Einkaufsgemeinschaft HSK AG
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Mehr Wettbewerb.<br />Mehr Transparenz.<br />Mehr Kompetenz.

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Mehr Transparenz.
Mehr Kompetenz.

Datenbasierte Preisfindung für ein zukunftsfähiges Schweizer Gesundheitswesen.

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Transparenz im Gesundheits-wesen: Weiter im Blindflug oder endlich klare Sicht?

Die Einkaufsgemeinschaft HSK hat für 2022 «Transparenz im Gesundheitswesen» als ihr Jahresthema auserkoren. Unter der Fragestellung «Weiter im Blindflug oder endlich klare Sicht?» stehen neben allgemeinen Zusammenhängen auch Kostendaten, Preisfindung, Qualität sowie die Rolle der einzelnen Akteure im Fokus.

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Stellenwert und Handlungsbedarf

Seit ihrer Gründung hat die Einkaufsgemeinschaft HSK einen hohen Anspruch an sich selbst, transparent zu sein. Dies schlägt sich insbesondere in unseren Tarifverhandlungen nieder (datenbasierte Preisverhandlungen, Tariflisten, etc.). Die Transparenz fordern wir auch von unseren Stakeholdern ein, allen voran unseren Aktionären und Tarifpartnern aber auch von Behörden und der Gesellschaft. Im Gesundheitsmarkt sind die klassischen Wirkprinzipien des freien Marktes aufgrund von Fehlanreizen (z.B. «Moral-Hazard-Phänomen») und Informationsasymmetrien (z.B. «Principal-Agent-Problematik») unwirksam. Hinzu kommt, dass das Schweizer Gesundheitswesen im Vergleich zum Ausland noch dringenden Nachholbedarf hat. Dies zeigt sich in einer globalen Studie «Transparenz im Gesundheitswesen» von KPMG aus dem Jahr 2017. Darin erreicht die Schweiz mit einem Indexwert von 53 Prozent auf der Transparenz-Skala nur Rang 19 und bewegt sich lediglich im Mittelfeld.
Im Rahmen ihres Jahresthemas hat es sich HSK zum Ziel gesetzt, fortlaufend Zahlen und Fakten zusammenzutragen, um daraus ein Gesamtbild zum Schweizer Gesundheitswesen zu entwerfen. Interessante Ansätze aus dem Ausland sollen das Bild ergänzen. Transparente Einblicke sind garantiert.

Handlungsbedarf bei Datentransparenz im stationären Bereich

In diesem Bereich gibt es seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 eine gesetzliche Grundlage zur Datenlieferung. Die Spitäler haben die Verpflichtung, den Versicherern und ihren Einkaufsgesellschaften Einsicht in ihre Betriebs- und Investitionskosten sowie ihre Leistungsstatistiken zu geben. Diese Daten bilden die Grundlage für die Ermittlung der tarifrelevanten Kosten, der Identifizierung der effizienten Leistungserbringer und darauf aufbauend für die Preisfindung. Der Gesetzgeber sorgt im stationären Bereich zwar für eine hohe Transparenz. Trotzdem besteht in einigen Bereichen immer noch starker Klärungsbedarf. Dies ist der Fall bei Hochdefizitfällen, Notfallkosten, der Fallkostenstatistik und gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL).

Das Krankenversicherungsgesetz sieht keine Abgeltung von Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) über Fallpauschalen vor (Art. 49 KVG). Es erlaubt den Kantonen jedoch, Finanzspritzen bei der «Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen» sowie bei «Forschung und Lehre» zu tätigen. Die vage Formulierung und nicht abschliessende Auflistung auf Gesetzesseite führt zu einer sehr unterschiedlichen Auslegeordnung der Kantone. Gemäss Avenir Suisse schwankten die jährlichen Pro-Kopf-Beträge im Jahr 2019 in den Kantonen «zwischen 8 und 864 Franken (ZG versus AR) bzw. für solche mit Universitätsspitälern zwischen 145 und 649 Franken (BE versus BS)». Die fehlende Transparenz führt zu Wettbewerbsverzerrungen und hebelt das Potential des SwissDRG Systems, Spitäler zu einer höheren Effizienz anzuspornen, aus.

