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Vertragliche Einigung Radiopharmaka

Die Einkaufsgemeinschaft HSK und die Schweizerische Gesellschaft für Nuklearmedizin (SGNM) haben sich vertraglich auf eine pauschale Vergütung von Untersuchungen an Geräten mit kombinierten Positron-Emissions-Tomographie (PET) und Computertomographie (CT) geeinigt (nachgehend PET/CT).

Der Vertrag ist seit 1. Januar 2013 in Kraft. Er regelt neben der PET/CT-Untersuchung und der dazugehörenden Befundung und Beratung auch die Anwendung des Radiopharmakon F-2-Fluoro-Deoxy-Glucose (FDG), welches in der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) aufgeführt ist.

Die Parteien haben sich auch auf eine Vergütung der zwischenzeitlich neu in die KLV aufgenommenen Radiopharmaka N-13 Ammoniak, 82-Rubidium und F-18-Fluorocholin geeinigt. Der bisherige Pauschalvertrag wurde per 1. Juli 2014 entsprechend ergänzt (neuer Anhang 3A).


Weiterführende Informationen

Schreiben an alle Institutionen mit PET/CT-Gerät

Ihr direkter Kontakt

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Eliane Kreuzer

Leiterin Koordination
T +41 43 340 64 92
e.kreuzer