Wege in die Zukunft: von der Herausforderung zur Chance

Im Schweizer Gesundheitswesen stehen in den nächsten Jahren mit EFAS, mit dem neuen ambulanten Arzttarif, mit der «DigiSanté»-Initiative des Bundes, mit den geplanten Änderungen im Bundesetz über die Krankenversicherung (KVG) sowie in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) eine Vielzahl an Reformen an. Gleichzeitig nimmt die Digitalisierung, die durch KI-Tools zusätzlichen Aufwind erfährt, generell weiter an Fahrt auf.
Zukunftssichere Technologie gewährleisten Agilität
In diesem dynamischen Geschäftsumfeld werden für uns als Einkaufsgemeinschaft HSK eine zukunftssichere Technologie und eine hohe Agilität immer mehr zum strategischen Erfolgsfaktor. Im Jahr 2011 aus der Abspaltung der Leistungseinkaufs-Abteilungen der drei Versicherer Helsana, Sanitas und KPT entstanden, befinden wir uns mittlerweile als klassisches KMU in einem höheren Reifegrad. Strategisch bedeutende, bislang nicht im Unternehmen integrierte Kompetenzen, wurden und werden daher gezielt durch Insourcing Prozesse ins Unternehmen geholt und ausgebaut. Neben Know-how im Bereich Data Science, Gesundheitsökonomie und Vertrags- und Rechtswesen, gehören auch flexible und gleichzeitig sichere IT-Infrastrukturen dazu. «Auf diese Weise können wir mit den steigenden Anforderungen der Umwelt, Stakeholder und Kunden Schritt halten und proaktiv agieren», betont Eliane Kreuzer, Geschäftsführerin der HSK. «Agilitätssteigerung wird zum kritischen Erfolgsfaktor», so Kreuzer weiter. Eine eigenständige IT-Infrastruktur und der gleichzeitige IT-Kompetenzaufbau ermöglichen es uns, zukünftig schnellere und einfachere Lösungen zu finden. Die Effektivität der Prozesse wird gewährleistet, so dass wir unseren Kunden, den drei Versicherern, weiterhin eine hohe Servicequalität bieten können.
Ambulanter Arzttarif: Hohe Erwartung an die Tarifpartner
Agilität ist auch beim Thema ambulanter Arzttarif gefragt. Zwar ist die bundesrätliche Genehmigung der neuen ambulanten Tarifstruktur noch ausstehend und wird erst für das zweite Quartal dieses Jahres erwartet. Trotzdem rechnen alle Akteure mit einer Einführung bereits zum 1. Januar 2026. Der hohe Unsicherheitsfaktor sowie der immense Umfang gepaart mit dem Erfordernis, sich mit ausserordentlich hoher Geschwindigkeit vorzubereiten, bedingt, dass alle Tarifpartner in Szenarien planen und handeln müssen. Die Anpassungsfähigkeit von Mitarbeitenden, Prozessen und Strukturen wird zum Erfolgsfaktor. Die Einkaufsgemeinschaft HSK macht sich, wie ihre Partner auch, bereit und stellt sich auf die neuen Gegebenheiten ein. Es geht um einen enormen Umfang: TARMED Verträge mit rund 250 Spitälern und 24 kantonalen Ärztegesellschaften müssen überführt werden. Hinter den kantonalen Ärztegesellschaften stehen tausende von Stakeholdern. Das tangierte Leistungsvolumen umfasst rund 14 Milliarden Franken. Die Annahmen von heute können morgen schon überholt sein. Die zentrale Herausforderung besteht darin, wie die Tarifpartner die statische und dynamische Kostenneutralität einhalten können und wie der Taxpunktwert von 2025 auf 2026 überführt werden kann. Organisatorische Anpassungen mit einem schlagkräftigen Projektteam, wirkungsvoller Kompetenzaufbau innerhalb der Organisation, fachübergreifende Expertenteams sowie enge Abstimmung mit den Versicherern sind wichtige Handlungsfelder bei der Einkaufsgemeinschaft HSK, um für die anstehenden Herausforderungen gewappnet zu sein. Der partnerschaftliche Verhandlungsansatz, die kurzen und schnellen Entscheidungswege, die operative Nähe zu Versicherern und Partnern, die Dienstleistungs- und Lösungsorientierung gehören zu den Stärken von HSK. Sie helfen, die Challenge in den nächsten Monaten erfolgreich zu meistern. Der neue, ambulante Arzttarif bleibt aber nicht die einzige Herausforderung im ambulanten Setting.