In den Tarifverhandlungen sieht sich die Einkaufsgemeinschaft HSK demnach immer wieder damit konfrontiert, dass die Kosten für GWL mit den Kosten für Leistungen nach dem KVG vermischt werden. Spitäler setzen die GWL-Zuwendungen von den Kantonen mit Einnahmen gleich. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um Leistungen, die finanziert werden. Somit sind GWL Leistungen gegenüber dem Tarifpartner zwecks der Berücksichtigung bei der Preisfindung auszuweisen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie als versteckte Subventionen Ineffizienzen kaschieren.

Ungleiche Behandlung des ambulanten und stationären Bereichs

Was für den stationären Bereich gilt, trifft noch lange nicht für den ambulanten Sektor zu: Dort fehlt die gesetzliche Grundlage zur Datenlieferung komplett (siehe auch Newsletter Beitrag Q. 4 | 2019 «Datentransparenz – Gesetzliche Grundlage muss geschaffen werden») . Mit der Folge, dass die Ärzteschaft und weitere ambulante Leistungserbringer keine oder nur in unzureichender Art und Weise ihre Daten offenlegen. Vergleiche und Benchmarking, die Effizienzbestrebungen fördern, werden verhindert. Die Situation erschwert es den Versicherern und ihren Einkaufsgesellschaften, datenbasierte Tarife im Sinne der Versicherten und gemäss den gesetzlichen Vorgaben (Art. 59c KVV) auszuhandeln. Entsprechend kontrovers wird das Thema in den Tarifverhandlungen diskutiert.

Im Rahmen ihres Jahresthemas lässt die Einkaufsgemeinschaft HSK die Ärzteschaft zu Wort kommen. Gesucht werden Antworten auf die Fragen, wie ambulante Leistungserbringer die Schweiz in Punkto Transparenz beurteilen und wie die Rahmenbedingungen dazu von ihnen bewertet werden. Interessant dürfte auch die Fragestellung sein, welche Vor- und Nachteile die Transparenz in ambulanten Versorgungsmodellen, wie z.B. einem «Managed Care System» bietet, welche Erfahrungen hier vorliegen und welche Schlussfolgerungen gezogen werden können. Dabei soll auch erörtert werden, ob und wie im ambulanten Bereich die Schaffung gleicher gesetzlicher Grundlagen erfolgen kann. Das Ziel wäre, dass alle Leistungserbringer gleiche Rahmenbedingungen und Pflichten vorfinden. Spannende Diskussionen – auch im Rahmen unserer Jahresveranstaltung, dem HSK Forum 2022 – sind garantiert.

Transparenzerfordernis auf Seiten des Regulators

Der Anspruch nach Transparenz bleibt nicht nur auf die Leistungserbringer begrenzt. Nationale und kantonale Behörden sieht die Einkaufsgemeinschaft HSK ebenso in der Pflicht. Handlungsfelder für mehr Transparenz liegen beim Regulator insbesondere im Bereich eines zeitnahen Tarifgenehmigungsprozesses, der interkantonalen Versorgungsplanung, der fehlenden, kantonsübergreifenden Zulassung von ambulanten Leistungserbringern und der heterogenen Formulierung von Leistungsaufträgen. Ursächlich für die Missstände ist einerseits der Interessenskonflikt, in dem sich die Kantone aufgrund ihrer Mehrfachrolle als Anteilseigner, Genehmigungs- und Festsetzungsbehörde befinden. Andererseits stehen einer sinnvollen, kantonsübergreifenden oder nationalen Gesundheitspolitik häufig widersprüchliche Interessen auf Seiten der Regionalpolitik entgegen (z.B. Arbeitsplatzsicherung bei Spitalschliessungen). 

