Preisfindung
Weil im Bereich TARPSY kein nationaler Benchmark vorliegt, führt die Einkaufsgemeinschaft HSK ein eigenes Benchmarkverfahren mit einem Clustering durch.
Entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) wendet die Einkaufsgemeinschaft HSK ein zweistufiges Modell zur Preisfindung an. Die erste Stufe beschreibt ein schweizweites Benchmarking, also das Ermitteln eines Benchmarkwerts. In der zweiten Stufe geht es um die individuellen Preisverhandlungen unter Berücksichtigung von datenbasierten Besonderheiten der Klinik. Für diese Stufe wurden homogene Gruppen, sogenannte Cluster, aufgrund von Variablen gebildet.

Ablauf des zweistufigen Preisfindungsmodells der Einkaufsgemeinschaft HSK
1. Stufe Benchmarkverfahren TARPSY
Die Methodik des Benchmarkverfahrens TARPSY ist ausführlich im Dokument «HSK-Benchmark TARPSY - Tarifjahr 2021» ausgeführt. Dieses ist ausserdem am Ende der Seite unter «Weiterführende Informationen» zu finden.
Schritt 1: Einforderung der Kosten- und Leistungsdaten
In einem ersten Schritt werden jährlich die vollständig, detailliert und transparent ausgewiesenen Kosten- und Leistungsdaten aller Kliniken eingefordert. HSK erwartet dafür von allen Leistungserbringern jeweils die Kostenvollversion der ITAR_K©-Daten. Hierbei handelt es sich um eine Ermittlungsmethode, mit der sich die tarifrelevanten Betriebskosten national einheitlich, gesetzeskonform und nachvollziehbar herleiten lassen.
Schritt 2: Plausibilitätsprüfung der Daten
Die ITAR_K©-Daten des Geschäftsjahres 2019, die TARPSY-relevanten Basisdaten der Version 3.0 (und 2.0) und die simulierten Zusatzentgelte für die Psychiatrie gemäss SwissDRG Fallpauschalenkatalogs wurden von HSK in Bezug auf Vollständigkeit, Korrektheit und Nachvollziehbarkeit umfassend geprüft, bevor sie in das Benchmarking aufgenommen worden sind.
Schritt 3: Berechnung der benchmarkrelevanten Betriebskosten
Von den Betriebskosten der Kliniken werden jeweils alle KVG-Fremdkosten, wie zum Beispiel Mehrleistungen aus dem Zusatzversicherungsbereich, abgezogen. Das detaillierte Berechnungsschema finden Sie im «HSK-Benchmark TARPSY – Tarifjahr 2021».
Schritt 4: Bestimmung des Benchmarkwerts
Nach der Ermittlung der benchmarkrelevanten Betriebskosten erfolgt das effektive Benchmarking, welches den Richtwert der Kliniken festlegt, die ihre Leistungen in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen (Artikel 49 Abs. 1 KVG). Der Benchmarkwert wird durch das ausgewählte Perzentil festgelegt.
Wird das Perzentil zu tief angesetzt, bedeutet das einerseits, dass die Mehrheit der Kliniken «unwirtschaftlich» ist. Wird das Perzentil andererseits zu hoch angesetzt, haben weniger Kliniken den Anreiz für eine effizientere Leistungserbringung. Ein solcher Benchmarkwert würde höhere Kosten bewirken.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat sich bisher nicht zum «richtigen» Massstab oder Perzentil-Wert, mit welchem dieser Richtwert für die Tariffindung definiert werden soll, geäussert. Jedoch wurde in einem Urteil vom 12. April 2018 (C2921/2014) erwähnt, dass die Tatsache, dass die Spitaltarife nicht aus einem effektiven Wettbewerb zwischen den Kliniken resultieren, für einen tieferen Perzentil-Wert sprechen.
Die Einkaufsgemeinschaft HSK verwendet aufgrund der Einführungsphase von TARPSY, wie bereits im Vorjahr, das 40. Perzentil.
Der Benchmarkwert für das Tarifjahr 2021 beträgt 673 Franken. Detaillierte Informationen zum Benchmarking TARPSY sind im folgenden Dokument enthalten: «Benchmark TARPSY». 
HSK-Benchmark TARPSY Tarifjahr 2021