Neuer Ansatz für SwissDRG-Benchmark
Nachdem die Einkaufsgemeinschaft HSK für die Tarifjahre in 2014 und 2015 den letzten beiden Jahren aufgrund verzögerter Datenlieferungen einen preisbasierten Benchmark (BM) durchgeführt hat, war der Rücklauf 2015 erfreulich. Demzufolge war es möglich, entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) einen kostenbasierten BM durchzuführen.
Für den BM konnten 97 Spitäler berücksichtigt werden. Nicht enthalten sind Spezialfälle wie Kinderspitäler oder Geburtshäuser, aber auch Leistungserbringer mit unplausiblen Daten. Da für die Berechnung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen bei der universitären Versorgung noch Unklarheiten bestehen, sind auch die Unispitäler nicht im BM enthalten. Die Gegenüberstellung der 97eingeschlossenen Spitäler führte zu einem Benchmark-Wert von 9'647 Franken.
Der BM deckt gemessen am Case-Mix rund drei Viertel des Gesamtvolumens ab und beinhaltet Spitäler aus allen Sprachregionen und aus 25 Kantonen.
Um den Anforderungen des BVG entgegen zu kommen, hat HSK für den BM und vor allem für die Preisverhandlungen das Verfahren methodisch weiterentwickelt: Mit der Anwendung der Manhattan-Distanz3 bzw. der Hauptkomponenten-Analyse wird die Vergleichbarkeit der Spitäler verbessert.
Berücksichtigt wurden:
- Angesteuerte DRG (wie viele DRG verwendet das Spital?)
- Anzahl Fälle (Abbildung der Spitalgrösse)
- Casemix-Index (CMI, Masszahl für die durchschnittliche Komplexität bzw. den durchschnittlichen Schweregrad)
- Verweildauer-Quotient (effektive Aufenthaltsdauer im Vergleich zum Katalog SwissDRG)
- Anzahl Assistenzarztstellen (Berücksichtigung der Ausbildungsintensität)
- Endversorgerspital (kann ein Spital potentiell defizitäre weiterverlegen? HSK geht von der Hypothese aus, dass auch ein Grundversorgungsspital im Rahmen seines Leistungsauftrags als Endversorger definiert werden kann, wenn es innerkantonal am Ende der Versorgungskette steht. Allerdings spielt dieser Faktor bei der nachfolgend beschriebenen Clusterbildung nur eine untergeordnete Rolle).
Mit dieser Methodik zeichnen sich folgende Clusters klar ab:
- (Spezialisierte) Spitäler mit vorwiegend elektiven Eingriffen (vor allem Orthopädie):
Diese Spitäler liegen tendenziell unter dem Benchmark-Wert. Bei der Preisfindung ist zu differenzieren zwischen Effizienzgewinnen und Gewinnbildung aufgrund der elektiven Tätigkeit - Spitäler der Grundversorgung:
Die Baserates dieser Spitäler sollten in einer engen Bandbreite zum Benchmark-Wert liegen. - Endversorgerspitäler/Zentrumsspitäler:
Es ist eine Bandbreite zum Benchmark-Wert möglich. Abweichungen sollten datenbasiert begründet werden können.
Das BVG hat bestätigt, dass der BM-Wert ein Richtwert (1. Stufe der Preisbildung) ist und dass die Preise Spital-individuell zu verhandeln sind (2. Stufe der Preisbildung).
Weil für die Preisverhandlungen mit der Clusterbildung die Vergleichbarkeit der Spitäler erheblich verbessert werden konnte, wendet HSK für die Ermittlung des kostenbasierten Tarifs (BM-Wert) nach Art. 49 Abs. 1 KVG das 30. Perzentil an.
Die Darstellung zeigt die Verteilung der Cluster gemäss der für den Benchmark berücksichtigten Kriterien.
Der HSK-BM-Wert hat den Praxistest bereits bestanden: Das beweisen die vielen Verhandlungsabschlüsse für die Tarifjahre 2015 ff. – welche sich am zweistufigen Preisfindungsverfahren und dem BM-Wert orientieren.
Publikationsdatum
18. Februar 2016