EFAS allein bewirkt keine Ambulantisierung
Das Potential von ambulanten Eingriffen wird in der Schweiz bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Die Schweiz hinkt im internationalen Vergleich der Entwicklung hinterher. Wer nun meint, EFAS löse dieses Problem per Knopfdruck, der irrt. Mit der Einführung von EFAS ab 2028 ändert sich lediglich die Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, indem diese bei der Kostenbeteiligung einander gleichgestellt werden. Die Kantone beteiligen sich zukünftig auch im ambulanten Bereich an der Finanzierung, Versicherer übernehmen diese nicht mehr zu 100 Prozent allein. Damit fällt zwar ein grosser Fehlanreiz weg, der auf die Versicherer wirkt. Andere Fehlanreize im System, welche die Ambulantisierung bislang auf Seiten der Leistungserbringer stark hemmten, bleiben jedoch bestehen. Die Schweizer Spitäler sind stark defizitär, die Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich verschärft diese Defizitsituation zusätzlich. Gleichzeitig sind die Spitalplanung der Kantone und die Infrastruktur der Spitäler bislang hauptsächlich auf ein stationäres Setting ausgerichtet. Eine Anpassung an ambulante Bedürfnisse ist schwerfällig und langwierig. Die Ambulantisierung wird nur wirksam vorangetrieben und der Rückstand in der Schweiz aufgeholt, wenn zusätzlich zu EFAS weitere Massnahmen zur Beseitigung von Fehlanreizen ergriffen werden. Aus Sicht der Einkaufsgemeinschaft HSK braucht es dazu alle Parteien am Tisch, um realistische und vernünftige Lösungen zu finden. «Nur wenn wir uns jetzt schon mit der Einführung von EFAS im Jahr 2028 beschäftigen und zusammen mit Partnern mögliche Umsetzungen erarbeiten und pilotieren, wird es zum erforderlichen Zeitpunkt auch Lösungen geben», betont Eliane Kreuzer, Geschäftsführerin von HSK. HSK tritt daher unter ihrer Jahresdevise «Tarifpartnerschaft 2.0 – gemeinsam neue Wege gehen!» in einen proaktiven Dialog mit den Akteuren und lanciert mit diesen zukunftsgerichtete Pilotprojekte auf Tarifebene.
Daten als Faktor für erfolgreiche Tarifermittlung
Datenbasierte Tarifverhandlungen sind nicht nur das Credo der HSK, sondern gehören auch zum Anspruch des Gesetzgebers an die Tarifpartner. So sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vor, dass sich die Tarifermittlung an einer effizienten Leistungserbringung zu orientieren hat, deren Beurteilung auf Kostendaten beruht. Entsprechend begrüsst die Einkaufsgemeinschaft HSK grundsätzlich sowohl das nationale Projekt «SpiGes» (spitalstationäre Gesundheitsversorgung) als auch die geplante Änderung des KVG zur Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten («Once-Only-Prinzip»). Bei der Zielsetzung und den Vorteilen des Prinzips sind sich alle Akteure einig. Die Knackpunkte liegen indes in der Umsetzung und ihren Details. Die Datenbedürfnisse der Akteure unterscheiden sich stark. Entsprechend umfassend und differenziert muss die Datenbasis ausfallen, damit alle Tarifpartner ihren unterschiedlichen Aufgaben nachkommen und dabei die gesetzlichen Vorgaben einhalten können . Unsere Forderungen als Einkaufsgemeinschaft HSK sind daher klar. Die neue Rechtsgrundlage im KVG sollte zukünftig für den ambulanten und stationären Bereich vergleichbare Vorgaben machen. HSK fordert folglich dieselben verbindlichen Einsichtsrechte und Datenlieferungen für den ambulanten Bereich wie sie bereits für den stationären Bereich gelten. Denn die gesetzlichen Anforderungen an die Tarifermittlung sind in beiden Bereichen gleich. Eine weitere Forderung von HSK ist die nach dem nötigen Detaillierungsgrad und der notwendigen Datengüte für die Tarifermittlung. Elementar ist in dem Zusammenhang auch die rechtzeitige Verfügbarkeit der Daten und die Sicherstellung eines Parallelbezugs von Daten in der Übergangsphase, bis die benötigte Datengüte erreicht ist. Letzteres gilt umso mehr, als dass man sich beim Projekt «SpiGes» bislang nur auf die Datenübermittlung der Spitäler und auf stationäre Daten fokussierte und die Potentiale des Projekts bei Weitem noch nicht ausgeschöpft sind. Sollte der Detaillierungsgrad, die Qualität und die rechtzeitige Verfügbarkeit der Daten über SpiGes nicht genügen, um die gesetzlichen Anforderungen zur Tarifermittlung zu erfüllen, wird das Projekt sein Ziel, die Datennutzung zu vereinfachen, verfehlen. Die Einkaufsgemeinschaft HSK bringt daher ihre hohe Expertise im Bereich Data Science, Datenaufbereitung und -plausibilisierung sowie Gesundheitsökonomie beim Projekt «SpiGes» wie auch in die jüngst erfolgte Vernehmlassung der geplanten KVG-Änderung ein. Dies ist unser Beitrag für eine datenbasierte Tarifpartnerschaft.