Krankenversicherer als weiterer wichtiger Transparenz Player

Die Einkaufsgemeinschaft HSK wird im Zuge Ihres Jahresthemas auch aufzeigen, wie die Versicherer als wichtiger Player einen Beitrag zu mehr Transparenz leisten können. Zentrale Fragestellung wird sein, wie transparent die Daten auf Seiten der Versicherer sind und was hier eingefordert werden darf (z.B. Prämienbudgetprozess, Betriebskosten). Ein weiterer interessanter Aspekt ist, wie diese Daten im Rahmen von Forschung und Analyse sinnvoll verwendet werden können, um beispielsweise die Qualität oder Effizienz in der Gesundheitsversorgung zu erhöhen. Interessante Pilotprojekte existieren und sollen näher betrachtet werden.

Qualitätstransparenz

Das Thema Qualität ist ebenfalls sehr eng mit der Transparenz verbunden. Die Offenlegung von Qualitätsdaten gegenüber der Öffentlichkeit und den Kostenträgern fördert nicht nur den Wettbewerb. Sie schafft die Voraussetzung dafür, die Qualität mit dem Entgelt zu verknüpfen. Eine Qualitätsvergütung kann beispielswese davon abhängig gemacht werden, ob überhaupt Qualitätsdaten vorliegen oder ob die Behandlung der Indikation entspricht. Ebenso denkbar ist, die Abgeltung an die Strukturqualität zu koppeln (Personal | Fachabteilung vorhanden) oder an der Prozess- oder Ergebnisqualität auszurichten. Ob und welche dieser Qualitätsvergütungen überhaupt in der Schweiz in Frage kommen, ist Gegenstand der aktuellen Verhandlungen der Qualitätsverträge auf Strukturebene zwischen den Verbänden der Krankenversicherer (z.B. curafutura) und denen der Leistungserbringer (z.B. H+, FMH). Solche Qualitätsverträge, einschliesslich der Qualitätsmessung und der Entwicklung von Qualitätsindikatoren, sieht der Gesetzgeber neu im Rahmen der seit 1. April 2021 in Kraft getretenen KVG-Revision «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» vor. Der darin enthaltene neue Qualitätsartikel (Art. 58 KVG) schreibt darüber hinaus die Entwicklung einer Qualitätsstrategie und die Festlegung von Vierjahres- sowie Jahreszielen durch den Bundesrat vor.

Die Einkaufsgemeinschaft HSK wird sich im Zuge ihres Jahresthemas intensiv mit der Vielzahl an Qualitäts-Aspekten der Transparenz auseinandersetzen. Spannende Fragen stehen im Raum: «Wie sieht es heute mit der Qualität aus und wo bestehen Lücken? Wie werden die jüngsten Gesetzesreformen zur Qualität von den verschiedenen Akteuren bewertet? Welche qualitätsabhängigen Pricingmodelle existieren?» Pilotprojekte (wie das der Genfer Privatklinik La Tour) können hier interessante Inputs geben.

Jahres Highlight 2022

Der vorliegende Artikel zeigt in eindrücklicher Weise auf, wie facetten- und umfangreich der Themenkomplex «Transparenz im Gesundheitswesen» ausfällt. Das von der Einkaufsgemeinschaft HSK für das Jahr 2022 auserkorene Jahresthema bietet somit viele spannende Ein- und Ausblicke.

Das Leitthema wird seinen Höhenpunkt wieder in unserem Jahresevent, dem «HSK Forum 2022» finden. Dieses ist für Donnerstag, 1. September 2022 angesetzt. Wir hoffen sehr, dass die allgemeine COVID-19 Situation wieder eine physische Austragungsform in grösserem Umfang im Zentrum Paul-Klee in Bern zulässt. Das Event hat bis 2019 an diesem Ort seinen Networking Charakter unter Beweis stellen können. Es bleibt somit in doppelter Hinsicht spannend.
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Weiterführende Informationen

https://www.m-q.ch/de/schweizer-gesundheitswesen-bezueglich-transparenz-bloss-durchschnitt/ Newsletter Beitrag Q. 4 | 2019 «Datentransparenz – Gesetzliche Grundlage muss geschaffen werden» Vortrag «Krankenhausfinanzierung und -vergütung, ein Impuls», Prof. Dr. med. MPH FFPH Reinhard Busse, Technische Universität Berlin https://www.medinside.ch/de/post/so-misst-ein-genfer-spital-den-wert-von-schulter-operationen

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Eliane Kreuzer

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