Transport | Rettung
Die Kosten von Leistungen für medizinisch notwendige Transporte und Rettungen, welche die gesetzlich vorgeschriebene Kostenübernahme der Krankenversicherer überschreiten, müssen von den Versicherten selber getragen werden. Die Einkaufsgemeinschaft HSK setzt sich in den Preisverhandlungen dafür ein, für alle Beteiligten nachvollziehbare Preise zu verhandeln.
Pflichtleistungen der Versicherer
Der Gesetzgeber regelt in der Krankenpflegeverordnung die Leistungspflicht des Krankenversicherers für medizinisch erforderliche Transporte oder Rettungseinsätze. Demnach werden 50 Prozent der Kosten bis maximal 500 Franken bei Transporten beziehungsweise bis maximal 5'000 Franken bei Rettungen übernommen.
Verhandlungen
Die Einkaufsgemeinschaft HSK verhandelt im Sinne der Versicherten leistungsorientierte Tarife mit den einzelnen Institutionen wie Spitäler, Rettungsdienste und Luftrettungsorganisationen. Qualitätsanforderungen z.B. an die Ausrüstung des Fahrzeugs, wie auch an das Personal werden genauso vertraglich festgehalten wie Leistungen und Preis.