Einigung mit der Rega: 21-jähriger Tarif abgelöst
Ein neues Tarifmodell musste her
Erste Gespräche mit der Rega über eine neue Tarifierung hatten bereits in den Jahren 2010 und 2011 stattgefunden, da die Vergütung für die Leistungen der Luftrettung auf einen Vertrag von Juli 1997 zurückgingen. Damit waren die Tarife längst veraltet. Zudem forderte der Preisüberwacher in seiner Beurteilung, das Tarifmodell einer Gesamtrevision zu unterziehen. Die anschliessenden Verhandlungen scheiterten jedoch. Das daraus resultierende Festsetzungsverfahren wurde wegen Unstimmigkeiten über die Zuständigkeit der verantwortlichen Behörde (Bund oder Kanton) verzögert und letztendlich nicht eingeleitet. Somit herrschte seit Mitte 2013 ein vertragsloser Zustand. Damit weiterhin abgerechnet werden konnte, galten seitdem provisorisch die alten Tarife von 1997.
Tarifeinigung zwischen der Rega und HSK
Auf Initiative der Gesundheitsdirektion Zürich wurden 2017 die Gespräche zwischen der Rega und HSK wieder aufgenommen. Das Ziel war eine vertragliche Lösung und damit eine grundsätzliche Einigung auf ein neues Tarifmodell.
Nach konstruktiven Verhandlungsrunden sind sich beide Vertragsparteien einig, eine faire Vergütung der Luftrettungseinsätze gefunden zu haben, die auch den gesetzlichen Vorgaben gerecht wird.
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Publikationsdatum
18. Dezember 2018