Besondere stationäre Bereiche

Hierzu zählen besondere diagnostische oder therapeutische Leistungen eines Spitals, die nicht in der SwissDRG-Pauschale enthalten sind, sondern gemäss Art. 49, Absatz 1 KVG getrennt in Rechnung gestellt werden. Die Einkaufsgemeinschaft HSK hat mit den Tarifpartnern in solchen Fällen eine Vergütung vereinbart.

Besondere stationäre Bereiche sind Tarifgebiete, bei denen die Behandlung im Spital erfolgt, deren Vergütung aber nicht über die SwissDRG Fallpauschalen erfolgt.

Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP)

CAR-T-Zelltherapien sind seit 2020 als Pflichtleistung in der OKP. Es bestehen Tarifverträge, die den Zugang und die Vergütung regeln.

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