Einkaufsgemeinschaft HSK AG
Einkaufsgemeinschaft HSK AG
Postfach
8081 Zürich

www.ecc-hsk.info
Mehr Wettbewerb.<br />Mehr Transparenz.<br />Mehr Kompetenz.

Mehr Wettbewerb.
Mehr Transparenz.
Mehr Kompetenz.

Datenbasierte Preisfindung für ein zukunftsfähiges Schweizer Gesundheitswesen

Newsletter abonnieren

Datentransparenz – Gesetzliche Grundlage muss geschaffen werden

Eliane Kreuzer, Geschäftsführerin der Einkaufsgemeinschaft HSK, und Wolfram Strüwe, Leiter Gesundheitspolitik Helsana, reflektieren gemeinsam die Datenlage im ambulanten Bereich. Zusammen sprechen sie sich für mehr Transparenz aus und fordern eine gesetzliche Grundlage zur Datenlieferung.

Im Interview (v.l.): Isabel Riedel-Schulz mit Eliane Kreuzer, Geschäftsführerin Einkaufsgemeinschaft HSK, und Wolfram Strüwe, Leiter Gesundheitspolitik Helsana

Im Interview (v.l.): Isabel Riedel-Schulz mit Eliane Kreuzer, Geschäftsführerin Einkaufsgemeinschaft HSK, und Wolfram Strüwe, Leiter Gesundheitspolitik Helsana

Im stationären Bereich gibt es seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 eine Regelung zum Thema Datentransparenz: Die Spitäler müssen den Versicherern Einblick in ihre Betriebs- und Investitionskosten sowie die Leistungsstatistiken gewähren. Das ist so im Gesetz verankert. Für den ambulanten Sektor fehlt bisher eine entsprechende gesetzliche Grundlage.

Eliane Kreuzer, was bedeutet das für die Tarifverhandlungen im ambulanten Bereich?

Das hatte bisher zur Folge, dass auch tatsächlich keine Daten geliefert wurden. Diese bräuchten die Versicherer respektive die Einkaufsgemeinschaften jedoch für die Ermittlung der tarifrelevanten Kosten, zur Identifikation der effizienten Leistungserbringer und darauf aufbauend für die Preisfindung. Diese Situation macht es uns als Einkaufsgemeinschaft sehr schwer, datenbasierte Tarife zu Gunsten der Prämienzahler zu vereinbaren. Unsere Einkaufsgemeinschaft steht für Transparenz. Ohne reale Kostendaten kann die Tarifierung jedoch auf keiner transparenten Grundlage erfolgen.

Wolfram Strüwe, wie dringend ist es, eine gesetzliche Grundlage zur Datenlieferung im ambulanten Sektor zu schaffen?

Für den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sehe ich es als absolut notwendig an, dass eine Datenbasis im ambulanten Bereich entsteht, die jener des stationären Bereichs ähnelt. Es geht darum, differenziert vorgehen zu können und die Verhandlungen zu rationalisieren.

Aktuell findet bereits zum dritten Mal die sogenannte Datenerhebung MAS statt. Diese bildet die Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren ab. Das ist ein guter Anfang, die Teilnahmequote der Ärzteschaft ist bewundernswert hoch. Bisher werden die Daten jedoch ausschliesslich an das Bundesamt für Statistik (BFS) geliefert und dort bleiben sie dann auch. Um den Aufbau eines Datenfriedhofes zu vermeiden und eine gute Datenbasis im ambulanten Sektor aufzubauen, sollte es im Interesse eines finanzierbaren Schweizer Gesundheitssystems sein, dass diese Daten auch an die Kantone und die Versicherer weitergegeben und für die Tarifierung verwendet werden.

Könnte das BFS diese Daten nicht einfach an HSK weiterleiten?

Wolfram Strüwe: Das wäre schön, aber so einfach ist es leider nicht. Bisher ist eine solche Weitergabe nicht vorgesehen. Im ambulanten Bereich gibt es, anders als im stationären Bereich, die besagte gesetzliche Grundlage nicht. Eine gesetzliche Bestimmung ist wünschenswert, welche die Datenlieferungspflicht und den Datenfluss regelt. Daher sprechen wir uns ganz klar für ein nationales Tarifbüro und eine solche Bestimmung aus. Die MAS-Daten wären eine gute Basis dafür. Die Versicherer müssen die Daten vom BFS bekommen, damit die Umsetzung des KVGs gewährleistet werden kann.

