Spitaltarife nach DRG – Rechtsprechung und praktische Fragen
Rund 200 Repräsentanten von Krankenversicherungen, Spitälern, Gesundheitsdirektionen, Verbänden und Behörden, die sich über die aktuellen Entwicklungen bei den Tarifverhandlungen austauschten, fanden sich am 27. August im Berner Kornhausforum ein. Im Zentrum der Tagung stand das Thema „Spitaltarife nach DRG – Rechtsprechung und praktische Fragen“.
Eröffnet und moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Urs Brügger, Leiter des Instituts für Gesundheitsökonomie an der ZHAW. Im Gespräch mit Daniel Schmutz (CEO Helsana), Otto Bitterli (CEO Sanitas) und Reto Egloff (Vorsitzender der Geschäftsleitung KPT) wurde die Bedeutung von regulatorischen Themen sowie der Kostenentwicklung für die Tarifpartner erörtert.
Danach erläuterte Stefan Leutwyler, stellvertretender Zentralsekretär GDK, wie die Kantone die DRG-Urteile wahrnehmen. Konkret ging er auf die Berücksichtigung der Anlagenutzungskosten, der Forschung und Lehre, gemeinwirtschaftlicher Leistungen sowie die Bildung von Vergleichsmengen ein. Gemäss Leutwyler hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen Fingerspitzengefühl bewiesen. Die Einschätzungen deckten sich zudem weitgehend mit den Ansichten der GDK.
Im Anschluss zeigte Rolf Zehnder, Direktor des Kantonsspitals Winterthur, auf, welche Rolle die BVG-Urteile zu DRG für die Leistungserbringer spielen. Er kam dabei zu sprechen auf vordergründige Widersprüchlichkeiten in den geltenden Rahmenbedingungen wie Tarifautonomie und Vertragszwang oder das gleichzeitige Vorhandensein von Wettbewerb und Planung. Das Unperfekte gelte es jedoch zu akzeptieren. Die Tarifpartner müssten sich selbst emanzipieren und eine aktive Rolle einnehmen.
Im dritten Referat erläuterte Wolfram Strüwe, Helsana Leiter Gesundheitspolitik, wie die aktuellen DRG-Urteile des Bundesgerichts aus Sicht der Krankenversicherer bewertet werden. Dabei ging er auch auf den Wandel der Spitalfinanzierung ein, welche auch das Verhältnis zwischen Spital, Versicherer und Behörden veränderte. Strüwe meinte, dass nach vier Jahren DRG die Einführungsphase als beendet angesehen werden könne. Die Tarifpartner müssten sich auf gemeinsame Grundsätze einigen.
Mit dem Thema „Investitionen im Spital – Rolle der Spitalimmobilien“ setzte sich Christian Elsener, Director Real Estate Advisory von PwC, auseinander. Bei den Spitälern herrscht nach wie vor ein hoher Investitionsbedarf, was auch Fragen zur Finanzierung aufwirft. Mit einem Blick in die Zukunft zeigte Christian Elsener auf, welche Chancen und Risiken in Bezug auf Spitalimmobilien und Spitalinvestitionen bestehen.
Die Veranstaltung schloss mit dem Referat von Dr. Michael Willer, Leiter Kundenservice und Leistungen sowie Geschäftsleitungsmitglied bei Helsana. Er beleuchtete in einem kurzen Rückblick die HSK Verhandlungspolitik und erläuterte die Ausgangslage für die Verhandlungen 2015 mit den Schwerpunkten Preisfindung und Benchmarking. Schliesslich stellte er die künftige HSK vor, die in eine eigenständige Aktiengesellschaft umgewandelt wird. Dabei sollen effiziente und schlanke Strukturen und eine partnerschaftliche Verhandlungskultur beibehalten werden. Die bewährte, datenbasierte Verhandlungsmethodik wird weiterentwickelt. Neu wird die Einkaufsgemeinschaft HSK AG mit eigenen Leistungseinkäufern auftreten.
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Weiterführende Informationen
Medienmitteilung vom 27. August 2015 Stefan Leutwyler: Bedeutung ausgewählter DRG Urteile aus kantonaler Sicht Rolf Zehnder: Rolle aktueller DRG-Urteile Perspektive eines Leistungserbringers Wolfram Strüwe: Urteilt das Bundesverwaltungsgericht recht? Christian Elsener: Investitionen im Spital - Rolle der Spitalimmobilien Dr. Michael Willer: Ausblick der HSK für die Verhandlungen 2016Publikationsdatum
22. September 2015