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Datentransparenz aus Sicht der Kantone (Teil 1) – Peter Indra im Interview

Unter der Frage «Transparenz: Weiter im Blindflug oder endlich klare Sicht?» erörtern wir in unserem 2-teiligen Interview mit Peter Indra, Leiter des Amtes für Gesundheit des Kantons Zürich, wie es mit der Transparenz im Gesundheitswesen bestellt ist. In der Juni Ausgabe des Newsletters steht die Versorgungsplanung im Fokus.

Im Bild: Peter Indra, Leiter Amt für Gesundheit, Kanton Zürich

Im Bild: Peter Indra, Leiter Amt für Gesundheit, Kanton Zürich

Herr Indra: Wie erfolgt im Schweizer Gesundheitswesen die stationäre Versorgungsplanung?

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) haben die Kantone eine bedarfsgerechte Spitalversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. Für die Bedarfsprognose berücksichtigen sie Faktoren wie Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Wirtschaftlichkeit sowie das bestehende regionale Angebot. Die vom KVG vorgegebene überkantonale Abstimmung «wird das Ziel der Zukunft für uns Kantone sein». Die Versorgung sollte sich an den interkantonalen Patientenströmen und nicht an den Kantonsgrenzen ausrichten. Die situativen Gegebenheiten der Kantone können jedoch sehr verschieden sein, entsprechend unterschiedlich sind auch der Abstimmungsbedarf und die zu berücksichtigenden Faktoren. 

Auf welche Datenlage und Fakten stützt sich der Kanton Zürich bei der stationären Versorgungsplanung ab? Welche Unterschiede bestehen zu anderen Kantonen?

In der Schweiz steht die medizinische Statistik der Spitäler, erhoben vom Bundesamt für Statistik (BFS), allen Kantonen als wichtige Datenquelle zur Verfügung. Daneben besteht für die Kantone die Möglichkeit, Zusatzdaten bei den Leistungserbringern zu erheben. Der Kanton Zürich hat bereits vor 15 Jahren mit der zusätzlichen Dateneinforderung begonnen. Mit unserer Spitaldatenerhebungsplattform SDEP ZH haben wir schweizweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Uns stehen mit dem kantonalen Tool nicht nur Zusatzdaten, wie z.B. demographische Angaben, Mindestfallzahlen, medizinische Codierungen oder Merkmale zum Aufenthalt zur Verfügung. Die Daten stehen auch zeitnaher bzw. aktueller für die Planung bereit. Sie werden direkt von uns als Kanton erhoben, statt den Umweg über das BFS zu machen. Darüber hinaus fordern wir von den Spitälern seit Jahren die Kostenträgerrechnung (SDEP-KTR) ein. Sie umfasst Kostendaten, Erlöse sowie eine Zuordnung der Kosten zu den stationären Fällen (ähnlich der Fallkostenstatistik SwissDRG). Der grosse Vorteil: «Wir können als Kanton die Wirtschaftlichkeit der Häuser fundierter beurteilen und einander gegenüberstellen als beispielsweise die Versicherer, weil wir die Gesamtdaten haben.»

Bei beiden Erhebungen, medizinischen sowie Kostendaten, werden bei uns im Kanton zudem sehr viele Ressourcen in die Plausibilisierung der Daten investiert, um eine gute Datenqualität zu erreichen. Daten fehlen jedoch bislang noch im Bereich der Ergebnis- und Indikationsqualität. Hieran arbeiten wir.

Wäre es nicht sinnvoll, das Datenerhebungssystem vom Kanton Zürich schweizweit einzuführen sowie vorhandene Daten allen Akteuren zur Verfügung zu stellen?

Hier sehe ich das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sowie das Bundesamt für Statistik (BFS) in der Pflicht. Zum einen wäre es sinnvoll, die bestehenden Daten aus der Schweiz zu vereinheitlichen und in einer Datenbank zusammenzuführen. Die Pandemie hat hier grossen Handlungsbedarf aufgezeigt. Wir sind als Kanton mit dem BFS in Gesprächen, um zu evaluieren, ob sie eine nationale, einheitliche Lösung nach dem Vorbild der Datenerhebungsplattform SDEP lancieren können. Zum anderen wäre es angezeigt, im Zuge der notwendigen Digitalisierung im Gesundheitswesen, ein Gesamtdatenkonzept zur Steuerung des Gesundheitswesens zu schaffen. «Jeder sollte dann Zugang zu denselben Daten haben». Solange die Erhebung der Daten zweckgebunden erfolgt, könnte die Anonymisierung der Daten dabei weiterhelfen, sie für alle und über den Zweck hinaus zugänglich zu machen.

Kommen wir zur ambulanten Versorgungsplanung: was ist hier anders? Wie sieht es im ambulanten Bereich mit der Datenlage aus und gibt es kantonale Unterschiede?

«Die üblichen Grundsätze, wie ich sie bei der stationären Versorgungsplanung beschrieben habe, gelten auch für die ambulante Versorgung.» Unter diesem Aspekt sind sich ambulanter und stationärer Bereich somit sehr ähnlich. Im Unterschied zur stationären Versorgungsplanung kommen in der ambulanten Planung jedoch keine öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben von Leistungsaufträgen zur Anwendung. Die Regulierung erfolgt über die Erteilung von Zulassungen zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). «Folglich steht nicht der Vergleich einzelner Leistungserbringer im Vordergrund, sondern der Entscheid, in welchen Fachgebieten zukünftig Zulassungen beschränkt werden sollen.»

