ST Reha: So verhandelt die Einkaufsgemeinschaft HSK
Inkrafttreten von ST Reha und erste Tarifverhandlungen
Nun ist es so weit. Am 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Tarifstruktur ST Reha 1.0 genehmigt. Das Tarifsystem für die stationäre Rehabilitation ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Die Bedeutung dieser neuen Tarifstruktur ist für die Einkaufsgemeinschaft HSK gross: Seit Herbst 2021 steht sie schweizweit in Verhandlungen mit ca. 80 Rehabilitationskliniken und hat bis heute 27 Tarifverträge abgeschlossen. Es ist ein weiterer Schritt in der Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung, welche seit 2012 in Kraft ist. Nach dieser Reform werden stationäre Rehabilitationsaufenthalte mit leistungsbezogenen Pauschalen vergütet, die auf einer schweizweit einheitlichen Tarifstruktur beruhen (Art. 49 Abs. 1 KVG).
Dadurch steigen der Transparenzgrad und die Vergleichbarkeit von Kosten und Leistungen der Kliniken. Davor war die Abbildung der medizinischen Leistungen nach dem Schweregrad nicht möglich, dies ändert nun mit der neuen Tarifstruktur. Um das neue Tarifsystem umzusetzen, verfolgt die Einkaufsgemeinschaft HSK eine nationale Verhandlungsstrategie mit einem definierten Preismodell.
Vorteile und Komplexität von ST Reha
Ein sichtbarer Vorteil von ST Reha ist, dass neu ein Basispreis pro Rehaklinik – und nicht wie früher für jedes einzelne Fachgebiet – verhandelt werden muss. Mit der Einführung von ST Reha strebt die Einkaufsgemeinschaft HSK nach Verhandlungslösungen im Bereich der stationären Rehabilitation unter der Bewahrung der Tarifautonomie.
Laut Art. 59c Abs. 1 lit. c KVV darf ein Wechsel des Tarifmodells keine Mehrkosten verursachen. Aus diesem Grund steht im Einführungsjahr eine tarifvolumenneutrale Überführung der bisherigen Tarife pro Leistungserbringer im Vordergrund.
Die Herausforderungen sind enorm sowohl für die Einkaufsgemeinschaften wie auch für die Leistungserbringer. Grund dafür sind divergierende Interpretationen im Detail, eine ungenügende Datenqualität und der unterschiedliche Wissensstand der Verhandlungsparteien.
Die Komplexität der Verhandlungen hat mit ST Reha zugenommen. Das liegt auch daran, dass gewisse Bereiche der Rehabilitation ausserhalb der neuen Tarifstruktur verhandelt werden müssen, wie die Frührehabilitation und die Paraplegiologie. Diese Fachgebiete werden nicht unter dem Anwendungsbereich von ST Reha abgebildet. Voraussichtlich ab 2024 wird die Paraplegiologie in die Tarifstruktur SwissDRG überführt. Davor, also während der Einführungsphase, kann die Vergütung über eine alternative Tarifierung – z.B. einen Tagespreis – erfolgen (s. Vortrag R. Schomburg, HSK Forum 2021).
Die Frührehabilitation stellt im Moment die grössere Herausforderung dar.
Die Einkaufsgemeinschaft HSK steht mit den betroffenen Kliniken im Austausch und konnte mit einigen Leistungserbringern bereits tarifarische Lösungen finden. Auch in diesem Bereich werden teilweise alternative Tarife (z.B. Tagespreis für die Frührehabilitation) für die Vergütung zum Einsatz kommen. Allerdings nur wenn die entsprechenden Kriterien gemäss den «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha» erfüllt sind.
Ein Kostenbenchmarkverfahren ist im Einführungsjahr einer Tarifstruktur nicht zielführend: Die Datenlage ist dafür noch ungenügend, das zeigen die Erfahrungen mit SwissDRG und TARPSY. Die Einkaufsgemeinschaft HSK schliesst für das Tarifjahr 2022 Tarifverträge mit einer Gültigkeit von zwei Jahren ab. Daher wird ein Benchmarkverfahren nicht vor dem Tarifjahr 2024 zur Anwendung kommen. Dieser Beschluss wird von der künftigen Datenlage, unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie, abhängig sein. Trotzdem erhofft sich die Einkaufsgemeinschaft HSK künftig eine Verbesserung der Datenlage.
Tarifstrukturen als lernende Systeme
Als lernendes System wird ST Reha – wie es bei SwissDRG und TARPSY der Fall war – laufend Anpassungen unterzogen. Mit der Zeit wird die Komplexität abnehmen und Verbesserungen werden bereits ab der Version 2.0 der Tarifstruktur implementiert sein. Da stehen vor allem die Leistungserbringer in der Pflicht, sich für Optimierungen des Tarifsystems einzusetzen. Die Tarifstruktur muss die Realität widerspiegeln und auf die Qualität und Transparenz der Kosten und Leistungen fokussiert sein.
Die Methodik von ST Reha sowie die Überführung der Tarife in die neue Tarifstruktur ist mit TARPSY vergleichbar. In beiden Bereichen wird eine Tagespauschale angewendet; im Gegensatz zur Akutsomatik mit SwissDRG, wo man von einem «Preis pro Fall» spricht.
Die Gemeinsamkeit und die Stärke aller stationären Tarifstrukturen liegt in deren Optimierungsfähigkeit: Diese werden anhand Kosten- und Leistungsdaten der Kliniken jährlich weiterentwickelt.
Ein Blick in die Zukunft verrät, dass nach Abschluss der Einführungsphase Mehrkosten langfristig nicht vermeidbar sind. Das liegt vor allem an exogenen Faktoren, wie die alternde Bevölkerung und die damit verbundene Steigerung der Behandlungskomplexität der Patientinnen und Patienten. Diese Mehrkosten können durch effizienzfördernde Tarife und ein künftiges Benchmarking vermindert werden. Die Einkaufsgemeinschaft HSK begrüsst die Einführung der neuen Tarifstruktur und setzt sich für ein wettbewerbsfähiges Gesundheitssystem ein.
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Weiterführende Informationen
https://www.youtube.com/watch?v=ovpd1p1w4tg HSK Artikel vom 23. Juni 2021 «ST Reha 2022: Erwartungen und Herausforderungen für HSK» https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86214.html https://www.swissdrg.org/application/files/9116/1580/3972/210315_Medienmitteilung_ST_Reha_publiziert.pdf Einkaufsgemeinschaft HSK – RehabilitationPublikationsdatum
9. Februar 2022