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Zahnmedizin

Die Einkaufsgemeinschaft HSK verfügt über Tarifverträge, in denen die Vergütung von Zahnarztleistungen geregelt ist.

Definitionen und gesetzliche Grundlagen

«Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten der zahnärztlichen Behandlung, wenn diese durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems, einer schweren Allgemeinerkrankung oder ihrer Folgen bedingt ist, oder zur Behandlung einer schweren Allgemein-erkrankung oder ihrer Folgen notwendig ist.» (Art. 31, Abs. 1, Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) 

Verträge und Vertragsbeitritt

Zahnärztliche Behandlungen sowie zahntechnische Arbeiten werden im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung somit unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Die Einkaufsgemeinschaft HSK ist über prio.swiss Tarifpartner der beiden bestehenden Tarifverträge zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (später santésuisse und tarifsuisse, heute prio.swiss). In diesen Verträgen sind sowohl die Tarifstruktur als auch die Vergütung von zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen geregelt. Der Vertragsbeitritt für Zahnärzte und Zahntechniker erfolgt über den Verband der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO). 

Links

Gesetzliche Grundlagen


Ihr direkter Kontakt

Claudia Ludwig

Claudia Ludwig
Verhandlungsleiterin | Tarifmanagerin
T +41 58 340 71 51
claudia.ludwig