Mindestfallzahlen – Retten sie Leben?
Fehlender Wettbewerb zwischen Schweizer Spitälern
Ziele der neuen Spitalfinanzierung, die 2012 eingeführt wurde, waren unter anderen den Leistungswettbewerb zu fördern und mehr Transparenz bezüglich Wirtschaftlichkeit und Qualität zu schaffen. Aufgrund dieser Ziele hätte man davon ausgehen können, dass sich die Spitäler spezialisieren. Diesen Ansatz setzte beispielsweise das St. Claraspital in Basel um. Die orthopädisch-traumatologische Abteilung wurde per Mitte 2016 in die Merian Iselin Klinik verlegt, um sich als Bauch- und Tumorzentrum zu spezialisieren. Aus Sicht der Einkaufsgemeinschaft HSK leistete das St. Claraspital damit einen wichtigen Beitrag zur Spezialisierung und Wettbewerbsförderung zwischen den Spitälern. Veränderungen dieser Art bilden jedoch eher die Ausnahme, Mindestfallzahlen würden diese Entwicklung vorantreiben.
Die Kantone greifen ein
Mindestfallzahlen beschreiben eine festgelegte Anzahl an Operationen in einem bestimmten Fachgebiet. Wird diese Zahl nicht erreicht, kann ein Spital den Leistungsauftrag für diese Eingriffe verlieren. Diese Steuerung wird bereits von verschiedenen Kantonen eingesetzt. Neu werden ab 2019 in Zürich Mindestfallzahlen pro Operateur eingeführt. Diese neue Bestimmung sowie die Ausweitung der Vorgaben auf immer weitere Leistungsgruppen sind nur zwei Gründe, die die Gemüter im Gesundheitswesen zunehmend erregen.
Die Regionalspitäler wehren sich
Genau diese Vorgaben zusammen mit den Anpassungen der Spitallisten bringen für einige Spitäler das Fass zum überlaufen und daher wehren sie sich vehement gegen diesen regulatorischen Eingriff. Vor allem Regionalspitäler sehen viele Fehlanreize beim Einsatz der Mindestfallzahlen. Zum einen befürchten sie, dass dadurch der Trend zur Zentralisierung der Grundversorgung entstehe und damit die regionale Versorgung gefährdet werden würde. Zum anderen besteht die Angst, als Regionalspital bei der Personalrekrutierung und dem ärztlichen Ausbildungsangebot nicht mehr mit den Zentrumsspitälern mithalten zu können.
Ein grosser Fehlanreiz steckt für Dr. med. Josef E. Brandenberg, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie und Präsident FMCH, in der Mengenausweitung: Die Mindestfallzahl-Vorgaben bieten einen Anreiz für zusätzliche Fallgenerierung und führen damit zur Überversorgung. Wenn Fälle bis zur vorgeschriebenen Anzahl fehlen, entstehe eine unerwünschte Mengenausweitung.
Die zusätzliche Fallgenerierung ist eines der Hauptargumente gegen die Vorgaben pro Operateur. Laut Rolf Gilgen, CEO Spital Bülach, fehle zudem die Rechtsgrundlage für Operateur-Mindestfallzahlen und es existiere kein nachgewiesener Zusammenhang mit der Qualitätssicherung. Er spricht sich nicht generell gegen vorgeschriebene Mindestmengen aus, er lehne sie jedoch entschieden in der Grundversorgung ab. Gilgen sieht die dezentrale Versorgung dadurch gefährdet. Werden die Leistungsaufträge zunehmend streng nach Mindestfallzahlerreichung vergeben, werde es in Zukunft für die Regionalspitäler auch schwieriger, wirtschaftlich zu arbeiten.
Instrument zur Qualitätssicherung
Die Mindestfallzahl-Vorgaben wurden mit dem Ziel eingeführt, für die Qualitätsanforderungen der Spitäler in einzelnen spezialisierten Leistungen Sorge zu tragen. Qualität definiert sich jedoch nicht allein über Mindestfallzahlen, so Brandenberg. Laut Lukas Engelberger, Regierungsrat und Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, sind sie aber ein gutes und notwendiges Instrument, um die Behandlungsqualität in einzelnen medizinischen Bereichen zu sichern. Denn Grundvoraussetzung für einen Spitallistenplatz ist eine gute Behandlungsqualität.
Prof. Dr. Hans Heinzer, stellvertretender ärztlicher Leiter der Martini-Klinik in Hamburg (DE), sieht die Vorgabe von Mindestmengen ebenfalls als wichtigen Faktor zur Verbesserung der Versorgungsqualität. Er spricht sich auch für eine transparente Analyse der Ergebnisqualität aus, sodass ein standardisierter Qualitätsvergleich unter den Kliniken möglich wäre. Das wäre vor allem für den Patienten eine grosse Hilfe, um zu wissen, in welchem Spital er für welche Behandlung die «beste» Versorgung erhält.
Für Susanne Hochuli, Präsidentin Schweizerische Stiftung Patientenschutz SPO, und Rolf Gilgen ist klar: Es muss über Kantonsgrenzen hinaus und in sogenannten Versorgungsregionen gedacht werden. Nur wenn alle Institutionen einer Versorgungsregion zusammenarbeiten und Patientenpfade untereinander koordiniert werden, führe das zu einer Qualitätssteigerung.
Sicht der Einkaufsgemeinschaft HSK
HSK ist ebenfalls der Meinung, dass künftig in Versorgungsregionen geplant werden sollte. Auch in diesem Fall wäre es im Sinne der Preisverhandlungen, Mindestfallzahlen gesamtschweizerisch einzuführen oder zumindest diesen Aspekt bei der Preisfindung zu berücksichtigen. Denn gemäss einer internen Analyse arbeiten etliche kleine Spitäler mit geringen Fallzahlen unwirtschaftlich und ineffizient.
Allerdings wäre eine Marktregulierung über den Wettbewerb zwischen den Spitälern einem staatlichen Eingriff vorzuziehen. Ohne den Versorgungsauftrag aus den Augen zu verlieren, sollten die Spitäler ihre Leistungen vermehrt bündeln und sich auf bestimme Kernbereiche fokussieren.
7. Tagung der Einkaufsgemeinschaft HSK
Die unterschiedlichen Blickwinkel der Tagungsreferenten versprechen spannende Vorträge und hitzige Diskussionen im Podiumsgespräch. Marco D’Angelo, Vizedirektor beim Bundesamt für Statistik, liefert mit der Medizinischen Statistik der Spitäler die Datengrundlage für diese Diskussionen.
Der Einladungsversand für die 7. Tagung der Einkaufsgemeinschaft HSK am 30. August 2018 beginnt in den kommenden Wochen. Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen und einen anregenden Austausch zum Thema «Mindestfallzahlen – Retten Sie Leben?».
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Publikationsdatum
9. Mai 2018