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Neue kantonale Taxpunktwert-Vereinbarung

HSK, CSS und SVFP haben gemäss KVG eine neue kantonale Taxpunktwert-Vereinbarung zur Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen abgeschlossen, welche rückwirkend ab 1. Januar 2015 gültig ist. Diese Vereinbarung beinhaltet die Direktzahlung sowie eine Vereinheitlichung des Taxpunktwertes für alle angeschlossenen Krankenversicherer.

Zur Erleichterung der Leistungsabrechnung tritt die Vereinheitlichung für alle dieser Vereinbarung angeschlossenen Versicherer der HSK und die CSS Gruppe (CSS/Arcosana AG/Intras Krankenversicherung AG/Sanagate AG) ab 1. März 2015 in Kraft.

Kantonale Taxpunktwerte und Abrechnung

  • Diese kantonale Taxpunktwert-Vereinbarung zwischen HSK, CSS und SVFP basiert auf der neuen Vereinbarung vom 1. Februar 2015 über die nationale Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen zwischen physioswiss, H+ und SVFP sowie santésuisse und curafutura, die rückwirkend per 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist (die Vereinbarung liegt beim BAG zur Genehmigung vor).
  • Für Behandlungen bis zum 28. Februar 2015 bleibt der kantonale Taxpunktwert gleich wie im Jahr 2014. Ab 1. März 2015 gilt der einheitliche Taxpunktwert (Übersicht der kantonalen Taxpunktwerte 2015) für alle dieser Taxpunktwert-Vereinbarung angeschlossenen Versicherer.
  • Die Rechnungen und Verordnungen können den angeschlossenen Versicherern elektronisch gemäss XML oder weiterhin in Papierform zugestellt werden.

Beitrittserklärung

      • Alle Physiotherapeuten oder Organisationen der Physiotherapie, welche gemäss dieser Vereinbarung den angeschlossenen Versicherern Rechnung stellen möchten, müssen dem Vertrag beitreten, unabhängig davon, ob sie Mitglied des SVFP sind oder ehemals dem HSK-Vertrag bzw. dem Rahmenvertrag tarifsuisse ag beigetreten waren.
      • Neu ist der SVFP für das Beitrittsmanagement zuständig. Erfolgt der Vertragsbeitritt beim SVFP bis zum 19. April 2015, gilt der Beitritt rückwirkend per 1. Januar 2015. Massgebend ist das Datum der Bestätigung der Mitgliedschaft durch den SVFP. Bei Fragen zur Beitrittserklärung können Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch (Tel. 058 796 33 85) an das Sekretariat des SVFP wenden. Das zweisprachige Sekretariat (D/F) beantwortet Ihre Fragen jeden Morgen sowie montags, dienstags und mittwochs auch nachmittags.
      • Für Physiotherapeuten und Organisationen der Physiotherapie, die nicht Mitglied des SVFP sind, erhebt der Verband nach dem Beitritt eine einmalige Beitrittsgebühr von CHF 200.- und eine jährliche Kostenentschädigung von CHF 300.-.

Weiterführende Informationen

FAQ's Übersicht der kantonalen Taxpunktwerte 2015 http://sh42033.naiad.kreativmedia.ch/fileadmin/files/Dokumente/Kantonale_Taxpunktwert-Vereinbarung_2015_de.pdf Beitrittserklärung

Ihr direkter Kontakt

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Manuela Schär

Verhandlungsleiterin
T +41 43 340 66 63
m.schaer