Einkaufsgemeinschaft HSK AG
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Hebammen | Geburtshäuser

Die Tätigkeit einer Hebamme ist, als eine der ältesten Frauenberufe in der Geschichte der Menschheit, bis heute von unschätzbarer Bedeutung für eine schwangere Frau. Die Hebamme trägt Sorge für Mutter und Kind und hilft beiden beim Start in ein neues gemeinsames Leben.

Die Hebamme ist zuständig für die Betreuung einer werdenden Mutter bis über den Geburtszeitraum hinaus. Bei unkomplizierten und risikofreien Schwangerschaftsverläufen kann sie die gesamte Geburtsvorbereitung inklusive Schwangerschaftskontrollen übernehmen. Frei praktizierende Hebammen sind zu Hause, in der Hebammenpraxis, in Geburtshäusern, in der Arztpraxis und als Beleghebamme im Spital tätig. Angestellte Hebammen arbeiten innerhalb von Kliniken an verschiedenen Stellen: In der Poliklinik, in der Gebärabteilung, im Wochenbett oder in der Pränatalabteilung. Ein Geburtshaus ist ein von erfahrenen Hebammen geleitetes Kompetenzzentrum für Schwangerschaft, natürliche Geburt und Wochenbett. Die geburtshilfliche Leitung der Geburtshäuser obliegt ausschliesslich der Verantwortung der Hebammen.

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Ambulante Hebammen-Leistungen

Die Vergütung von ambulanten Leistungen, welche von selbständig oder in Geburtshäusern tätigen Hebammen erbracht werden, sind in den kantonalen TPW-Vereinbarungen zwischen HSK und dem Schweizerischen Hebammen-Verband geregelt. Für die Vergütung der ambulanten Leistungen, die durch angestellte Hebammen in Kliniken erbracht werden, sind die TPW-Vereinbarungen zwischen HSK und den Kliniken massgebend.

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Stationäre Hebammen-Leistungen

Die Vergütung der stationären Kosten einer Geburt ist in der Tarifstruktur von SwissDRG geregelt. Das seit 2012 schweizweit geltende Tarifsystem für stationäre akutsomatische Spitalleistungen basiert auf Fallpauschalen, sogenannten Baserates. Diese werden von HSK mit den Kliniken vertraglich vereinbart.

Seit dem 1. Januar 2012 werden auch die stationären Leistungen des Geburtshauses gedeckt, sofern dieses auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt ist. HSK hat mit der Interessengemeinschaft der Geburtshäuser Schweiz (IGGH-CH) einen nationalen Tarifvertrag abgeschlossen in welchem die Baserate einer Geburt im Geburtshaus vereinbart worden ist.

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Tarifstruktur für Hebammen-Leistungen

Die Einkaufsgemeinschaft HSK ist dem bestehenden Tarifstrukturvertrag über die Abgeltung von nichtärztlichen Beratungs- und Pflegeleistungen über ihre Branchenorganisation curafutura angeschlossen.

Diese Tarifstruktur, welche seit 1996 in Kraft war, wurde im Jahr 2018 von den Branchenorganisationen überarbeitet und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Genehmigung eingereicht. Nach erfolgter Anpassung dieser Eingabe wurde der Einzelleistungstarifstrukturvertrag am 01. Juli 2020 genehmigt.


Weiterführende Informationen

http://www.geburtshaus.ch/main/startseite.php http://www.hebamme.ch http://www.curafutura.ch http://www.hplus.ch Merkblatt Rückabwicklungen

Ihr direkter Kontakt

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Claudia Ludwig

Verhandlungsleiterin | Tarifmanagerin Hebammen
T +41 58 340 71 51
claudia.ludwig