Tarifvertrag diagnostische Neuropsychologie
Der Tarifvertrag regelt die Vergütung der ambulant durchgeführten neuropsychologischen Diagnostik im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ist die neuropsychologische Diagnostik seit 1. Juli 2017 eine Pflichtleistung der OKP. Diese Diagnostik ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, untersucht werden mögliche Fehlfunktionen des Gehirns, die in Folge von Unfällen oder Krankheiten entstanden sein können. Darunter gehören zum Beispiel Störungen der Wahrnehmung, der Sprache, der Psychomotorik und des Gedächtnisses.
Damit die Leistungen bereits per 1. Juli 2017 abgerechnet werden konnten, hatten sich die Tarifpartner (SVNP, HSK, und curafutura) auf eine Übergangslösung geeinigt. In der Zwischenzeit wurden Kosten- und Leistungsdaten erhoben, auf deren Basis die Tarifpartner eine neue, national einheitliche Tarifstruktur verhandelt haben. Diese wurde Ende Juni 2020 dem Bundesrat (BAG) zur Genehmigung eingereicht und soll ab 1.1.2021 eingeführt werden.
Aufbauend auf dieser neuen Struktur haben sich nun SVNP und HSK dank sehr partnerschaftlichen Verhandlungen auf einen Tarif geeinigt und eine vertragliche Vereinbarung getroffen. Des Weiteren ist auch mit H+ eine einvernehmliche Lösung gefunden worden. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben werden diese Verträge nun dem BAG ebenfalls zur Genehmigung eingereicht, um idealerweise gleichzeitig am 1.1.2021 in Kraft zu treten.
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Weiterführende Informationen
https://www.neuropsy.ch/dePublikationsdatum
10. November 2020