Bundesrat genehmigt Tarifvertrag für innovative Gentherapien
CAR-T-Zelltherapien
Bei den Zell- und Gentherapien, in der Fachwelt als CAR-T-Zelltherapien bekannt, werden den Patienten Blutzellen entnommen und im Labor genetisch so verändert, dass sie die Fähigkeit erwerben, gegen den Krebs vorzugehen. Die Zellen werden vermehrt und dem Patienten mittels Infusion wieder zugeführt. Somit können schwerkranke Patienten mit gewissen aggressiven Blutkrebsarten behandelt werden, die bisher eine hohe Sterblichkeitsrate aufwiesen und bei denen herkömmliche Standardtherapien keine Wirkung zeigten. Die Therapien erfolgen zurzeit stationär in speziell dafür zertifizierten Spitälern.
Bundesrat genehmigt Tarifvertrag zur Vergütung von Gentherapien
Die Tarifpartner sind neue Wege für die Vergütung gegangen, um Betroffenen einen unverzüglichen Zugang zu den lebenswichtigen Therapien zu ermöglichen. Die erarbeitete Vergütungslösung richtet sich nach dem erwarteten Erfolg der Therapien sowie der Krebsart des Patienten. Sie kann sich zudem über die Zeit ändern, wenn neue Langzeit-Ergebnisse aus den jeweiligen Zulassungsstudien vorliegen. Mit dem am 6. Dezember 2019 durch den Bundesrat bis Ende 2020 genehmigten Tarifvertrag wird bereits 60% der Grundversicherten in der Schweiz ermöglicht, von den lebenswichtigen Behandlungen zu profitieren. Zudem wird allen Akteuren im Schweizer Gesundheitswesen Zeit eingeräumt, eine allgemeingültige Lösung für die künftige Vergütung von Zell- und Gentherapien zu finden.
Vertragsbeitritt
Weitere Versicherer können dem Tarifvertrag jederzeit beitreten. Dazu können sie sich bei der Einkaufsgemeinschaft HSK oder bei einem der anderen Vertragspartner auf Seiten der Versicherer melden.
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Weiterführende Informationen
Medienmitteilung: Tarifvertrag für Zell- und Gentherapie vom Bundesrat genehmigtPublikationsdatum
6. Dezember 2019