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Einkaufsgemeinschaft HSK reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein

Nachdem die Verhandlungen für das Tarifjahr 2016 gescheitert sind, hat der Regierungsrat des Kantons Schwyz die schweizweit höchsten Basispreise für Grundversorgungsspitäler festgesetzt. Die Einkaufsgemeinschaft HSK zieht diesen Entscheid an das Bundesverwaltungsgericht weiter.

Da die Tarifverhandlungen für die Fallpauschale (Baserate) 2016 im Bereich der stationären Akutsomatik mit den Spitälern Einsiedeln, Lachen und Schwyz scheiterten, beantragte die Einkaufsgemeinschaft HSK beim Regierungsrat Kanton Schwyz die hoheitliche Festsetzung des Tarifes 2016. Dieser setzte einen Basispreis von 9 828 Franken für alle drei Spitäler fest. Aus Sicht HSK ist diese Höhe der Baserate unangemessen, sodass sie nicht akzeptiert werden kann.

Nach der Einführungsphase der neuen Spitalfinanzierung SwissDRG im Jahr 2012 haben sich die Baserates national angenähert. Das Preisniveau der Grundversorgungsspitäler, zu welchen die Schwyzer Spitäler gehören, lag 2016 bei circa 9 600 Franken. Die Baserates der Zentrumsspitäler liegen zurzeit noch höher, weil sich noch nicht alle Kostenunterschiede durch die Tarifstruktur SwissDRG erklären lassen. Mit der Festsetzung eines Basispreises von über 9 800 Franken berücksichtigt der Regierungsrat weder das regionale noch das nationale Preisniveau. Damit hält der festgesetzte Tarif dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Krankenversicherungsgesetzes nicht stand.

Darstellung: Median genehmigter | rechtskräftiger Baserates 2016 in CHF (exkl. Universitätsspitäler, Kinderkliniken, Spezialfälle), Quelle: Webseite GDK, Grafik: Einkaufsgemeinschaft HSK

Darstellung: Median genehmigter | rechtskräftiger Baserates 2016 in CHF (exkl. Universitätsspitäler, Kinderkliniken, Spezialfälle), Quelle: Webseite GDK, Grafik: Einkaufsgemeinschaft HSK

In der Regel steht die Einkaufsgemeinschaft HSK für das Verhandlungsprimat. National hat HSK - neben dem Kanton Schwyz – nur ein einziges Verfahren mit einem Akutspital infolge gescheiterter Verhandlungen hängig.

Mit dieser Beschwerde setzt sich HSK für eine stabile Prämienentwicklung für ihre Versicherten ein.


Weiterführende Informationen

Medienmitteilung: Einkaufsgemeinschaft HSK reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein

Ihr direkter Kontakt

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Riadh Zeramdini

Stv. Geschäftsführer| Leiter Region Ost und West | Tarifmanager SwissDRG
T +41 58 340 41 88
riadh.zeramdini