Empirisches Modell im stationären Bereich als weitere Herausforderung
Im stationären Bereich stellt sich die Datenlage transparenter dar als im ambulanten Bereich. Umstritten ist jedoch die methodische Ausgestaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsvergleiches (sogenanntes Benchmarking). Der Gesetzgeber hat den Tarifpartnern daher den Auftrag erteilt, gemeinsam einheitliche Grundsätze zur Tarifermittlung zu erarbeiten. Das zu entwickelnde «empirische Modell» soll die in das Benchmarking einbezogenen Betriebskosten der Spitäler um berechtigte Unterschiede korrigieren, so dass diese miteinander vergleichbar werden. Einigen sich die Tarifpartner über diese Methodik, können sie sich wieder auf die eigentliche Preisverhandlung fokussieren. Auch bei diesem Projekt liegt eine Herausforderung in der Beschaffung der Datenbasis. Die verfügbaren Datenquellen müssen so breit angelegt, detailliert und verknüpft zur Verfügung gestellt werden, wie sie für die Plausibilisierung und die Tarifermittlung nötig sind. Darüber hinaus bedarf es einer unabhängigen wissenschaftlichen Stelle, die fachlich in der Lage ist, die Relevanz der einfliessenden Faktoren korrekt zu beurteilen, um ein solches Modell zu entwickeln. Diese Daten-Kompetenz ist hochkomplex und ihr Erwerb anspruchsvoll. Die Einkaufsgemeinschaft HSK ist bereit, sich hier mit ihrem ganzen Know-how und langjährigen Erfahrungsschatz einzubringen, ihr Wissen zu teilen und Ressourcen in diesen Lernprozess zu investieren. Überdies wird von allen Tarifpartnern gleichermassen eine hohe Portion Verständnis in die Sichtweise des Gegenübers sowie Kompromissbereitschaft abverlangt. HSK ist auch hier bereit, eine extra Meile zugunsten der Tarifpartnerschaft zu gehen.
Kosten- und Mengenentwicklung neu Thema in Tarifverträgen
Die Tarifpartnerschaft erfährt auch bei weiteren Themen neue Herausforderungen. Der seit
1. Januar 2024 in Kraft getretene Art. 47c im KVG sieht ein gemeinsames Kosten-, Mengen- und Volumenmonitoring der Tarifpartner inklusive der Definition von Korrekturmassnahmen bei nicht erklärbarer Abweichung vor. Konkret bedeutet dies, dass nach abgelaufener 2-jähriger Übergangsfrist, Tarifverträge ab 2026 nur noch genehmigungsfähig sind, wenn sie das Thema Mengen- und Kostensteuerung mitberücksichtigen. Die Regelung gilt für alle Leistungsbereiche, egal ob stationär oder ambulant, ärztlich oder nicht-ärztlich. Die Einkaufsgemeinschaft HSK setzt diese neue gesetzliche Vorgabe fristgerecht um und hat entsprechende Anpassungen in ihre Musterverträge aufgenommen. Massgeblich sind die Bestimmungen, welche zwischen prio.swiss und den jeweiligen Verbänden der Leistungserbringer auf Strukturebene definiert werden. Diese müssen von HSK und dem jeweiligen Vertragspartner auf Ebene Tarifvertrag zwingend berücksichtigt werden. Damit sind Mengen, Volumina und abgerechnete Kosten zukünftig neu Bestandteil der Tarifverhandlungen. Diese werden damit noch anspruchsvoller, weil man sich neben dem Preis (Tarif) und administrativen Abreden über ein weiteres, kontroverses Thema einigen muss. Erschwerend kommt hinzu, dass weitere gesetzliche Regelungen zur Kostensteuerung bestehen, die sich inhaltlich mit Art. 47c überlappen (Kostenneutralitätsprinzip, Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative). Die Umsetzung von Art. 47c im Detail ist momentan noch in Gange. HSK steht im regelmässigen Austausch mit dem Branchenverband prio.swiss und ist mit ihren Teams von Verhandlungs-, Daten- und Vertragsspezialisten sowie mit ihrer guten Vernetzung in der Branche optimal aufgestellt, um den daraus resultierenden Abstimmungsbedarf und die höhere Komplexität in Verhandlungen zu bewältigen. Der Anspruch von HSK, mit den Tarifpartnern neue Wege in der Tarifpartnerschaft zu gehen, wird mit zur Lösungsfindung beitragen.
