Einkaufsgemeinschaft HSK AG
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Rehabilitation

Die Rehabilitation umfasst gemäss WHO-Definition «einen Prozess, der darauf abzielt, dass Menschen mit Behinderungen ihre optimalen physischen, sensorischen, intellektuellen, psychologischen und sozialen Fähigkeiten und Funktionen wieder erreichen und aufrechterhalten können».

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Datenlieferung ITAR_K V 13.0 (Geschäftsjahr 2022) für das Tarifjahr 2024

Die Einkaufsgemeinschaft HSK fordert die Zusatzdaten zur ITAR_K Version 13.0 (Geschäftsjahr 2022) für das Tarifjahr 2024 wieder gemeinsam mit den übrigen Einkaufsgemeinschaften der Branche ein, damit wurde ein deutliches Zeichen gesetzt, um den Erhebungsaufwand für die Kliniken zu verringern und für die Einkaufsgemeinschaften eine einheitliche Datengrundlage zu schaffen.

Seit Anfang April wird jeder Leistungserbringer direkt per Mail durch die zuständige Verhandlungsleiterin | den zuständigen Verhandlungsleiter aufgefordert, die Daten bis spätestens Ende Mai 2023 an die Einkaufsgemeinschaft HSK zu liefern.

Mit den Zusatzdaten zum ITAR-K fordern wir die Leistungserbringer auf uns die Kosten- und Leistungsdaten so transparent wie möglich auszuweisen. Damit die Verhandlungen auf einer datenbasierten Ebene und mit der notwendigen Transparenz möglich sind.

Im Weiteren werden die Daten der Kliniken plausibilisiert und für das Benchmark-Verfahren und die nationalen Tarifvergleiche verwendet.

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Nationale Einkaufsstrategie

Die Einführung der nationalen Tarifstruktur für die stationäre Rehabilitation ST Reha findet am 1. Januar 2022 statt. Der Verwaltungsrat der Swiss DRG AG hat am 12. März 2021 entschieden, dass die neue nationale Tarifstruktur ST Reha Version 1.0 ab 2022 eingeführt werden soll. Der Bundesrat hat die neue Tarifstruktur am 3. Dezember 2021 bewilligt. Die Einkaufsgemeinschaft HSK begrüsst diesen Entscheid.

Nach wie vor sind die Tarifunterschiede nicht zufriedenstellend. Ebenso ist die Vergabe von neuen kantonalen Leistungsaufträgen auf Basis von nicht standardisierten Definitionen schwierig und macht eine Vergleichbarkeit der Tarife unmöglich. Trotz diesen Rahmenbedingungen hält die Einkaufsgemeinschaft HSK an einer schweizweit einheitlichen Verhandlungsstrategie fest. Auch wenn ein eigentliches Benchmarkverfahren unter diesen Prämissen noch nicht möglich ist, führt HSK Wirtschaftlichkeitsprüfungen in allen Bereichen durch – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. HSK ist der Ansicht, dass sich die regional unterschiedlichen Tarife annähern müssen.

Die Einkaufsgemeinschaft HSK verhandelt lösungsorientiert. Allerdings können Festsetzungsverfahren aufgrund der beschriebenen Ausgangslage nicht in jedem Fall vermieden werden.

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Datenbasiertes Verhandeln

Die Überführung der bisherigen Tarife in die neue Tarifstruktur ST Reha ist für alle Verhandlungspartner eine grosse Herausforderung.

Damit der Austausch und die Verhandlungen auf einer datenbasierten Grundlage erfolgen können, fordert die Einkaufsgemeinschaft HSK von den Rehabilitationskliniken – zusammen mit den üblichen ITAR_K Daten – erstmals Zusatzdaten, welche die transparent und detailliert ausgewiesenen Kosten- und Leistungsdaten belegen.

Ein Benchmarkverfahren – das zeigen die Erfahrungen aus der Akutsomatik und Psychiatrie – ist im Einführungsjahr einer Tarifstruktur nicht zielführend. Aus diesem Grund steht eine tarifvolumenneutrale Überführung der Tarife im Vordergrund.

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Frührehabilitation und Paraplegiologie

Diese Fachbereiche werden nicht unter dem Anwendungsbereich von ST Reha abgebildet. Die Vergütung wird über die Tarifstruktur Swiss DRG oder während der Einführungsphase (max. 2 Jahre) über eine alternative Tarifierung erfolgen. Die Einkaufsgemeinschaft HSK wird mit den betroffenen Kliniken den Austausch suchen und wo immer möglich eine tarifarische Lösung finden.

Damit eine alternative Tarifierung für die Frührehabilitation möglich ist, braucht es nebst einem Leistungsauftrag für Frührehabilitation oder Akutsomatik zusätzlich folgende minimale Abgrenzungskriterien:

  • Erfüllung der Mindestmerkmale gemäss der schweizerischen Operationsklassifikation (CHOP) für die fachübergreifende Frührehabilitation oder die neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation
  • Transparente Ausscheidung der Kosten und Leistungen
  • Datenlieferung an die SwissDRG AG gemäss den aktuellen Datenlieferungsvorgaben der SwissDRG AG

Für eine alternative Tarifierung in der Paraplegiologie braucht es einen entsprechenden Leistungsauftrag und folgende minimale Abgrenzungskriterien müssen kumulativ erfüllt sein:

  • Erfüllung der Mindestmerkmale gemäss der schweizerischen Operationsklassifikation (CHOP) für die paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung resp. Erfüllung der Mindestmerkmale gemäss der schweizerischen Operationsklassifikation.
  • Transparente Ausscheidung der Kosten und Leistungen
  • Datenlieferung an die SwissDRG AG gemäss den aktuellen Datenlieferungsvorgaben der SwissDRG AG
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Ambulante Rehabilitation

Für den ambulanten Rehabilitationsbereich verhandelt HSK unter folgenden Voraussetzungen Pauschalen, wenn für die Verhandlungspartner evidente Vorteile gegenüber den Einzelleistungstarifen bestehen:

  • Akkreditierung der Fachgesellschaft (z.B. Schweizerische Arbeitsgruppe für kardiale Rehabilitation)
  • Grosses Volumen (Fallzahlen)
  • Gesamtschweizerisch anwendbar
  • Bereitschaft, die Vertragsstruktur|den Vertragsinhalt von HSK mehrheitlich zu akzeptieren
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Weiterführende Informationen

Merkblatt Rückabwicklungen

Ihr direkter Kontakt

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Alex Graf

Verhandlungsleiter | Tarifmanager
T +41 58 340 62 90
alex.graf