt das effektive Benchmarking, welches den Richtwert der Kliniken festlegt, die ihre Leistungen in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen (Artikel 49 Abs. 1 KVG). Der Benchmarkwert wird durch das ausgewählte Perzentil festgelegt.

Wird das Perzentil zu tief angesetzt, bedeutet das einerseits, dass die Mehrheit der Kliniken «unwirtschaftlich» ist. Wird das Perzentil andererseits zu hoch angesetzt, haben weniger Kliniken den Anreiz für eine effizientere Leistungserbringung. Ein solcher Benchmarkwert würde höhere Kosten bewirken.

Der Benchmarkwert für das Tarifjahr 2025 beträgt 664 Franken. Die Einkaufsgemeinschaft HSK hat dafür das 35. Perzentil verwendet. 

HSK-Benchmark TARPSY Tarifjahr 2025HSK-Benchmark TARPSY Tarifjahr 2025

2. Stufe: Preisverhandlungen

In der zweiten Stufe führt die Einkaufsgemeinschaft HSK individuelle Preisverhandlungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Klinik. 

Dafür wurden alle Kliniken aufgrund von bestimmten Parametern in 5 homogenen Gruppen, sogenannte Cluster, eingeteilt.

Weiterführende Informationen zum Benchmarking TARPSY sind im HSK-Benchmark TARPSY Tarifjahr 2025 enthalten.

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Datenlieferung ITAR_K V 15.0 Datenjahr 2024 für das Tarifjahr 2026

Die Einkaufsgemeinschaft HSK fordert die Zusatzdaten zur ITAR_K® Version 15.0 (Geschäftsjahr 2024) für das Tarifjahr 2026 wieder gemeinsam mit den übrigen Einkaufsgemeinschaften der Branche eingefordert. Damit wurde ein deutliches Zeichen gesetzt, um den Erhebungsaufwand für die Kliniken zu verringern und für die Einkaufsgemeinschaften eine einheitliche Datengrundlage zu schaffen.

Anfang April wurde jeder Leistungserbringer direkt per Mail durch die zuständige Verhandlungsleiterin | den zuständigen Verhandlungsleiter aufgefordert, die Daten bis spätestens Ende Mai 2025 an die Einkaufsgemeinschaft HSK zu liefern.

Mit den Zusatzdaten zum ITAR_K® fordern wir die Leistungserbringer auf, uns die Kosten- und Leistungsdaten so transparent wie möglich auszuweisen. Damit die Verhandlungen auf einer datenbasierten Ebene und mit der notwendigen Transparenz möglich sind.

Im Weiteren werden die Daten der Kliniken plausibilisiert und für das Benchmark-Verfahren und die nationalen Tarifvergleiche verwendet.

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