Neuer Prozess für Nachfakturierungen
Bisher hat HSK für die Nachfakturierungen durch die Leistungserbringer (z.B. bei Baserate-Korrekturen) nur einzelne Rechnungen über den Differenzbetrag akzeptiert. Hingegen bei Rückforderungen (Leistungserbringer schuldet dem Krankenversicherer Beiträge) existierte eine Pauschallösung mittels Sammelbuchung. Die Praxis zeigte, dass das Vorgehen für die Nachfakturierungen auf beiden Seiten zu erheblichem Mehraufwand führte.
Damit für beide Partner der administrative Aufwand reduziert werden kann, hat HSK den Prozess angepasst und vereinfacht.
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Publikationsdatum
12. März 2015
Ihr direkter Kontakt
Marianne Ehrler
Verhandlungsleiterin
Prozess- und Vetragsmanagement
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m.ehrler