Vertragliche Einigung Radiopharmaka
Der Vertrag ist seit 1. Januar 2013 in Kraft. Er regelt neben der PET/CT-Untersuchung und der dazugehörenden Befundung und Beratung auch die Anwendung des Radiopharmakon F-2-Fluoro-Deoxy-Glucose (FDG), welches in der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) aufgeführt ist.
Die Parteien haben sich auch auf eine Vergütung der zwischenzeitlich neu in die KLV aufgenommenen Radiopharmaka N-13 Ammoniak, 82-Rubidium und F-18-Fluorocholin geeinigt. Der bisherige Pauschalvertrag wurde per 1. Juli 2014 entsprechend ergänzt (neuer Anhang 3A).
Weiterführende Informationen
Schreiben an alle Institutionen mit PET/CT-GerätPublikationsdatum
18. Dezember 2014
Ihr direkter Kontakt
Eliane Kreuzer
Leiterin Koordination
T +41 43 340 64 92
e.kreuzer