Was kann getan werden, damit kein Datenfriedhof entsteht und der Prämienzahler davon profitiert?

Wolfram Strüwe: Wir fordern für die Datenflüsse im ambulanten Bereich einfach genau das Gleiche, was im stationären Bereich Realität hat. Das ist unsere berechtigte Forderung für den Prämienzahler. Denn durch Transparenz würde die Diskussion ungemein versachlicht und eine rationale Verhandlungsbasis geschaffen. In einem Sozialsystem darf es einem Leistungserbringer heute nicht mehr möglich sein zu sagen: «Ich brauche mehr Geld, aber ich sage nicht, warum!» Wir sind gegen die momentane Intransparenz, denn wir verfolgen eine nachhaltige Strategie. Der einzige Weg ist daher: datenbasiert. Denn datenbasiert können wir differenzieren und Handlungs- sowie Änderungsbedarf aufzeigen.

Wieso sind diese Daten auch in Zukunft so wichtig?

Wolfram Strüwe: Mit der Einführung von EFAS würden die Verzerrungen zwischen dem ambulanten und stationären Sektor entfallen. Das hat dann natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Preisfindung. Die Schnittstelle könnte tarifarisch weit besser als heute geregelt werden, neue Tarifierungsmodelle sind möglich. Dafür braucht man aber auch im ambulanten Bereich eine entsprechende Datengrundlage. Ohne Daten ist alles nichts.

Eliane Kreuzer: Genau, mit transparenten Daten können wir etwas aufzeigen und auch bewirken. Dadurch entstehen komplett andere Verhandlungen, sie werden versachlicht. Das sehen wir auch im stationären Bereich. Unsere Daten zeigen den Spitälern Probleme auf und wo Potenzial zur Effizienzsteigerung besteht. Dadurch können sie gezielte Massnahmen umsetzen.

Wolfram Strüwe: Ein weiterer wichtiger Punkt sind Qualitätsindikatoren. Zusammen mit den Datengrundlagen würde es endlich gelingen, beide Themen zusammenzuführen. Die Datentransparenz könnte es damit ermöglichen, Qualität besser zu belohnen.

Was kann abschliessend festgehalten werden und wie sieht die weitere Vorgehensweise aus?

Eliane Kreuzer: Die Versicherer finanzieren eine effiziente Leistungserbringung, die auf Kostendaten basiert (Art. 59c KVV). Laut Gesetz ist auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur der Tarife zu achten (Art. 43 Abs. 4 KVG). Das KVG gilt sowohl für den ambulanten wie auch für den stationären Bereich. Das heisst: Es sollten grundsätzlich die gleichen Regelungen für beide Bereiche gelten. Trotzdem wird das Thema Datentransparenz so unterschiedlich behandelt. Die Versicherer müssen diese Daten auch für den ambulanten Sektor haben, um einen Vergleich anstellen und angemessen vergüten zu können. Durch die Erhebung MAS sind nun erstmals Daten vorhanden, wenn auch noch nicht im gewünschten Detaillierungsgrad. Sie sitzen beim BFS fest und können nicht zur Preisfindung verwendet werden. Daher werden wir einen Antrag an das BFS und auch an das BAG stellen, um Einsicht in die MAS-Daten zu erhalten. Wir wollen bewusst diese dringliche Diskussion auslösen.

Vorankündigung Jahresthema und 9. Tagung der Einkaufsgemeinschaft HSK

Eliane Kreuzer: Der ambulante Sektor wird im kommenden Jahr im Fokus der Einkaufsgemeinschaft HSK stehen. Im Sinne des neuen Jahresthemas und der 9. HSK-Tagung am 3. September 2020 werden wir verstärkt ambulante Themen beleuchten, verschiedene Akteure des Gesundheitswesens zu Wort kommen lassen und sicher auch spannende Diskussionen führen.

Interview: Isabel Riedel-Schulz

Wie interessant ist der Artikel für Sie?

Weiterführende Informationen

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/erhebungen/sdapaz.html

Ihr direkter Kontakt

#

Eliane Kreuzer

Geschäftsführerin
T +41 58 340 64 92
eliane.kreuzer