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Tarifstruktur Physiotherapie muss überarbeitet werden

HSK und CSS hatten in den Verhandlungen mit Physioswiss stets betont, eine reine Kostendiskussion greife zu kurz. Ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 28. August 2014 gibt den Versicherern recht: Es braucht zuerst eine neue Tarifstruktur, denn sie bildet die Basis, auf welcher Taxpunktwertverhandlungen geführt werden.

Die Einkaufsgemeinschaft HSK und CSS fanden mit dem grössten Physiotherapeutenverband Physioswiss noch keine Einigung. HSK und CSS lehnen die durch Physioswiss ultimativ geforderte Erhöhung des Taxpunktwerts um 8 Rappen in allen Kantonen ab – eine Erhöhung um etwas mehr als 9 Prozent – und halten eine einseitige Anpassung des Taxpunktwerts ohne Überarbeitung der Tarifstruktur für nicht zielführend.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Keine Taxpunktwertverhandlungen ohne Tarifstruktur

Wie unverzichtbar die Tarifstruktur ist, zeigt das Urteil C-2461/2013 des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 28. August 2014. Es hatte zu entscheiden in Sachen Festsetzung Taxpunktwert für physiotherapeutische Leistungen in freier Praxis ab 1. Januar 2013 im Kanton Thurgau. Damit gibt das Gericht den Beschwerde führenden Krankenversicherern in sämtlichen Hauptpunkten recht. Das BVGer hält eindeutig fest: Der Taxpunktwert kann nur auf Basis einer bestehenden Tarifstruktur festgesetzt werden. Aufgrund der Kündigung der Taxpunktwertvereinbarung und des Tarifstrukturvertrages durch Physioswiss und der nicht erzielten Einigung der Tarifpartner auf eine neue Tarifstruktur liegt nach dem vorliegenden Urteil des BVGer seit Mitte 2011 für sämtliche Krankenversicherer keine gültige Tarifstruktur und entsprechend auch kein gültiger Taxpunktwert im Kanton Thurgau vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass die noch hängigen Beschwerden vor BVGer in anderen Kantonen gleichermassen beurteilt werden. Aus diesem Grund sind nun die Tarifpartner gefordert, entweder eine (rückwirkende) Vereinbarung über die bisherige Tarifstruktur zu treffen oder – bei ausbleibender Einigung – vom Bundesrat eine Tarifstruktur festsetzen zu lassen.

HSK und CSS befürworten eine Erhöhung der kantonalen Taxpunktwerte – eine reine Kostendiskussion greift aber zu kurz

Das vorliegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt HSK und CSS in ihrer Haltung: Eine alleinige Erhöhung der Taxpunktwerte mit der Giesskanne über alle Kantone ist eine isolierte Massnahme, welche die unbefriedigende Situation zwischen Physioswiss und den Krankenversicherern nicht nachhaltig zu lösen vermag. Denn das eigentliche Problem ist die heutige Tarifstruktur. Sie ist nicht mehr zeitgemäss und bedarf der Überarbeitung. Heute kann der Physiotherapeut für eine allgemeine Behandlung eines Patienten von 45 Minuten genau gleich viel verrechnen, wie wenn er die gleiche Behandlung in 30 Minuten durchführt. Differenziert wird lediglich zwischen "allgemeine" und "aufwändige" Bewegungstherapie, wobei letztere eine Zuschlagsposition darstellt, die zwar an Rahmenbedingungen geknüpft ist, jedoch keine zeitliche Dimension enthält und immer wieder zu Tarifstreitigkeiten führt.

Der Physiotherapeut ist im Rahmen der ärztlichen Verordnung und der gesetzlichen Bestimmungen frei in der Wahl seiner Behandlungsmethode und bestimmt in diesem Kontext selbst über die Behandlungsdauer. Es ist dabei nicht definiert, welche Leistungen genau erbracht und in Rechnung gestellt werden dürfen. Diese Gegebenheiten führen zu Intransparenz und lassen keine mess- beziehungsweise vergleichbare Leistungsabgeltung zu, ergeben eine uneinheitliche Anwendung der Tarifstruktur und zementieren Ungerechtigkeiten in der Vergütung.

Arbeiten an neuer Tarifstruktur mit Schweizerischem Verband der freiberuflichen Physiotherapeuten

Anders als Physioswiss verhandelt der Schweizerische Verband der freiberuflichen Physiotherapeuten (SVFP) partnerschaftlich und konstruktiv und die Gespräche drehen sich nicht ausschliesslich um den Preis. HSK/CSS und der SVFP halten es für notwendig, eine neue leistungstransparente Tarifstruktur zu schaffen, welche die Mängel der bisherigen Tarifstruktur beseitigt. Die diesbezüglichen Arbeiten zwischen den Verhandlungspartnern sind bereits fortgeschritten. In den bald drei Jahren der Zusammenarbeit konnte Schritt für Schritt die Basis für eine neue, zeitgemässe und einfache Tarifstruktur gelegt werden, welche ab Mitte 2015 eingeführt werden soll.

Der bisherige Tarifvertrag mit dem SVFP wird bis zur Einführung des neuen Vertrages nochmals verlängert.

Ihr direkter Kontakt

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Manuela Schär

Verhandlungsleiterin
T +41 43 340 66 63
m.schaer