News zum Benchmarking 2022: DRG und TARPSY
Entscheid über den SwissDRG Benchmark
Die Einkaufsgemeinschaft HSK konnte für den akutsomatischen Bereich keinen Benchmarkwert für das Tarifjahr 2022 berechnen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie war die Datenbasis verzerrt und nicht vergleichbar mit den Vorjahren. Für die Durchführung der Tarifverhandlungen 2022 mit den Spitälern wird HSK den Benchmarkwert 2021 von 9'522 Franken anwenden.
Begründung des Entscheids
Wie jedes Jahr, hat die Einkaufsgemeinschaft HSK auch im Frühling 2021 die ITAR_K® Daten der Spitäler angefordert. Von den eingereichten Kostendaten von über 140 Spitälern, wurden 106 Kliniken ausgewertet, die im Benchmarking der letzten 3 Jahre bereits einbezogen wurden. Ziel war es, eine einheitliche Datenbasis der vergangenen Jahre zu haben, die mit den Kostendaten 2020 vergleichbar ist. Für die Plausibilisierung der Kostendaten wurden insbesondere die Anzahl Fälle, der Casemix und die Fallnormkosten (Baserate) berücksichtigt.
Für die Entscheidfindung wurde insbesondere die Entwicklung des Leistungsvolumens – Fallentwicklung – der 106 Spitäler im Zeitraum von 2017 bis 2019 berücksichtigt. Anhand dieser Vergleichswerte wurden die Kostendaten 2020 verglichen. War die Fallentwicklung im Kostenjahr 2020 nicht im Durchschnitt der vergangenen Werte, sprich mit einer zu hohen oder tiefen Abweichung gegenüber der Periode 2017-2019, wurden die Daten als nicht plausibel genug für das Benchmarking eingeschätzt. Die Einkaufsgemeinschaft HSK hat durch ihre Datenanalyse festgestellt, dass nur 33 der insgesamt 106 beobachteten Kliniken unverzerrte Kosten- und Leistungsdaten vorweisen konnten.
Für die Zeitperiode 2017 bis 2019 lag die kalkulatorische Baserate der 106 Spitäler im Durchschnitt um 10’200 Franken. Mit dem Datenjahr 2020 würde die kalkulatorische Baserate um 10'750 Franken liegen. Dieser erhebliche Anstieg der Fallnormkosten von 5% ist ein klares Zeichen, wonach das Kostenjahr 2020 nicht einem üblichen Betriebsjahr eines Spitals entspricht.
Die Einkaufsgemeinschaft HSK sieht ihren Entscheid, für das Tarifjahr 2022 keinen SwissDRG Benchmark zu erheben, als gerechtfertigt. Ebenso äussert sich der Verband H+ die Spitäler der Schweiz mit einem Bericht zur Schwierigkeit, einen kostenträgerrechnungsbasierten Plausibilisierungs-Ansatz zu verfolgen: «Es erscheint äusserst schwierig, auf nationaler Ebene eine einheitliche Behandlung von COVID-19 bedingten Mehrkosten und Ertragsausfällen zu erreichen». Und weiter heisst es im Dokument: «Der Verband H+ lehnt eine Plausibilisierungsmassnahme basierend auf der Kostenträgerrechnung entschieden ab».
Für das Tarifjahr 2023 ist eine Prognose über die Entwicklung der Auswirkungen der Pandemie auf die Kostendaten der Spitäler zum heutigen Zeitpunkt verfrüht, dafür müssten die Kostendaten 2021 analysiert werden.
Entscheid über den TARPSY Benchmark
Auch im Bereich der stationären Psychiatrie waren die psychiatrischen Kliniken im Jahr 2020 sehr stark mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konfrontiert. Dies ist aus zahlreichen Geschäftsberichten der Kliniken von 2020 zu entnehmen.
In der stationären Psychiatrie führte die Pandemie zu unterschiedlichen Auswirkungen, die nicht leicht zusammenfassbar sind. Zum Beispiel wurden in einigen Kliniken während Monaten nur noch Notfälle behandelt und Doppelbettzimmer wurden in Einzelbettzimmer umgewandelt. In anderen Kliniken mussten ganze Abteilungen geschlossen und in «Corona-Stationen» umfunktioniert werden. Während des Lockdowns durften psychiatrischen Patienten aus Sicherheitsgründen an den Wochenenden nicht mehr nach Hause zu ihren Familien kehren. Diese Beispiele sind nicht abschliessend, beschreiben allerdings die Lage in den psychiatrischen Kliniken während des Jahres 2020.
Diese Massnahmen führten im Geschäftsjahr 2020 teilweise zu weniger stationären Fällen und zu einer Verlagerung ins ambulante Setting (zum Beispiel mit Durchführung von Besprechungen per Videokonferenz). Folglich kam es zu Personalengpässen, kostspieligen Anpassungen der Behandlungs- und Arbeitsformen, Mehraufwand in der Infrastruktur durch die Umsetzung von Schutzmassnahmen und schlussendlich zu einer Abnahme der Bruttoerlöse der Kliniken.
Sobald alle Kostendaten der psychiatrischen Kliniken vorliegen, wird die Einkaufsgemeinschaft HSK punktuelle Datenanalysen durchführen und das Geschäftsjahr 2020 mit den beiden Vorjahren, 2018 und 2019, vergleichen. Im Zuge des Entscheides für den akutsomatischen Bereich DRG wurde auch für TARPSY bereits beschlossen, für das Tarifjahr 2022 keinen Benchmarkwert TARPSY zu ermitteln. Für die Verhandlungen mit den psychiatrischen Kliniken für das Tarifjahr 2022 wird die Einkaufsgemeinschaft HSK den Benchmarkwert 2021 von 673 Franken anwenden.
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Weiterführende Informationen
Einkaufsgemeinschaft HSK - Akut Einkaufsgemeinschaft HSK Benchmarkdokument SwissDRG Tarifjahr 2021 HSK- Artikel vom 18.09.2020 «SwissDRG-Benchmark Tarifjahr 2021» H+ Bericht April 2021 «Quantifizierung und Plausibilisierung der finanziellen Auswirkung von COVID-19 auf die Schweizer Spitäler» Einkaufsgemeinschaft HSK – Psychiatrie Einkaufsgemeinschaft HSK Benchmarkdokument TARPSY Tarifjahr 2021Publikationsdatum
7. September 2021