Durchbruch: VZK und HSK finden neue Tariflösung im ambulanten Bereich
Die Einigung zwischen beiden Parteien wurde nach über einem Jahr intensiver Verhandlungen gefunden. Im spitalambulanten Bereich, für die Tarifjahre 2018 bis 2022, einigten sich die Tarifpartner rückwirkend auf einen, gegenüber dem Vorjahr 2017 gleichbleibenden Taxpunktwert von 89 Rappen. Ab 2023 wurde rückwirkend ein Taxpunktwert von 93 Rappen, und damit eine Erhöhung von 4 Rappen, vereinbart. Der Kompromiss im Bereich TARMED setzt einen Schlussstrich unter die Vergangenheit, bietet allen Seiten Rechtssicherheit und eröffnet eine neue, zukunftsorientierte Perspektive. Auch ist die tarifpartnerschaftliche Einigung ein erster Schritt zur Förderung der zunehmenden Ambulantisierung von medizinischen Leistungen im Schweizer Gesundheitswesen. Im Tarifbereich SwissDRG konnten die Tarifpartner mit einem bis 2026 gültigen Anschlussvertrag eine neue Lösung finden. Somit beträgt die Fallpauschale 10'100 Franken für das Jahr 2025 und 10'250 Franken für das Jahr 2026.
Vertragsloser Zustand beim Taxpunktwert seit 2018
Seit 2018 befanden sich HSK und VZK beim Taxpunktwert in einem vertragslosen Zustand. Für das Jahr 2017 hatte der Kanton Zürich zunächst den bis Ende 2016 gültigen, ordentlichen Tarif von 89 Rappen, mangels fehlender Einigung über eine Anschlusslösung der Parteien, hoheitlich um 1 Jahr verlängert. Nachdem per Januar 2018 keine Lösung in Sicht war, beantragten die Parteien eine Festsetzung beim Kanton. Dieser entschied 2022 und legte den Taxpunktwert rückwirkend per 1. Januar 2018 auf 91 Rappen fest. Gegen den festgesetzten Taxpunktwert reichte die Einkaufsgemeinschaft HSK AG Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein. Zur jetzt erzielten Einigung gehört auch ein offizieller Rückzug der noch hängigen Beschwerde der HSK vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die neuen Verträge, sowohl im Bereich TARMED wie auch SwissDRG, bedürfen für ihr Inkrafttreten noch der formellen Genehmigung des Kantons Zürich.
Positv und partnerschaftlich in die Zukunft blicken
Die Einkaufsgemeinschaft HSK AG und der Verband Zürcher Krankenhäuser VZK freuen sich über die einvernehmliche Lösung. Dies umso mehr, als dass der ambulante Tarifbereich an Bedeutung stark zunimmt («ambulant vor stationär») und vor dem Hintergrund der Teilgenehmigung der ambulanten, ärztlichen Tarifstrukturen eine bereinigte Ausgangsbasis erforderlich wird. Beide Seiten wollen im Anschluss an die Einigung weiterhin partnerschaftlich und aktiv gestaltend zusammenarbeiten und setzen auch in der Zukunft auf fortschrittliche Lösungen zugunsten der Beseitigung von strukturellen Fehlanreizen sowie zum Wohl der Patientinnen und Patienten respektive der Versicherten.
Markus Bircher, CEO, See-Spital, Präsident der VZK-Tarifkommission sagt: «Wir erachten die Einigung als wichtigen Meilenstein zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Auch wenn damit die bestehenden tariflichen Fehlanreize nicht behoben sind, so stellt die Tariflösung einen ersten Schritt für eine temporäre Überbrückungslösung dar. Weitere Bemühungen werden notwendig sein, um die Anreize im System richtig zu setzen.»
Eliane Kreuzer, Geschäftsführerin Einkaufsgemeinschaft HSK AG erläutert: «Solange auf Tarifstrukturebene die neuen Lösungsansätze mit EFAS und neuen ambulanten Tarifstrukturen nicht wirksam ausgerollt sind und greifen können, nutzen wir den Spielraum auf Tarifebene, um diese Herausforderungen anzugehen. Es braucht Überbrückungslösungen für ein nachhaltiges, finanzierbares, qualitativ hochstehendes und patientenzentriertes Gesundheitssystem.»
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Publikationsdatum
2. Oktober 2024