Tarifvertrag Kryokonservierung
Die ambulant durchgeführte Massnahme wird vor einer fertilitätsbeeinträchtigenden Therapie (z.B. Bestrahlung in Zusammenhang mit einer Krebserkrankung) durchgeführt und erlaubt so eine spätere Kinderwunschbehandlung. Durch diesen neuen Pauschalvertrag wird die Abrechnung der Leistung ermöglicht, die im veralteten TARMED nicht abgebildet ist. Interessierte Leistungserbringer können dem Tarifvertrag per sofort über die beiden Verbände beitreten. Die Massnahme ist in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (im Anhang 1, Kapitel 3) als Pflichtleistung der Grundversicherung aufgeführt.
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Weiterführende Informationen
https://www.hplus.ch/de/tarife/reproduktionsmedizin https://fmch.ch/eroeffnung-beitrittsverfahren-ambulante-reproduktionsmedizin/Publikationsdatum
17. Juli 2023