Allerdings gab es bis dato keine ambulante Versorgungsplanung. Wir haben als Kantone vom Bundesrat bzw. dem Parlament diesen Auftrag neu erhalten. Von daher unterscheidet sich die Datensituation völlig vom stationären Setting: «Im ambulanten Bereich sind wir schweizweit momentan noch mehr oder weniger im Blindflug». Zunächst gilt es, im ambulanten Setting eine umfassende Datenbasis zu schaffen. Die besten Daten kamen bislang von den Versicherern. Sie wurden jedoch grösstenteils für die Abrechnung und nicht für das Leistungsmonitoring erhoben. Bewährte, umfassende Daten, wie im stationären Bereich, fehlen im ambulanten Bereich bislang.

Mit der MAS-Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) wurde ein guter Anfang gemacht, solche Daten für den ambulanten Bereich zu erfassen. «Allerdings ist es tragisch, dass viele Kantone beispielsweise gar nicht sagen können, mit welchem Pensum ihre Ärzte überhaupt arbeiten. Jetzt, wo die Kosten im ambulanten Bereich so stark steigen, können und sollten wir kritisch hinterfragen, ob es das jeweilige Angebot überhaupt braucht oder ob eine «Überarztung» vorliegt.» Hierzu ist es notwendig, schweizweit einen Konsens zu schaffen, welchen effektiven Bedarf wir im ambulanten Bereich überhaupt brauchen. Die ambulante Versorgung schwankt kantonal stark und reicht, je nach Fachbereich, von einer Unterversorgung bis zu einem Überangebot.

Wie hoch erachten Sie die Bereitschaft der Leistungserbringer, die Daten für die Versorgungsplanung offenzulegen?

Mit der neuen Gesetzgebung besteht eine Pflicht der ambulanten Leistungserbringer zur Datenoffenlegung. Die Ärzte sind es in diesem Bereich jedoch nicht gewohnt, dass sie gesteuert werden. Dies ist ein Change-Prozess und wir sind daher viel mit den Verbänden der Spitäler sowie der Ärztinnen und Ärzte im Gespräch. Je stärker wir in der Schweiz in Richtung elektronische Abrechnung gehen, desto automatisierter kann die Datenerfassung erfolgen und desto höher schätze ich die Akzeptanz dafür ein. Als grösste Herausforderung in der ambulanten Planung erachte ich jedoch die Berücksichtigung der Spitalambulatorien, die dem Zulassungsstopp in gleicher Weise unterstehen. In diesem Zusammenhang gibt es aktuell noch zu wenig verlässliche Statistiken pro Spital, wie der Splitt der Arbeitskräfte auf den stationären und ambulanten Bereich ausfällt. Eine weitere neue Fragestellung ergibt sich auch in anderer Hinsicht: Das Prinzip der Besitzstandswahrung bei Zulassungen kann dazu führen, dass junge und besser ausgebildete Ärztinnen und Ärzte keine neue Praxis eröffnen dürfen, weil ältere Kolleginnen und Kollegen über das Pensionsalter hinaus praktizieren.

Fortsetzung des Interviews in der nächsten Ausgabe

Erfahren Sie in der nächsten Newsletter Ausgabe im Herbst, wie es bei kantonalen Tarifgenehmigungen und -festsetzungen um die Transparenz steht und wie der Kanton Zürich mit wirtschaftlichen Interessen in der Gesundheitspolitik umgeht.

Interview: Verena Haas
 

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Zur Person: Peter Indra

Peter Indra ist seit April 2021 Leiter des Amtes für Gesundheit des Kantons Zürich. In dieser Funktion hat er seit Mai 2021 auch die Gesamtverantwortung für die Pandemiebewältigung im Kanton inne. Zuvor war er im Kanton Basel-Stadt über 9 Jahre lang als Leiter der Gesundheitsversorgung für die Planung und Finanzierung des Akut- und des Langzeitpflegebereichs verantwortlich (2012-2021). Weitere wichtige Stationen seines Werdegangs waren Generaldirektor beim Krankenversicherer SWICA (2010-2012), Vizedirektor und Leiter des Direktionsbereichs Kranken-, Unfall- und Militärversicherung beim BAG (2006-2010), Präsident der ELGK (Eidgenössischen Leistungs- und Grundsatzkommission), der EAK (Eidgenössische Arzneimittel-Kommission) und der EAMGK (Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel- und Gegenstände MiGeL), selbstständige Tätigkeit als Berater im Gesundheitswesen (2005-2006) sowie verschiedene Linien- und Stabsfunktionen beim Krankenversicherer Helsana (1998-2005), zuletzt als ärztlicher Leiter des Leistungseinkaufs und Direktionsmitglied. Zuvor erfolgte die Ausbildung zum Facharzt FMH für chirurgische Orthopädie und Traumatologie mit Ausübung diverser klinischer Tätigkeiten in Spitälern. Sein Studium der Medizin inklusive Doktorat absolvierte Peter Indra an der Universität Zürich.

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Weiterführende Informationen

https://www.zh.ch/de/gesundheit/spitaeler-kliniken/daten-statistiken-spitaeler.html

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Eliane Kreuzer

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