Tarifpartnerschaft im Kerngeschäft leben
Auch im Kerngeschäft bestehen äusserst anspruchsvolle Verhandlungssituationen. Der Fachbereich «Physiotherapie» weist das mit Abstand grösste Leistungsvolumen in der Paramedizin (nichtärztlicher Bereich) auf. Der Verband physioswiss hat Mitte 2024 die kantonalen Taxpunktwert-Verträge mit der Einkaufsgemeinschaft HSK auf Ende 2024 gekündigt. Erklärtes Ziel des Verbands ist eine Tariferhöhung, mit der Begründung, eine solche habe seit Jahren nicht mehr stattgefunden und die Tarife seien nicht mehr kostendeckend. Die Einkaufsgemeinschaft HSK ist von Gesetzes wegen (KVG) verpflichtet, die Tarife an einer effizienten Leistungserbringung auszurichten, die von einer entsprechenden Datenbasis abgeleitet werden muss. Dies setzt Datentransparenz voraus. Parallel dazu laufen seit Jahren zwischen dem Verband der Leistungserbringer physioswiss und den Dachverbänden der Versicherer (bis 2024 curafutura und santésuisse, seit 2025 prio.swiss) Verhandlungen auf Tarifstrukturebene. Die mittlerweile veraltete Struktur bildet die Realität damit kaum mehr sachgerecht ab. Bei Einführung einer neuen Struktur gilt zudem das Prinzip der Kostenneutralität. Beides sind Faktoren, welche die Verhandlungssituation auch auf Tarifebene merklich erschweren. Das Finden einer Lösung, die für alle Tarifpartner vertretbar ist, setzt auf beiden Seiten des Verhandlungstisches die Fähigkeit voraus, den eigenen Standpunkt nachvollziehbar darzulegen und gleichzeitig die Perspektive des Gegenübers einzunehmen.
Die Unternehmenskultur von HSK liefert mit ihren Werten «Verstehen», «Verantwortung», «Zusammenarbeit» und «Vertrauen» einen massgebenden Erfolgsbeitrag zu Bewältigung solch komplexer Verhandlungssituationen. Mit ihren Verhandlungsteams, die sich aus verschiedenen Fachbereichen vom Verhandlungsleitenden, über den Tarifmanager bis hin zum Datenanalysten zusammensetzen, stellt HSK zudem sicher, dass sich Argumentation und Entscheide auf eine breite Expertise abstützen und nachvollziehbar sind.
Abschliessend bleibt festzuhalten
Allen dargelegten Herausforderungen ist eines gemeinsam. Sie verlangen zeitnahes, entschlossenes Handeln, Flexibilität, die Fähigkeit zum Perspektivenwechseln und Lösungsorientierung in der Tarifpartnerschaft. Ganz im Sine unseres diesjährigen Leitsatzes: «Tarifpartnerschaft 2.0 – gemeinsam neue Wege gehen!»
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Weiterführende Informationen
Kostenbremse-Iniative: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesetzgebung/gesetzgebung-versicherungen/gesetzgebung-krankenversicherung/krankenversicherung-revisionsprojekte-laufend/kvg-aenderung-vorgabe-von-konstenzielen.html Nationales Projekt SpiGes - spitalstationäre Gesundheitsversorgung: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitswesen/projekt-spiges.htmlPublikationsdatum
16. April 2025
Ihr direkter Kontakt

Verena Haas
