Ambulante Pauschale bei Augenoperationen
Pauschale spart Kosten ein
Während der Verhandlungen zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK und der SOG wurde die komplexe Welt der Augenchirurgie sorgfältig analysiert. Für die häufigsten Augenoperationen wurde ein Pauschalvertrag ausgearbeitet, welcher unter anderem die Rechnungsstellung und -kontrolle vereinfacht. Für die Operation des Grauen Stars (Katarakt) konnte beispielsweise eine Pauschale von 1'900 Franken vereinbart werden, mit welcher alle Kosten inklusive allfälligen Komplikationen abgedeckt sind. Zuvor wurden Kataraktoperationen im Einzelleistungstarif TARMED verrechnet. Die Bandbreite der Rechnungsbeträge war auch bei komplikationslosen Kataraktoperationen sehr gross und lag bei einzelnen Rechnungen deutlich über dem neu vereinbarten Tarif.
Nebst Kataraktoperationen umfasst die Vereinbarung auch Glaukom-Eingriffe (Grüner Star), Vitrektomien (Entfernung des Glaskörpers) in Verbindung mit Katarakt und intravitreale Injektionen (direkte Abgabe eines Medikamentes in den Glaskörper). Somit ist diese Vereinbarung zur Zeit der umfassendste ambulante Pauschalvertrag der Schweiz den HSK jemals mit einer Fachgesellschaft abgeschlossen hat.
Fehlanreizen entgegenwirken
Bei der Analyse wurde festgestellt, dass die grosse Spannweite der bisher gestellten TARMED-Rechnungen unter anderem auf den unterschiedlichen Einsatz von Materialen und deren Preise zurückzuführen ist.
Bislang wurden die schweizweiten jährlichen rund 300'000 Augenoperationen grösstenteils mittels Einzelleistungstarif TARMED abgerechnet. Dieser schreibt vor, Materialkosten 1:1 weiter zu verrechnen. Aufgrund dieser Regelung bestand bisher kaum Anreiz zur Senkung der Materialkosten. Die SOG sowie HSK möchten mit dem neuen Vertrag einen Beitrag zur Förderung von wirtschaftlich verantwortungsvoller Chirurgie bei gleichbleibender Qualität leisten.
Nationaler Tarif trotz kantonaler Taxpunktwerte
Die kantonalen Unterschiede der Taxpunktwerte haben im Einzelleistungssystem TARMED kaum Einfluss auf die Gesamtsumme einer Rechnung. Die theoretische kantonale Streuung einer Kataraktrechnung beträgt maximal 60 Franken im Vergleich zu einer Rechnung mit durchschnittlichem Taxpunktwert.
Die SOG und HSK setzen sich für faire Preise ein
Bei den vereinbarten Preisen wurde der Tarifeingriff des Bundesrates vom 1. Januar 2018 berücksichtigt. Die SOG und die Einkaufsgemeinschaft HSK stehen für einen partnerschaftlichen Dialog zwischen Leistungserbringer und Kostenträger. Sie setzen sich dafür ein, dass ophthalmochirurgische Leistungen für alle Beteiligten fair abgerechnet werden. Die neue ambulante Pauschale ermöglicht eine vereinfachte Abrechnung, wodurch Gesundheitskosten eingespart werden können — was im Sinne des Bundesrates und der Prämienzahlenden ist.
Vertragsbeitritt
Interessierte Augenärzte können dem Vertrag durch Einreichen des Formulars bei der SOG ab sofort beitreten. Beitrittserklärungen, die von der SOG bis am 31. Dezember 2018 bestätigt werden, sind rückwirkend ab dem 1. September 2018 anzuwenden, sofern keine Leistungen seit dem 1. September 2018 nach TARMED verrechnet wurden. Danach gelten die jeweils bis zum 20. eines Monats bei der SOG eingegangenen Beitrittserklärungen ab dem 1. des darauffolgenden Monats.
Der anwendbare Tarif gilt für die Behandlungen ab dem 1. September 2018 beziehungsweise ab dem von der SOG bestätigten Beitrittsdatum.
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Weiterführende Informationen
Medienmitteilung vom 28.09.2018 https://www.sog-sso.ch/ https://www.sog-sso.ch/fileadmin/SOG-Dokumente/Tarife_DE/4b_Beitrittserklaerung_HSK_DE.pdfPublikationsdatum
28. September 2018