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COVID-19: Verlängerung Gültigkeit Faktenblatt stationär

Angesichts der angespannten epidemiologischen Lage in den Schweizer Spitälern und einer hohen Zahl an Hospitalisierungen hat das Bundesamt für Gesundheit das per 1. Juli 2021 ausser Kraft gesetzte Faktenblatt zur Kostenübernahme stationärer Leistungen per 13. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wieder reaktiviert. Die Gültigkeit des Faktenblatts wurde ab dem 1. Januar bis zum 30. April 2022 verlängert.

Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie»

Das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie» (gültig ab 1. März 2021) ist am 30. Juni 2021 abgelaufen und seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr gültig. In Absprache mit den betroffenen Akteuren hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) damals entschieden, die Gültigkeit des Faktenblatts nicht zu verlängern. Angesichts der jüngsten Entwicklungen (steigende Hospitalisationen, Anfragen diverser Akteure) hat das BAG entschieden, das erwähnte Faktenblatt per 13. September 2021 bis 31. Dezember 2021 zu reaktivieren. Die Gültigkeit des Faktenblatts wurde ab dem 1. Januar bis zum 30. April 2022 verlängert.

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Weiterführende Informationen

Faktenblatt Kostenübernahme stationär (gültig ab 1. Januar 2022) in PDF https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/regelung-krankenversicherung.html HSK-Artikel vom 25.06.2020: «Änderungen bei der Kostenübernahme während COVID-19»